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Ich habe mein Einkommen schon in Deutschland versteuert. Bekomme ich die gezahlten Steuern zurück? |
Ja. Man bekommt unter Vorlage der chinesischen Steuerbescheide die gezahlten Steuern zurück. |
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Fragen hochgeladen : am
10-3-2010
um
4:56:0
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Guten Tag,
eine Freundin von mir ist selbständig, war in 2009 weniger als 183 Tage in China tätig, von ihrem Einkommen wurden in China 20% Est einbehalten, kann sie diese Einkommensteuer in Deutschland zurückholen, da sie in Deutschland aufgrund des geringen Einkommens aus selbständiger Tätigkeit in 2009 auch mit den Einkünften aus China keine EST zahlen müsste, falls ja, können sie mir sagen wo im Steuerformular sie dies geltend machen könnte.
Ich bitte nur um Rückanwort, wenn Ihre Antwort kostenfrei ist, eine Vergütung müsste ich mit ihr abklären.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen |
Antwort von Moderator |
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Hallo, wenn der Honorar von einem chinesischen Auftraggeber bezahlt wurde, ist dieser Honorar auch in China zu versteuern, obwohl sie weniger als 183-Tage in China gearbeitet hat. In Deutschland muss sie dafür zwar keine Einkommensteuern zahlen, hierbei gilt allerdings chinesische Gesetze. Deshalb bekommt sie das Geld in Deutschland nicht zurück! Mit freundlichen Grüßen! WANG Qingjun
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