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Wann muss man als Deutscher sein Einkommen in China versteuern?
   
Für Angestellte gilt die 183-Tage-Regel. Wenn man sich innerhalb eines
Kalenderjahres länger als 183 Tage in China aufhält, hat man die Steuern in
China zu zahlen. Weniger als 30 Auslandstage (einmalig) bzw. weniger als 90
Tage(mehrmalig) werden auch mitgezählt. Der Tag der Einreise wird
mitgezählt, Tag der Ausreise aber nicht. Vor 2006 wurden Auslandstage einfach
von den Aufenthaltstagen abgezogen.
 
Selbständige zahlen in China Steuern, wenn sie ihre Tätigkeiten in  einer festen Betriebsstätte in China ausüben.
    Fragen   hochgeladen : am   31-12-2011    um   18:34:52
  Hallo Herr Wang, Ich arbeite schon seit 3 Jahren in China und zahle hier auch meine Steuern. Ich habe Geld in Deutschland in Aktien angelegt. Wo muss der Ertrag aus der Kapitalanlage versteuert werden? Wie hoch waeren die Steuern dafuer in China?
Antwort von Moderator
  Wenn es nicht um hohe Summe geht, versteuern Sie dann ganz normal in Deutschland. Es kann manchmal sehr kompliziert werden.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   16-2-2012    um   18:58:20
  Hallo, ich habe zwei Vertraege. Ein Vertrag ist ein chinesischer, der auch hier in China versteuert wird und der andere ist ein deutscher Beratervertrag. Und die Frage ist nun, ob ich das Geld auch in China versteuern muss, obwohl es auf ein deutsches Konto soll oder ob ich es in Deutschland versteuern muss. Ich bin laenger als 183 Tage im Jahr in China und nur fuer Kurzreisen in Deutschland. Danke!
Antwort von Moderator
  Ihr Einkommen von dem deutschen Vertrag muss auch in China versteuert werden. Bei Rückfragen schreiben Sie mir bitte ein Mail.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   7-3-2012    um   18:47:23
  Guten Tag Herr Wang, Ich bin angestellt bei einer Beratungsfirma (1) und diese hat mich nun weiter verleiht (subcontracted) an eine andere Beratungsfirma (2). Angestellt bleibe ich aber bei Beratungsfirma 1 und Gehalt erhalte ich auch von dort. Beratungsfirma 2 schickt mich nun für insgesamt 26 Tage nach China.Das Projekt dauert länger als 6 Monate und gem.Auskunft entsteht für die Beratungsfirma 2 ein PE in China, und ich bin nun ab Tag 1 steuerpflichtig. Meine Gehaltskosten werden von Beratungsfirma 1 an Beratungsfirma 2 (in CH) verrechnet. Beratungsfirma 2 stellt Rechnung an Chinesische Firma. Muss ich tatsächlich in China für die 26 Tage Steuern bezahlen?
Antwort von Moderator
  Rein theoritisch ist die chinesiche Firma der wirtschaftliche Arbeitgeber, Ihre Gehälter werden auch indirekt von der chinesischen Firma getragen, deshalb sind Sie ab dem ersten Tag in China steuer-pflichtig.

Da in der Praxis oft sehr schwierig ist, schlage ich Ihnen vor, das Einkommen normal in Deutschland zu versteuern.

Falls die chinesische Firma bei der Zahlung an die Beratungsfirma 2 doch den Steuernachweis von Ihnen braucht, können Sie zuerst den Artikel 15, unselbständige Arbeit des DBAs deuten.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne weiter zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   9-3-2012    um   18:7:34
  Erstmal ein großes Lob, dass es diese Seite gibt! Herr Wang die Ausgangslange ist folgende: Deutsche Firma mit Betriebsstätte in China. Ich habe verstanden, dass ein MA, der nach China geht für 183 Tage keine Steuer in China zahlen muss. Der Mitarbeiter erhält sein Gehalt vom Unternehmen in Deutschland. Was ist zu beachten wenn der deutsche Mitarbeiter seinen Wohnsitz in Deutschland vor Reiseantritt nach China aufgibt? Stellt das eine andere Sachlage bzgl. der Steuer dar? Wo müssen die Steuern (Lohn) abgeführt werden. Vielen Dank im Voraus
Antwort von Moderator
  Vielleicht meinen Sie, Sie melden sich in Deutschland ab und geben dann in Deutschland keine Steuererklärung mehr ab und zahlen in Deutschland keine Steuern? Dieser Weg ist sicher nicht offen. Wenn Sie kürzer als 183 Tage in China sind, bleiben Sie ganz normal in Deutschland unbeschränkt steuer-pflichtig.

Danke für den Lob! Ich bin froh, wenn meine Informationen für Sie nützlich sind.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   14-6-2012    um   22:18:4
  Hallo, Erstmal lob von mir für die Infos hier! Ich hätte eine Frage, ich bin habe einen Deutschen Arbeitsvertrag und bekomme Täglich meine Auslöse und Hotelpauschale. Jetzt bin ich fast 160 Tage in China und meine Firma würde gerne das ich Bis zum Ende vom Jahr in China weiter mache. Wenn ich nun Länger als die 183 Tage in China bin muss ich ja mein deutsches gehalt in China versteuern, was passier mit der Auslöse und Hotelpauschale, und muss ich dann für mein deutsches Gehalt nochmal Steuern in Deutschland bezahlen(Doppelabkommen?. Wie sieht es mit meinen anderen Sozialabgaben in Deutschland aus. Kann mein arbeitgeber seine Steuern für mich weiter in Deutschland abgeben? Schonmal danke für die Antwort!
Antwort von Moderator
  Entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort!

Wenn Sie über 183 Tage in China sind, sind Sie dann für Ihre Vergütung während der chinesischen Tätigkeiten in China steuer-pflichtig, für diese Vergütung sind Sie dann in Deutschland steuerfrei.

Sie/Ihr AG kann jetzt schon für Sie einen Steuerfreistellungsantrag beim Finanzamt beantragen, so dass Ihr Gehalt steuerfrei ausgezahlt werden kann. Anfang nächsten Jahrs müssen Sie dann die chinesischen Steuernachweise bei Ihrem FA vorlegen.

Zum Thema Auslöse und Sozialabgaben schreiben Sie mir bitte ein Mail!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   17-7-2012    um   9:39:43
  auch von meiner Seite grosses Lob an diese Seite. Ich bin seit 1.1.2012 nun hier in China per Entsendungsvetrag. a) dh ich muss nun ab 1.7 auch lohnsteuer zahlen? b) zahle ich Lohnsteuer ab dem 1.7 - 31.12? oder fuer das ganze Jahr? (also sechs Monate rueckwirkend?) c) mein Arbeitgeber (in china) will keine Steuern fuer mich zahlen, kann ich das auch eigentstaendig machen? wohin muesste ich da gehen (lebe in Shanghai). danke!
Antwort von Moderator
  a) Rein offiziell sollen Sie jetzt Ihre Gehälter von Januar bis Juni sofort nachversteuert werden.
b) Später zahlen Sie dann monatlich die Steuern.
c) Warum will Ihr Arbeitgeber keine Steuern für Sie bezahlen? Ich denke, Sie bekommen Ihr Gehalt doch aus Deutschland, oder?
d) Sie können eigenständig die Steuern bei der Steuerbehörde bezahlen.

Bei Rückfragen schreiben Sie mir bitte ein Mail!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   27-8-2012    um   20:43:8
  Ich möchte einen deutschen Mitarbeiter, der schon seit 4 Jahren in China lebt, einstellen, um ein Representative Office zu eröffnen und zu leiten. Er nannte mir eine Gehaltsvorstellung von 31.190 RMB Netto und 11.310 RMB Steuern. Wie hoch ist der Steueranteil und kann ich diese direkt abführen?
Antwort von Moderator
  D.h. dass der MA ein Brutto 42500RMB/Monat hat, bei Brutto 42500RMB/Mo. hat man 33945RMB netto.

Wenn Sie Nettovertrag haben, dann haben Sie 7456.67RMB Steuern zu bezahlen, also Brutto 38646.67RMB.

Sie müssen über das RP die Steuern zahlen, sofern der Einstellungsvertrag zwischen RP und MA gemacht wird.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   28-8-2012    um   6:47:54
  Ich habe ein Angebot von einem chinesischen Arbeitgeber, mit Arbeitsvertrag Z-Visum und Wohnung .., werde also in China für ein chinesisches Unternehmen arbeiten, wo muss ich Steuern zahlen. Gilt hier auch die 183 Tage Regel.
Antwort von Moderator
  Sofern Sie in China für einen chinesischen Arbeitgeber arbeiten und die Vergütung von dem chinesischen Arbeitgeber erhalten, sind Sie für die Vergütung aus China in China steuer-pflichtig. Die 183-Tage-Reglung spielt keine Rolle mehr.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   14-9-2012    um   16:25:46
  Hallo, ich bin bei einer deutschen Firma angestellt und zu unserer chinesischen Firma seit letztem Jahr entsendet. Steuern wurden aufgrund des Doppelesteuerabkommens mit der 183Tage Regelung in China abgeführt. Nun bin ich aufgrund unsicherer Auftragslage seit zwei Monaten wieder in Deutschland. Die geplante Rückreise verschiebt sich weiterhin und ich war dieses Jahr lediglich 109Tage in China, da ich 59Tage in unserem Büro in Vietnam gearbeitet habe und auch zweitweise aus Visagründen für ein paar Wochen in deutschland war. Muss ich nun rückwirkend die Steuern in Deutschland zahlen, wenn ich nicht wieder zurück kehre? Momentan sieht es ganz danach aus. Die Steuern in China zurück zu fordern ist unrealistisch und dies würde einen hohen wirtschaftlichen Schaden für mich nach sich ziehen. Könnte hier der AG verantwortlich gemacht werden, oder noch besser die Sache mit einer schriftlichen Begründung des AGs abgewogen werden? Ich hoffe Sie können mir weiter helfen...Vielen Dank!
Antwort von Moderator
  Machen Sie bitte keine Sorgen, es kann sicherlich geklärt werden. Schreiben Sie mir bitte ein Mail unter info@globalchinaservice.com
    Fragen   hochgeladen : am   6-10-2012    um   21:43:4
  Hallo, wie hoch wäre die zu zahlende Steuer in China( Brutto verdienst 2011 ca. 120,000. € Und die Steuerersparnis zu Deutschland? Ich war über 183 Tage in China ( verschiedene Baustellen)
Antwort von Moderator
  Für eine Kalkulation über zu zahlende Steuern schreiben Sie mir bitte ein Mail mit Ihren Lohnabrechnungen und Aufenthaltsdauer. Meine Mail ist info@globalchinaservice.com
    Fragen   hochgeladen : am   2-11-2012    um   12:59:21
  Hallo, ich bin als Berufsanfänger nach Peking gekommen, habe erst etwas Chinesisch gelernt und mir dann selbstständig einen Job gesucht. Ich arbeite jetzt für die chinesische Tochterfirma eines amerikanischen Unternehmens. Vor kurzem habe ich auch ein Arbeitsvisum erhalten, vorher hatte ich ein F-Visum. Die 20% Steuern die jetzt zahle, werden die mir zurückerstattet falls ich in 1-2 Jahren zurück nach Deutschland gehe? Kann ich mir in Deutschland anerkennen lassen, dass ich in China gearbeitet habe und Steuern gezahlt habe? Habe ich auch Vorteile aus diesen Steuern? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Antwort von Moderator
  Wenn Sie jetzt für eine in China ansässige Firma in China arbeiten, bekommen Sie die in China bezahlten Steuern nicht zurück.

Dass deutsches Finanzamt anerkannt, ist kein Problem, sofern Ihr Arbeitgeber die Steuernachweise geben kann.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   1-12-2012    um   20:29:3
  Hallo, Ich bin vom 10.12.2012 bis 15.01.2013 im Auftrag einer deutschen Firma ,in Peking bei der gleichen Deutschen Firma ,die mit einer chinesischen Firma kooporiert ,freiberuflich als Programmierer tätig. Muss ich meine Steuern in China bezahlen oder weiterhin in Deutschland. Ich habe keine Betriebstätte in Peking.Ich werfde von der deutschen Firma bezahlt.
Antwort von Moderator
  Sie zahlen ganz normal die Steuern in Deutschland.
    Fragen   hochgeladen : am   19-12-2012    um   2:51:38
  Guten Tag,ich werde ab dem kommenden Jahr dauerhaft in China leben. ( Werd mich in Dtschl. abmelden) Ich möchte freiberuflich weiterhin für deutsche Arbeitgeber arbeiten. Wo muss ich Steuern zahlen? Ich weise momentan hier in Dtschl. Umsatzsteuer aus und schreibe Rechnungen. Das Geld würde weiterhin auf ein deutsches Konto gehen, Arbeitsplatz wäre mein Schreibtisch in China. Für diese freiberufliche Arbeit benötige ich keine besondere Genehmigung, oder? Muss ich beim örtlichen Finanzamt vorstellig werden? Vielen Dank im Voraus für die Antwort!
Antwort von Moderator
  Eine zusätzliche Anmeldung in China müssen Sie nicht machen.

Sie sollen Ihre Rechnung ohne deutsche MwSt. ausweisen.

Ob Sie in China oder in Deutschland steuer-pflichtig sind, hat mit der Abmeldung in Deutschland nichts zu tun. Wenn Sie aber im Jahr über 183 Tage in China sind, ist es dann eindeutig klar, dass Sie für den Umsatz aus Ihrer chinesischen Tätigkeiten in China steuer-pflichtig sind. Für sonstige Umsätze, die mit Ihren chinesischen Tätigkeiten nicht in Verbindung stehen, sind Sie weiterhin in Deutschland steuer-pflichtig.

Wenn Sie sicher sind, dass Sie über 183Tage in China leben werden, sollen Sie bei Ihrem Finanzamt einen Freistellungsantrag stellen, so dass Sie in Deutschland keine Steuervorschuss zahlen müssen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   26-1-2013    um   21:20:22
  Sehr geehrter Herr Wang Qingjun; ich arbeite seit 01.03.2012, als Entsendete, für ein großes deutsches Unternehmen in China(Beijing).Mein Unternehmen zahlt für mich die RV,AV und einen Anteil für meine KV(Anwartschaft), also keine Lohnsteuer. Muss ich diese in China entrichten? Ich habe ausserdem die Absicht 2013 in China einen chin. Staatsbürger zu heiraten. Was verändert sich dann steuerlich für mich in China, da ich ein weiteres Jahr in China tätig sein werde. Vielen Dank für Ihre freundliche Hilfe.
Antwort von Moderator
  1. Die Lohnsteuern müssen Sie dann so bald wie möglich in China nachzahlen.
2. Die Familienverhältnis hat keine Wirkung auf Ihre chinesischen Steuern.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   10-2-2013    um   21:0:48
  Vielen Dank für die Antwort Herr WANG Quingjun, wie verhält es sich mit den Steuerfreibeträgen für z.B Altersvorsorge, die ich in Deutschland zahle, werden die bei der chinesische Steuererklärung in Betracht gezogen? Mit freundlichen Grüßen Martina Galla
Antwort von Moderator
  Schreiben Sie mir dazu bitte ein Mail unter info@globalchinaservice.com Dann kann ich Ihre genaue Situation nachfragen.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   20-2-2013    um   3:52:26
  Hallo Herr Wang, wir waren von Jan.-Sept. 2012 (240 Tage) in Shanghai. Das Gehalt wurde zu 80% in Deutschland ausgezahlt, 20 % in China. Der Arbeitgeber hat die Steuern in China bezahlt. Bedeutet dies, dass wir die Bescheinigung dem deutschen Finanzamt vorlegen und wir in Deutschland keine Steuern mehr bezahlen müssen? Ist es von Bedeutung ob wir einen Wohnsitz in Deutschland haben? Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen, Katrin Leifheit
Antwort von Moderator
  Sie müssen noch die 80% in China nachversteuern, wobei die 20%, die schon besteuert wurden, mitberücksichtigen. Ob Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten, spielt bei den chinesischen Steuern keine Rolle.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen unter info@globalchinaservice.com gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   4-3-2013    um   19:2:19
  Hallo, wir waren zwei Jahre in China und in China steuerpflichtig. Wir gehen jetzt kurzfristig nach Deutschland zurück. Werden also für 2013 die 183 Tage in China nicht mehr überschreiten und wieder in Deutschland steuerpflichtig werden. Fraglich ist, was wir tun müssen, um die bereits in China gezahlten Steuern zurückzuerhalten? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Antwort von Moderator
  Wenn Sie von einem in China ansässigen Arbeitgeber für Tätigkeiten in China die Vergütung erhalten haben, sind Sie dafür in China steuer-pflichtig. Unabhängig davon, ob Sie über 183Tage in China sind.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen unter info@globalchinaservice.com zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   16-4-2013    um   21:50:24
  Als Freiberuflerin habe ich 4 Monate für eine chinesische Firma in China gearbeitet und 4.500 Euro brutto Gehalt von der chin. Fa. erhalten. Einkommenssteuer wurde abgeführt. Bin ich in Deutschland umsatzstuerpflichtig? Für die Antwort bedanke ich mich herzlich.
Antwort von Moderator
  Normalerweise hat der chinesische Kunde auch für Sie die Umsatzsteuern bezahlt. Fragen Sie bitte bei Ihrem chinesischen Kunden nach einem Steuernachweis. Wenn Sie diesen vom chinesischen Kunden bekommen können, müssen Sie in Deutschland keine Umsatzsteuern bezahlen, weil die Leistung für eine chinesische Firma in China erbracht wurde.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen unter info@globalchinaservice.com zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   28-4-2013    um   19:38:11
  hallo, ich arbeite von zuhause aus in deutschland für ein chinesischen grosshandel. dieser überweist mir monatlich in zukunft 4000 dollar, manchmal auch per westernunion. wie müsste ich das versteuern, gibt es ein bestimmtes formular, wir hoch wären ca die steuern?
Antwort von Moderator
  Offiziell zahlen Sie 10% Gewinnsteuern in China. Diese Steuern sollen normalerweise von dem Auftraggeber einbehalten und an die chinesische Steuern bezahlt werden. Wenn der chinesische Auftraggeber aber auf einer privaten Weise per Western Union das Geld an Sie bezahlt, hat er bestimmt keine Steuern für Sie bezahlt. Es kommt dann drauf an, ob Sie ein ehrlicher Steuerzahler sind. Wenn ja, zahlen Sie selber in China die Steuern nach und gibt diese Einkunft bei Ihrer deutschen Steuererklärung an. Wenn nicht, zahlen Sie dann auch keine Steuern und geben die Summe auch nicht bei Ihrer deutschen Steuererklärung an.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   28-4-2013    um   19:42:39
  hallo, ich bekomme von einer engen bekanten regelmäßig aus china ca 3000 euro im monat geschickt. mal per üw oder auch mal westernunion. es ist von privat. muss ich steuerlich etwas beachten?
Antwort von Moderator
  Die Antwort finden Sie oben!
    Fragen   hochgeladen : am   13-5-2013    um   18:24:16
  Ich bin als Student an einer deutschen Hochschule eingeschrieben und mache gerade im Rahmen meines Studienplans ein 6-monatiges Praktikum in China bei einer deutschen Firma. Inwiefern muss ich mein mageres Praktikantengehalt versteuern? - mir ist nämlich aufgefallen, dass ich bei weitem nicht alles ausbezahlt bekomme. Wie zudem der aktuelle Freibetrag? Vielen Dank schon mal für die Beantwortung meines Anliegens.
Antwort von Moderator
  Was verdienen Sie monatlich?
    Fragen   hochgeladen : am   15-5-2013    um   19:32:5
  Antwort von Moderator Was verdienen Sie monatlich? Antwort: Es wird ein Tagessatz bezahlt. Dabei beläuft sich mein Lohn monatlich zwischen 3000 und 5000 RMB.
Antwort von Moderator
  Dafür zahlen Sie sowieso keine Steuern.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   4-7-2013    um   10:20:37
  Hallo Herr Wang, erst einmal ein großes Lob an diese Seite. Leider konnte ich bezüglich meiner Situation noch nicht richtig schlüssig werden und hoffe, Sie können mir helfen. Ich lebe und arbeite (bei einem chinesischem Unternehmen) seit 2 Jahren mit ein Z-Visum in Beijing. Jetzt habe ich das Angebot, als Freiberufler für eine europäische Übersetzeragentur zu arbeiten, die einen Kontakt für ihre asiatischen Kunden in der asiatischen Zeitzone sucht. Ich würde also weiterhin in China wohnen, aber Rechnung an die Agentur stellen wobei die Bezahlung über mein deutsches Konto laufen würde. - Ist das mit einem F-Visum (bzw. jetzt neu ist es glaube ich ein M-Visum) legal? - Wie würde die Versteuerung erfolgen? - Wie hoch wären die Gebühren bei Beauftragung eines Steuerberaters? Gibt es ähnlich wie in Deutschland einen festen Beratungssatz? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Antwort von Moderator
  Mit F/M-Visum zu arbeiten, ist nicht legal. Es wird allerdings selten kontrolliert. Sofern Sie nichts anstellen und niemand Sie anzeigt, greift die Behörde auch nicht ein.

Die Versteuerung können Sie selber bzw. über uns erledigen. Bei uns kostet insgesamt 16.1%, wobei die Umsatzsteuern, Einkommensteuern und Bearbeitungsgebühren enthalten sind.

Achten Sie bitte drauf, dass Sie die Rechnungen ohne deutsche Mehrwertsteuer erstellen müssen. Außerdem sind Sie für den Honorar nicht mehr in Deutschland steuer-pflichtig, der Honorar hat lediglich wegen Progressionsvorbehalt Einfluß auf Ihre Einkommensteuern in Deutschland.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   23-7-2013    um   21:48:6
  Hallo Herr Wang, Sie schrieben, dass mit einem F-Visum illegal ist in China zu arbeiten. Da ich nun schon seit 183 Tagen in China mit einem F-Visum arbeite, werde ich von meiner Firma aufgefordert, hier vor Ort mich anzumelden um Steuern zu bezahlen. Von anderen Quellen höre ich, dass es nicht möglich ist und dass ich sogar Probleme bekomme. Was sagen Sie dazu?
Antwort von Moderator
  Es ist nicht legal, mit F-Visum in China zu arbeiten. Es ist aber nicht so schlimm. Sofern Sie nichts anstellen und keine Ärger machen, kontrolliert auch niemand.

Die Steuern sind auch unabhängig von dem Visum.

    Fragen   hochgeladen : am   3-8-2013    um   14:31:51
  Ich gehe im September als Lehrerin nach China unter Weiterbezahlung meiner Beamtenbezüge in Ba-Wü. Zusätzlich bekomme ich vor Ort ein Gehalt von der chinesischen Schule. Meine Aufenthaltsdauer beträgt zwischen einem und fünf Jahren.Wo muss ich Steuern bezahlen und wieviel. Meinen Wohnsitz in D werde ich behalten.
Antwort von Moderator
  Wenn es um eine öffentliche Schulde geht, zahlen Sie für die ersten 3 Jahre in China keine Steuern, weder für Ihre Vergütung aus Deutschland, noch für Ihre chinesischen Gehälter.

Ab dem 4. Jahr zahlen Sie in China die Steuern, sowohl für Ihre deutsche Vergütung, als auch für Ihre chinesischen Gehälter.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   10-9-2013    um   3:3:51
  Hallo Herr Wang Quingjun, ich bin als Freiberufler in China für einen deutschen Auftraggeber tätig. Meine Rechnungsstellung geht auch an diesen deutschen Auftraggeber. Mit dem nächsten Einsatz werde ich insgesamt dieses Jahr länger als 183 Tage in China sein. Sind die Einkünfte in China zu versteuern, weil sie der Tätigkeit in diesem Staat zuzurechnen sind oder in Deutschland, weil sie aus Deutschland stammen? Danke für die Hilfe
Antwort von Moderator
  Wenn Sie über 183Tage in China arbeiten(für Selbständiger unabhängig vom Kalenderjahr), ist es eindeutig klar, dass Sie in China steuer-pflichtig sind.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechnung ohne deutsche Mehrwertsteuer ausstellen müssen. Falls Sie doch mit MwSt. ausgewiesen haben, müssen diese Rechnungen korregiert werden.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   24-10-2013    um   19:37:8
  Hallo Herr Wang habe in 2012 für ein deutsches Unternehmen mit Business Visa gearbeitet und mein Gehalt in Deutschland bekommen.Alle meine Abzüge wie Lohnsteuer und Versicherungen wurden wie immer von meinem Lohn abgezogen.Mein Jahresgehalt beträgt mit Urlaubs u. Weinachtsgeld,Überstunden und sonstigen Zuschlägen ca.100000€.Was und wieviel muß ich wo bezahlen . Vielen DAnk für den Hinweis .
Antwort von Moderator
  Schreiben Sie mir bitte unter info@globalchinaservice.com und schicken Sie mir Ihre Lohnabrechnungen.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   1-11-2013    um   10:30:30
  hallo, ich bin österreicher und arbeite für eine deutsche firma, die mich ab 10.10.2013 für 2 jahre nach jiangyin entsendet, da ich in deutschland nun keinen wohnsitz mehr habe und in china angemeldet bin muß ich die steuern bis vom 10.10.2013 bis ende 2013 nun in china zahlen? schöne grüße
Antwort von Moderator
  Um unnötige Diskussionen zu vermeiden, schlage ich Ihnen vor, Oktober bis Dezember 2013 in Deutschland zu versteuern und danach in China. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   4-11-2013    um   13:10:36
  Hallo, da ich keinen wohnsitz in deutschland habe, kann ich laut auskunft von finanzamt auch keine steuer in deutschland zahlen, ich möcht mich gerne von ihnen beraten lassen, mit welchen kosten muss ich da rechnen und sprechen sie am telefon auch deutsch? schöne grüße roland gröpl
Antwort von Moderator
  Hallo, Herr Gröpl,

ich spreche Deutsch. Meine Beratungen per Mail und Telefon sind kostenlos. Meine Neue Telefonnummer ist 0086 189 4669 6966.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   5-12-2013    um   13:4:49
  Hallo, ich habe meinen gewoehnlichen Aufenthalt in 2013 in China und lebe groesstenteils von Ersparnissen. Ich habe allerdings 2 Beratertaetigkeiten im Auftrag einer deutschen Firma durchgefuehrt. Einsatzort war ein Lieferant in Suedchina, bezahlt wurde aber von der deutschen Firma mit Sitz in Deutschland auf deutsches Konto. Laut der 183 Tage Regelung muesste ich in China Steuern zahlen, da ich aber keine feste Betriebsstaette unterhalte und das Einkommen nicht aus China stammt wollte ich dieses Einkommen (3000 EURO) ganz normal als Freiberufler in Deutschland abrechnen. Mein deutscher Steuerberater meinte das waere nicht korrekt, was ist jetzt korrekt?
Antwort von Moderator
  Hallo, schreiben Sie mir bitte einfach ein Mail!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   18-12-2013    um   23:5:51
  Hallo, ich möche als Freiberufler für 1 Jahr in China für internationale Kunden arbeiten. Meine Rechnung werde ich an eine deutsche Firma in Deutschland stellen. die überweisen den Rechnungsbetrag auf mein deutsches konto. Ich denke damit wird das DBA china aktiv. wieviel Steuer muss ich dann in china also Einkommenssteuer entrichten?
Antwort von Moderator
  Wenn Sie als Freiberufler in China arbeiten, sollen Sie die Rechnung ohne deutsche Mehrwertsteuer schreiben. Die Umsatzsteuer zahlen Sie dann auch in China, die beträgt um 5.6%.

Bei Einkommensteuer wird von verschiedenen Steuerbehörde anders gehandelt, jweils:

1.http://www.globalchinaservice.com/show_arti.asp?id=53
2. pauschale Besteuerung zwischen 5-10%.

Bei Rückfragen schreiben Sie mir bitte ein Mail!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   24-12-2013    um   20:52:25
  Hallo Herr Wang, mein zukünftiger Arbeitgeber würde mich unbefristet in Hongkong einstellen, ich werde aber ganzjährig in China (Ningbo) leben und arbeiten. Mein Monatsgehalt wird etwa 70.000 RMB betragen oder 800.000 HK$. Mit mir werden meine Frau und unsere beiden Kinder in China leben. Meine Frage ist nun, ob ich in den ersten 5 Jahren mein Gehalt, das in HK bezahlt wird, in China versteuern muss, oder wegen des Doppelbesteuereungsabkommen zwischen der CRC und Hk auch nur in HK zahlen kann?
Antwort von Moderator
  Sie sind für Ihr Gehalt in China steuer-pflichtig, unabhängig davon, ob die Vergütung in Hongkong oder in Deutschland bezahlt wird.
    Fragen   hochgeladen : am   9-1-2014    um   23:42:6
  Ich habe 2012 weniger als 183 Tage als Freiberufler für die chinesische Landesgesellschaft eines deutschen Unternehmens in China gearbeitet. Ich stellte meine Rechnung ohne MWst in Deutschland wo auch mein Firmensitz ist. Wie ist mein Nettogewinn zu versteuern?
Antwort von Moderator
  Schreiben Sie zu dem Thema bitte ein Mail an mich!
    Fragen   hochgeladen : am   1-2-2014    um   19:37:56
  Guten Tag ich bin freiberuflich (als Programmierer) im Auftrag einer deutschen Firma in China tätig. Dieses Jahr komme ich wahrscheinlich über 183Tage ich habe ein M Visum und als Inbetriebnehmer bin ich immer auf der Baustelle unterwegs habe somit nach meiner Ansicht keine Betriebsstätte. bin ich in China steuerpflichtig? Vielen Dank für Ihre Hilfe
Antwort von Moderator
  Wenn Sie in diesem Jahr über 183Tage in China aufhalten, ist es dann eindeutig klar, dass Sie sowohl für den Umsatz, als auch für Ihr Einkommen in China steuer-pflichtig.

Wichtig für Sie ist, dass Sie Ihre Rechnung ohne Mehrwertsteuer schreiben sollen. Außerdem schlage ich auch vor, dass Sie in Deutschland einen Freistellungsantrag beim Finanzamt stellen, so dass Sie keine Steuervorschüsse zahlen müssen.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   23-2-2014    um   20:54:11
  Hallo, vielen Dank für die Antwort. Ich nehme Bezug auf den letzten Beitrag vom 01-02-2014 freiberuflicher Programmierer. Das mit der Einkommenssteuer ist mir nun klar ich muss diese hier in China entrichten und lasse mich in Deutschland befreien, da ich über die 183Tage komme. Allerdings verstehe ich das mit der Umsatzsteuer noch nicht. Ich werde in Deutschland von einem deutschen unternehmen bezahlt und stelle daher momentan die Rechnung mit ausgewiesener Ust. allerdings bin ich hier in Shanghai tätig. Müsste ich nun meine Rechnungen trotzdem ohne Ust. stellen und wenn ja wie mach ich das dann mit der Ust. in China? Ich will diese Steuer ja nicht selbst bezahlen also muss ich sie doch auf meiner Rechnung ausweisen oder bin ich da falsch informiert? Wie hoch ist die Umsatzsteuer für freiberufliche Tätigkeit als Programmierer (Inbetriebnehmer) vielen Dank schon im voraus
Antwort von Moderator
  Weil der Umsatz aus der chinesischen Betriebsstätte stammt, und die Leistung auch in China erbracht wird, sind Sie für den Umsatz in China steuer-pflichtig.

Weil Sie in China nicht viel an Einkommensteuern zahlen, lohnt es sich immer noch ziemlich, auch wenn Sie selber die Umsatzsteuern tragen.

    Fragen   hochgeladen : am   24-2-2014    um   18:15:0
  Vielen Dank für die schnelle Antwort. Nur zur Sicherheit ich wurde von Firma X in Deutschland engangiert und arbeite nun in China für Firma Y welche Firma X engagiert hat. Ich werde aber von Firma X bezahlt somit arbeite ich eigentlich nicht direkt für irgendeine Betriebsstätte in China oder? 2. Warum zahlt man in China nicht viel Einkommenssteuer? Nach meinen Informationen zahlt man ca. genausoviel wie in Deutschland zwischen 40 und 50Prozent. ?
Antwort von Moderator
  Schreiben Sie mir bitte ein Mail dazu!
    Fragen   hochgeladen : am   22-3-2014    um   6:22:4
  Hallo, ich bin als Opernsängerin in Peking in der Oper aufgetreten. Wissen Sie, wieviel Steuer ich dort bezahlt habe, wenn ich 100 000 CHY verdient hat ? (ich war 6 Wochen dort). Ich hätte die Abrechnung persönlich abholen sollen und habe das leider verpasst. Danke!
Antwort von Moderator
  1. Sie haben die Vergütung als Honorar in China zu versteuern.
2. Zu zahlenden Steuern = 100000CHY x (1 - 20%) x 40% - 7000CHY = 25000CHY.
3. Wenn den Honorar als 2-Monats-Honorar versteuert werden kann, jeweils 60000CHY und 40000CHY, dann zahlen Sie für die 60000CHY 12400CHY an Steuern und für die 40000CHY 7600CHY an Steurn.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   19-5-2014    um   21:34:18
  Hallo Herr Wang, habe mich wirklich gefreut um diese Seite gefunden zu haben, und hoffe auch auf eine Antwort Ihrerseits. Ich bin ein Österreicher, und arbeite als Angestellter über eine österreichische Firma in China für unser Tochterunternehmen. Bin mit der Familie hier, und für geplante mind. 2 Jahre durchgehend hier beschäftigt, habe aber in Österreich weiterhin Wohnsitz. Ich zahle über die Firma meine gesamte Steuer in Österreich. WG, Auto, Rückflüge,... werden direkt von der Firma bezahlt. Muss ich in China irgendwelche Steuer zahlen? Ist es besser in China einen Teil des Gehaltes zu bekommen und zu versteuern? Bitte Sie um kurze Rückmeldung wie ich am besten vorgehen soll, bevor ich Steuerausgleich für das vergangene Jahr in Österreich mache. Lg und Danke!!
Antwort von Moderator
  Wenn Sie im letzten Jahr über 183Tage in China waren, müssen Sie Ihre Gehälter aus den chinesischen Tätigkeiten in China versteuern, schicken Sie mir bitte ein Mail unter info@globalchinaservice.com Ich kann Ihnen sagen, was für Unterlagen ich von Ihnen brauche, um eine Kalkulation für Sie zu machen.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   18-6-2014    um   10:33:22
  Hallo, ich habe zwei Jahre in China gearbeitet, dieses Jahr am 30. Juni endet mein Arbeitsverhaeltnis. Ich hatte einen Arbeitsvertrag mit einem chinesischen Unternehmen und habe in China Einkommensteuer bezahlt, kein Wohnsitz in Deutschland. Im Juli dieses Jahres werde ich nach Deutschland zurueckkehren. Da ich in der Zwischenzeit auch zwei Wochen Urlaub in Deutschland gemacht habe, war ich damit keine 183 Tage physisch in China. Bin ich damit fuer das ganze Jahr in Deutschland steuerpflichtig und muss die chinesische Einkommenssteuer zurueckfordern?
Antwort von Moderator
  Für Ihre Gehälter aus China zahlen Sie in China die Steuern.
Sie sind nur für Ihre Gehälter aus Deutschland in Deutschland steuer-pflichtig.

Ich wünsche Ihnen guten Start in Deutschland!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   4-7-2014    um   16:14:30
  Seit 10 Jahren arbeite ich für eine deutsche Firma in China (Rep Office). Nun hat meine Firma für Importabwicklungen eine Eintragung ins Hong Konger Firmenreigster gemacht. Kann ich mich aus Steuerersparnisgründen nun dort anstellen lassen, so dass ich in Hong Kong Steuern abführe, aber trotzdem wie gehabt in China wohnen?
Antwort von Moderator
  Wenn Sie weiterhin in China arbeiten und Gehälter vom Ausland beziehen, bleiben Sie weiterhin in China steuer-pflichtig. Dafür gibt es kein Unterschied zwischen deutschen Arbeitgeber und Hongkong-Arbeitgeber.

Sie können mir gerne per Mail Ihre Situation genauer beschreiben, damit ich Ihnen besser beraten kann!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   11-8-2014    um   18:5:22
  Wenn ich als Freiberuflicher Berater in China keine eigene Betriebsstätte unterhalte und nur in der Betriebsstätte des Auftraggebers tätig bin, werde ich dann vor Ort Steuerpflichtig?
Antwort von Moderator
  Wenn Ihr Projekt insgesamt über 6 Monate dauert, gilt es automatisch als eine Betriebsstätte im steuerlichen Sinne und Sie werden auch in China steuer-pflichtig.
    Fragen   hochgeladen : am   12-8-2014    um   20:16:43
  Hallo Herr Wang, wenn man als deutscher AN von der deutschen Mutterfirma nach China entsandt wird für 3 Jahre und mehr als 183 Tage im Jahr dort verbringt, und sein Gehalt gesplittet bekommt (teils in Deutschland, teils nach China), muss man seine Steuern dann in China bezahlen? Müssen beide Einkünfte in China versteuert werden? Kann man die Einkommensteuer als deutscher AN in China direkt an die Steuerbehörde abführen oder geht das über eine Zwischenfirma, wie z.B. Fesco? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Antwort von Moderator
  Beide Gehaltsteile sind in China zu erklären.
Der chinesische Anteil wird von dem chinesischen Arbeitgeber direkt versteuet.
Der deutsche Anteil kann man selber oder über einen Berater erklären.
    Fragen   hochgeladen : am   24-10-2014    um   16:39:59
  Hallo Herr Wang, auch ich möchte ein großes Lob dafür aussprechen, dass Sie hier Auskunft geben wenn man nicht mehr weiter weiß! Wir wollen einen Mitarbeiter in den nächsten zwei Jahren für jeweils 9 Monate nach China entsenden. Das Gehalt wird weiterhin aus Deutschland bezahlt. Wird die Doppelbesteuerung dann am Ende des Steuerjahres mit der Steuererklärung geregelt oder müssen auch monatliche Abgaben nach China getätigt werden?
Antwort von Moderator
  Ich danke ebenfalls für Ihre Interesse an meinen Dienstleistungen.

Ich schlage vor, dass Sie in Deutschland für den MA einen Freistellungsantrag beim Finanzamt stellen, am Jahresende kann Ihr MA in China die Steuern bezahlen und danach die chinesischen Steuerzahlungsnachweise beim deutschen Finanzamt vorlegen.

Damit muss Ihr MA dann nicht auf die Rückerstattung der in Deutschland bezahlten Steuern warten!

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   29-10-2014    um   22:2:33
  Hallo Herr Wang, Ich werde nächstes Jahr bis September, in einem Rhythmus 2monate China 2wochen Deutschland, arbeiten.Es kann sein,dass sich meine Tätigkeit bis zum Ende nächsten Jahres verlängert. Also sicher arbeite ich 200 Tage in China, vielleicht auch länger. Angestellt bin ich bei einem deutschen Unternehmen und werde auch auf mein deutsches Konto in Euro bezahlt. Würden Sie mir einen Freistellungsantrag empfehlen? Wie hoch ist der Steuersatz in China? Vielen Dank im voraus für ihre Antwort!
Antwort von Moderator
  Hallo,

einen Freistellungsantrag stellen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt, falls ich Ihr Mail habe, kann ich Ihnen auch gerne das Formular schicken, wobei es meistens auch formlos geht.

Der Steuersatz in China hängt auch von der Höhe des Einkommens ab, schreiben Sie mir bitte ein Mail und sagen Sie mir bitte, wie hoch Ihr Gehalt ungefähr beträgt, dann kann ich Ihnen gerne kostenlos einen Voranschlag/eine Kalkulation machen!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   8-11-2014    um   13:9:2
  Ich arbeite in Peking bei einem nicht-chinesischem Arbeitgeber. Soweit ich mich informiert habe, bin ich in China und nicht in Deutschland steuerpflichtig. Allerdings werden meine Steuern monatlich nicht automatisch von meinem Gehalt abgezogen, da ich mein Gehalt in Bar ausgezahlt bekomme. Allerdings würde ich trotzdem gerne einen Nachweis darüber haben, dass ich Steuern in China bezahlt habe, um bei einer Rückkehr nach Deutschland bei einer Nachfrage des Finanzamts nicht in Deutschland Steuern (plus möglicher Strafe) nachzahlen zu müssen. Daher meine Frage: Kann ich meine Steuern quasi auch selbst in Bar beim örtlichen Finanzamt einreichen, um dann einen einen Nachweis, dass Steuern bezahlt worden sind, zu erhalten den ich gegebenenfalls dem deutschen Finanzamt vorlegen kann. Und kann ich auch, falls ja, auch noch nachträglich die Steuern für die fünf Monate, die ich bereits in China gearbeitet habe nachzahlen?
Antwort von Moderator
  1. Sie sind in China steuer-pflichtig, wenn Sie über 6 Monate im Kalenderjahr in China arbeiten.
2. Es ist richtig, dass Sie rechtzeitig Ihre Steuern in China bezahlen und Zahlungsnachweise holen, was Sie später bei Ihrem Finanzamt vorlegen müssen.
3. Sie können selber oder über einen Steuerberater/mich die Steuern bezahlen. Auch für die letzten 5 Monaten.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China!

    Fragen   hochgeladen : am   9-11-2014    um   20:37:26
  Lieber Herr Wang, vielen Dank für die Antwort. Nur noch eine Ergänzung. Die Einrichtung ist in China nicht offiziell als Business gemeldet, so dass ich auch kein M oder Z-Visum habe, sondern lediglich eine Residence Permit (Juliu Xuke) bei der bei Purpose of Residence "Gongzuo" steht. Kann ich damit überhaupt in China Steuern zahlen? Und wenn ja, muss ich auch in die chinesische Sozialversicherung einzahlen?
Antwort von Moderator
  Bei der Steuererklärung hat die Art der Visa keine Bedeutung.

Ob Sie in China sozialversicherungspflichtig sind, ist ein anderes Thema, aber bei der Steuererklärung wird nicht geprüft, ob man Sozialabgaben bezahlt hat.

Am besten rufen Sie mich mal unter 0086 189 4669 6966 mal an, oder schreiben Sie mir ein Mail unter info@globalchinaservice.com, damit kein Mißverständnis besteht!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   11-11-2014    um   20:51:20
  Herr Wang, ich würde gerne wissen, wie lange man Zeit hat seine Steuern für das Jahr 2014 straffrei beim chinesischen Finanzamt nachzuzahlen? Gibt es eine Frist, z.B. bis Jahresende oder innerhalb von 2 Jahren etc.?
Antwort von Moderator
  Wenn man steuer-pflichtig wird, muss man bis 15. des Folgemonats die Steuern nachzahlen, danach monatlich bis zum 15. des Folgemonats.

Wenn Sie über mich abwickeln, reicht es, wenn Sie bis Ende März 2015 die Steuern entrichten.

Nach der Zahlungsfrist gibt es Verzugszinsen von 0.05%/Tag auf die Steuer.

Trotz Verzugszinsen kann die Steuerbehörde in China eine Strafe machen, wobei die meisten Behörde drauf verzichtet.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   17-11-2014    um   11:39:29
  Hallo Herr Wang, ich bin als freelancer für eine deutsche Fa. in China als Qualitätsüberwacher seit Juni 2014 tätig. Mein job wird bis Juli 2015 gehen. Meine Rechnungen stelle ich an die deutsche Fa. Wo muß ich Gewerbesteuern abführen?
Antwort von Moderator
  Sie sind für den Umsatz und Einkommen aus Ihren chinesischen Tätigkeiten in China steuer-pflichtig, dafür brauchen Sie in Deutschland keine Steuern zahlen, deshalb:

1. Die Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausweisen;
2. Einen Freistellungsantrag beim Finanzamt stellen, so dass keine Steuervorschüsse bezahlt werden müssen.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen per Mail unter info@globalchinaservice.com zur Verfügung!

    Fragen   hochgeladen : am   18-11-2014    um   21:58:2
  Hallo Herr Wang, ich möchte gern als Selbstständiger (Snackverkauf als Straßenhändler) in China arbeiten. Keine Entsendung oder irgendwas anderes. Rein privat organisiert. Welche Steuern kommen auf mich zu? Einkommenssteuer? Umsatzsteuer? Einkommenssteuer ist klar festgelegt. Umsatzsteuer auch, oder gibt es so etwas in China nicht? Gibt es auch eine Gewinnsteuer? Ich hoffe sie können mit etwas weiterhelfen.
Antwort von Moderator
  Die erste Frage ist, ob diese Tätigkeit von dem chinesischen Arbeitsamt genehmigt wird?

Falls ja, gibt es noch die Frage mit dem chinesischen Ordnungsamt(Chengguan), die haben bei uns einen sehr schlechten Ruf!

Das nächste Thema ist dann das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis.

Straßenhändler gelten als Einzelunternehmer und zahlt Umsatzsteuer und persönliche Einkommensteuer. Bei Umsatzsteuer hat man einen Freibetrag von 30000RMB/Monat, was drüber hinaus geht, werden mit 3.36% besteuert.
Einkommensteuer liegt je nach Höhe des Gewinns zwischen 5-35%.

In der Praxis zahlt Straßenhändler in China gar keine Steuern. Auch kleinere Einzelhändler wie Kioskbesitzer, kleinere Imbis usw. zahlen so gut wie gar keine Steuern.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen per Mail zur Verfügung!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   26-11-2014    um   22:20:30
  Sehr geehrter Herr Wang, ich möchte gerne wissen, wie sich das mit der lohnsteuerlichen Betriebsstätte in China verhält. Wenn in China eine deutsche Dienstleistungsbetriebsstätte vorliegt für 85-95 Tage, muss dann die deutsche Betriebsstätte bereits nach 90Tagen die Lohnsteuer in China für die entsendeten Mitarbeiter zahlen? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Moderator
  Es muss nicht sein.
    
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