Fragen hochgeladen : am
11-6-2008
um
13:22:8
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Stimmt es dass man 30 Tage ausreisen kann, und dadurch die 5-jahres Regelung neu startet ?
Wie berechnen sich die 30 Tage genau ? |
Antwort von Moderator |
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Wenn man fünf Jahre durchgehend in China wohnt, und zwar in jedem Kalenderjahr der durchgehenden fünf Jahre voll in China war, dann besteht die 5-Jahre Regelung. Einfach gesagt, man muss 5 Kalenderjahre durchgehend in China leben. Nach vollen 5 Jahren, ab dem 6. Jahr ist man für seine Einkünfte aus China sowie auch anderen Länder in China steuerpflichtig, sofern er in jedem Kalenderjahr voll in China lebt. Wenn er allerdings in einem Kalenderjahr nicht voll in China war, kann er dann das Einkommen für die Auslandstage im Ausland versteuern. Wenn er ab dem 6. Jahr in einem Kalenderjahr unter 90 Tage lebt, wird die 5 Jahreberechnung neu gestartet. Die 30 Tage haben mit 5-Jahre Regelung wenig zu tun. Wenn man in einem Kalenderjahr über 30 Tage(einmalig) bzw. 90 Tage(insgesamt) im Ausland war, werden diese Tage dann nicht zu China-Aufenthalt gezählt. Das heißt, man ist in dem Kalenderjahr nicht voll in China. Ich hoffe, Sie können meine Antwort verstehen. Wenn nicht, können Sie mich ruhig anrufen. |
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Fragen hochgeladen : am
11-12-2008
um
12:28:5
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Ich habe das DBA Deutschland-China gelesen und frage mich,
1. wo finde ich die 5-Jahresregel ?
2. bei Wohnsitzaufgabe in Deutschland wird man erst nach einem Jahr "ansässig" in China. Was gilt für die Zwischenzeit ? Ist das DBA anwendbar ?
Danke |
Antwort von Moderator |
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1. Die 5-Jahresregel wird in dem ´´Einkommensteuergesetz`` China bestimmt. 2. Mit dem Thema Ansässigkeit gibt es oft verschiedene Meinungen. Für China ist es nicht relevant, ob man die Wohnung in Deutschland behält oder aufgibt. 3. Dass man erst nach einem Jahr nach Wohnsitzaufgabe im Ausland ansässig wird, kenne ich nicht. Aber steuertechnisch muss man natürlich dann nach den 183-Tage-Regel handeln. |
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Fragen hochgeladen : am
22-2-2013
um
13:41:11
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Ich habe sowohl in Deutschland als auch China eine Firma. Durch meinen Wohnsitz in China bin ich in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig und „ebenso“ in China (5-Jahres-Regel). D.h. ich versteuere meine Einnahmen in Deutschland in Deutschland und meine Einnahmen in China in China.
Meine Frage ist nun wie mit Einnahmen aus einem Drittland zu verfahren („Welteinkommen“) ist? Meines Erachtens muss/kann ich diese Einnahmen dann in dem jeweiligen Drittland versteuern. Ist das richtig?
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Antwort von Moderator |
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Man kann nicht einfach sagen, ob es richtig ist. Geht es um Gehalt, Honorar, Lizenzgebühren oder anderes Einkommen? |
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Fragen hochgeladen : am
21-12-2019
um
13:55:18
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Ich werde für 4 Jahre nach China geehen. Mein Gehalt wird über meinen Arbeitgeber in China versteuert.
Den Wohnsitz in Deutschland gebe ich auf und bin somit in Deutschland beschränkt Steuerpflichtig.
Ich habe aber auch Einnahmen aus Amerika durch Trading an der Börse. Bisher habe ich diese Einnahmen an der Börse in Amerika in meiner Steuererklärung in Deutschland angegeben und rückwirkend dafür 25% Abgeltungssteuer bezahlt.
Habe ich es jetzt richtig verstanden das ich diese dann in China in meinen 4 Jahren Aufenthaltsdauer nicht mehr versteuern muss da das Welteinkommen in China erst ab 5 Jahren Aufenthalt in China versteuert wird?
Vielen Dank. |
Antwort von Moderator |
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Ich habe Ihren Beitrag zu spät gesehen. Die neuste Reglung ist, wenn man im Kalenderjahr über 183 Tage in China wohnt, ist er steuerlich in China ansässig und auch für sein Welteinkommen in China steuer-pflichtig. Es sei denn, dass entsprechende DBAs anders regeln. In Ihrem Fall sind Sie für die 4 Jahre in China steuer-pflichtig, für Ihr Welteinkommen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China und stehe Ihnen bei Rückfragen gern zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen! WANG Qingjun |
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