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Ich habe eine Freistellung von Steuerabzügen vom Finanzamt bekommen und zahle
keine Steuern mehr in Deutschland. Wenn ich in China nicht kontrolliert werde,
brauche ich nirgendwo meine Steuern zu zahlen.
   
Das ist auch falsch. Man muss bei einem Freistellungsverfahren die ausländischen Steuerbescheide vorlegen. Es kann sein, dass das Finanzamt  diese
Bescheide erst nach längerer Zeit anfordert. Dann muss man sämtliche Steuern mit Verzugszinsen und mölicher Strafe nachzahlen.
    Fragen   hochgeladen : am   11-6-2011    um   22:32:59
  Hallo,von 14.1.2010 bis 20.10.2010 habe ich in China gearbeitet,soll ich Steuer in China bezahlen? Und was soll ich vom Finanzamt in Deutschland machen?
Antwort von Moderator
  Sie sollen in China die Einkommensteuern nachzahlen und anschließend in Deutschland die Rückerstattung der bezahlten Lohnsteuern beantragen.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   14-1-2014    um   20:11:47
  Wir wollen einen Arbeitnehmer nach China entsende für mehr als 1 Jahr. Der Wohnsitz in Deutschland bleibt bestehen, der Arbeitgeber hält sich aber mehr als 183 Tage durchgehend in China auf. Der Lohnsteuerabzug soll in Deutschland freigestellt werden. Muss der Betrieb in China Lohnsteuer abführen oder muss sich der Arbeitnehmer selbst darum kümmern dass sein Gehalt in China versteuert wird?
Antwort von Moderator
  Der Arbetnehmer soll selber in China versteuern. Der Arbeitgeber kann kontrollieren.
    
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