Fragen hochgeladen : am
9-1-2009
um
10:3:1
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Laut meinem Steuerberater kann ich die Betraege der Renten und Arbeitslosenversicherung nicht vor Steuer abziehen. Muss diese Betraege also voll mit versteuern. Habe bereits alles versucht, kann aber keinen Gesetzestext finden der diesen Abzug den Chinesen begreiflich macht! Was kann ich tun? |
Antwort von Moderator |
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Schreiben Sie mir bitte ein Mail! Ich hätte noch ein paar Fragen an Sie! Mit freundlichen Grüßen! WANG Qingjun |
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Fragen hochgeladen : am
26-1-2009
um
23:19:36
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Ich soll über einen lokaln Vertrag angestellt werden.
Was heisst das für mich in Sachen RV/AV und in Sachen Freibeträgen?
Diese Steuern sollen voll vom AG beahlt werdem, damit ich mein bisheriges Netto + plus benefit nicht verliere.
Merci im Voraus |
Antwort von Moderator |
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Hallo, für kürzeren Vertrag unter 4 Jahren wird die RV nicht in China bezahlt. Die RV-Pflicht bleibt in Deutschland. Zu dem Thema sollen Sie bitte das Rentenversicherungsabkommen zwischen DE und CN nachschlagen! |
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20-2-2009
um
18:35:59
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Ich bin 2007 und 2008 voll in China besteuert worden, dabei sind keine Freibeträge abgezogen worden. Wie soll ich es machen mit meinen Freibeträgen für 2007 und 2008? Kann ich noch mit Erstattungen rechnen und wie soll ich verfahren? |
Antwort von Moderator |
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Theoritisch können Sie erstattet bekommen. Erfahrungsmäßig ist die Rückerstattung ziemlich schwierig, fast unmöglich. Sie können ab sofort die Freibeträge berücksichtigen lassen. |
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3-7-2009
um
15:18:6
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Ich habe eine "Permanent Residence" in China und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Mein Gehalt beziehe ich zu 100% in China. Welche Freibetraege bzw. Belege koennen bei der monatlichen Steuererklaerung ausser der s.g."Quick Deduction" beruecksichtigt werden? |
Antwort von Moderator |
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Schauen Sie bitte unter http://www.globalchinaservice.com/show_arti.asp?id=55, da sind alle wichtige Informationen aufgelistet. Bei weiteren Fragen schicken Sie einfach ein Mail, dann kann ich Ihnen gerne sagen, wie es funktionieren soll! Ich wünsche Ihnen viel Erfolg! |
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6-7-2009
um
11:19:48
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Ist es korrekt das wenn jemand < 5 Jahre in China lebt (Permanent Residence), in Deutschland Ausgezahlte Gewinnbeteiligungen in China nicht Steuerpflichtig sind ?
Z.B.: General Manager, Gehaltsauszahlung in China und Versteuerung in China, Gewinnbeteiligung Auszahlung in Deutschland |
Antwort von Moderator |
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Das stimmt nicht ganz. Die Gewinnbeteiligung, die man während der China-Beschäftigung erworben hat, ist entsprechend in China zu versteuern. Wenn man als General Manager im Ausland arbeitet und von einer in China ansässigen Firma eine Gewinnbeteiligung bezieht, ist diese in China steuerfrei. Vielleicht haben Sie sich verwechselt! |
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12-2-2011
um
16:50:31
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Ich habe als selbständiges Ingenieurbüro für ein in HongKong angemeldetes Unternehmen gearbeitet. Die Tätigkeit selbst wurde in China über einen Zeitraum von mehr als 186 AT p.a. ausgeführt. In welchem Land muss ich meine Einkünfte versteuern?
Sollte es China sein, dann wie werden meine in Deutschland angefallenen Kosten, Miete, 400,- €-Jobs, etc. berücksichtigt? |
Antwort von Moderator |
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Steuern werden in China bezahlt. Über die Kosten wie Miete schreiben Sie mir bitte ein Mail, damit ich genauer fragen kann. Mit freundlichen Grüßen! WANG Qingjun |
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Fragen hochgeladen : am
8-5-2012
um
11:6:24
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Hallo Herr Wang,wir haben schon mal miteinander gemailt.
Ich bin freelancer und habe ein Angebot in china Guangchou als site manager zu arbeiten,die vergütung liegt bei €12.000 Monatlich
Wenn Sie bzw. Ihre Fa. meine Steuernangelegenkeit erledigt was müßte ich ca an Steuern in china bezahlen. E-Mail Adresse ist
d.regendoerp@gmx.de
Danke im voraus
Detlef Regendörp |
Antwort von Moderator |
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Ich habe Ihre Fragen schon per Mail geantwortet. |
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17-7-2012
um
23:38:38
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Sehr geehrte Damen und Herren, bitte lassen Sie mich die Kosten Ihrer Inanspruchnahme (Fragen zu freelancer-Tätigkeit, Einkommen-Steuerpflicht in China bei Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland und Auslandstätigkeit für circa 4 Monate im Jahr 2012, mögliche Umsatzsteuerpflicht, Auslagenersatz durch den Auftraggeber) wissen.
Vielen Dank und freundliche Grüße, Heidemarie Wilky |
Antwort von Moderator |
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Schreiben Sie mir bitte ein Mail unter info@globalchinaservice.com Beratungen per Mail sind kostenlos. Mit freundlichen Grüßen! WANG Qingjun |
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Fragen hochgeladen : am
3-1-2014
um
22:51:47
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Hallo Herr Wang, was kostet eine Telefonische Beratung?
Und falls kosten auftreten, kann man die nach erhalt einer Rechnung auch Überweisen?
Vielen Dank und freundliche Grüße |
Antwort von Moderator |
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Meine Beratungen per Mail und Telefon sind kostenlos. Sie erreichen mich per Mail unter info@globalchinaservice.com bzw. telefonisch unter 0086 189 4669 6966. Es würde mich freuen, wenn ich Ihnen behilflich sein kann. Mit freundlichen Grüßen! WANG Qingjun |
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