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Was kann man außer Freibeträgen noch absetzen?
   
1.Die meisten Lohnabzüge wie Renten-, Kranken- und
   Arbeitslosenversicherung;
2.Wohnungsmiete/Hotelkosten;
3.Automiete/Taxikosten;
4.Umzugskosten;
5.Flugtickets;
6.Verpflegungen;
7.Kosten der Sprachausbildung;
8.Schulkosten der Kinder;
9.Sonstige zulässige Kosten
    Fragen   hochgeladen : am   15-9-2007    um   10:37:32
  sind z.B. in Deutschland zu leistende Unterhaltszahlungen vom Bruttoeinkommen abzugsfaehig?
Antwort von Moderator
  Um Unterhaltskosten abzusetzen, muss man offizielle Rechnungen vorlegen. Wenn die Unterhaltskosten in Deutschland ausgegeben werden, haben Sie dann auch keine chinesischen Rechnungen. Die Kosten sind deshalb nicht absetzbar.
    Fragen   hochgeladen : am   18-9-2007    um   14:55:0
  Gibt es ein DBA zwischen China und Austria bzw. der Schweiz? Wo kann man das DBA zwischen china und Austria nachsehen?
Antwort von Moderator
  Ja, es gibt DBA zwischen China und Austria bzw. der Schweiz? Das DBA zwischen China und Austria findet man unter Webseite vom australischen Finanzministerium http://ris1.bka.gv.at/bgbl-pdf/RequestDoc.aspx?path=bgblpdf/1992/19920232.pdf&docid=19920232.pdf
    Fragen   hochgeladen : am   23-9-2007    um   21:50:47
  Bzgl. Zahlungen im Zusammenhang mit Trennungsunterhalt oder nachehelichem Unterhalt: Hierzu koennten Nachweise problemlos (Uebersetzung deutscher Dokumente) beigebracht werden. Koennte dann ein Abzug erolgen? In Deutschland gibt es ferner einen Freibetrag von ca. 15000Eur. Kann zumindest dieser in irgendeiner Form zur Steuerminderung erreicht werden?
Antwort von Moderator
  1. Die Kosten von einem Trennungsunterhalt werden bei Einkommensteuererhebung nicht berücksichtigt.
2. Wenn man ausländische Einkünfte hat, gibt es dann auch keinen normalen Freibetrag mehr in Deutschland. Kinderfreibetrag, Pauschale, Altersvorsorgung können in Deutschland weiter berücksichtigt werden.
    Fragen   hochgeladen : am   27-11-2007    um   9:59:4
  Wie kann man Verpflegungskosten absetzen? Gibt es je Tag eine Pauschale oder muss man Quittungen von Restaurants und Supermärten aufheben? Die Übernachtungskosten werden von meinem Arbeitgeber übernommen. Muss ich die Hotelkosten meinem Brutto Gehalt beaufschlagen und hinterher mit der Quittung wieder absetzen? Oder kann ich das einfach unter den Tisch kehren? Vielen Dank
Antwort von Moderator
  1. Eine Pauschale gibt es in China nicht.
2. Man darf grundsätzlich durch Vorlage von Restaurantsrechnungen die Verpflegungskosten absetzen. Man muss allerdings die Kosten vorher von Steuerbehörde anerkennen lassen, danach kann man absetzen. Allerdings kann man in der Praxis nicht jeden Monat mehr als z.B.300 Euro absetzen, die Steuerbehörde hat selber ein Mass.
3. Wenn die Übernachtungskosten von Ihrem Arbeitgeber getragen werden, zählen die dann nicht zu Ihrem Gehalt. Sie müssen auch nicht unter den Tisch tun.
    Fragen   hochgeladen : am   15-2-2008    um   14:25:32
  Hallo, ich stehe in Verhandlung um einen lokalen Vetrag bei einem chinesischen Unternehmen. Kann ich als Angestellter die oben genannten Freibetraege absetzen? Gibt es Einschraekungen (z.B. bei Taxikosten und Flugkosten)? Vielen Dank im voraus!
Antwort von Moderator
  Es ist gleich, ob man von einem ausländischen Arbeitgeber oder von einem chinesischen Arbeitgeber eingestellt wird, als Ausländer kann man die Beträge immer absetzen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

    Fragen   hochgeladen : am   28-2-2008    um   15:28:35
  Sehr geehrte Damen und Herren, koennen Sozialversicherungsabgaben die in Deutschland zahle vom Bruttoeinkommen in China abgezogen werden um somit die Steuerlast zu senken? Wenn ja wie geht das? Danke Gruss
Antwort von Moderator
  Die Kosten sind absetzbar.

Man soll vorher bei Steuerbehörde diese Ausgaben melden und von Steuerbehörde anerkennen lassen. Dann kann man entsprechend absetzen. Die benötigte Unterlagen sind z.B. Lohnbescheinigungen. Die Steuerbehörde kann auch andere Unterlagen benötigen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China

    Fragen   hochgeladen : am   23-11-2008    um   21:30:46
  Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite seit einigen Jahren in China. Meine Firma kümmert sich auch um die Steuererklärung in China. Allerdings hat sie bisher die Sozialversicherungen nicht vom Brutto abgezogen. Besteht die möglich zuviel gezahlte Steuern wieder von den Chinesischen Behörden zurückzubekommen? Wenn ja, wie sollte ich dann vorgehen. Vielen Dank.
Antwort von Moderator
  Die in Deutschland bezahlten Versicherungen können abgesetzt werden. Man muss diese Abgaben zuerst von der zuständigen Steuerbehörde anerkennen lassen, danach kann bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Ich denke, in Ihrem Fall bekommen Sie die zuviel bezahlten Steuern nicht zurück. Sie sollen jetzt schon die Abgaben bei Ihrer Steuerbehörde anerkennen lassen, dann kann bei der Steuererklärung von Januar 2009 bzw. schon im Dezember berücksichtigt werden!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

  Die in Deutschland bezahlten Versicherungen können abgesetzt werden. Man muss diese Abgaben zuerst von der zuständigen Steuerbehörde anerkennen lassen, danach kann bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Ich denke, in Ihrem Fall bekommen Sie die zuviel bezahlten Steuern nicht zurück. Sie sollen jetzt schon die Abgaben bei Ihrer Steuerbehörde anerkennen lassen, dann kann bei der Steuererklärung von Januar 2009 bzw. schon im Dezember berücksichtigt werden!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

  Die in Deutschland bezahlten Versicherungen können abgesetzt werden. Man muss diese Abgaben zuerst von der zuständigen Steuerbehörde anerkennen lassen, danach kann bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Ich denke, in Ihrem Fall bekommen Sie die zuviel bezahlten Steuern nicht zurück. Sie sollen jetzt schon die Abgaben bei Ihrer Steuerbehörde anerkennen lassen, dann kann bei der Steuererklärung von Januar 2009 bzw. schon im Dezember berücksichtigt werden!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   26-1-2009    um   23:35:22
  Hallo Mr. WANG Qingjun, ich möchte gerne auf die oben genannte Frage des Unterhalts nochmal zurückgreifen. Wenn ich mit lokalem Vertrag in China arbeite, kann ich dann die Unterhaltskosten für meinen Sohn in Hong Kong steuerlich absetzen? Da er in HK eine Ausbildung erfährt, lebt er dort privat. Wir müssen allerdings für diese Wohnen mit Verpflegung zahlen, sowie alle Fahrtkosten etc.. Belege kann ich sicherlich dafür erhalten. Merci im Voraus
Antwort von Moderator
  Hallo, die Bildungskosten von Ihrem Sohn in Hongkong können leider nicht von chinesischer Steuerbehörde berücksichtigt werden.
    Fragen   hochgeladen : am   4-2-2009    um   10:1:19
  Hallo Wang Qingjun, eine Frage: Können Kosten für Miete abgesetzt werden, wenn ein Mietzuschuss zusammen mit dem Bruttogehalt ausbezahlt wird? Von meinem Arbeitgeber habe ich die Information, dass es nur steuerfrei ist, wenn der Arbeitgeber die Wohnung direkt beim Vermieter bezahlt, oder die Kosten gegen Vorlage von Rechnungen erstattet. Danke!
Antwort von Moderator
  Hallo:
Wenn der Arbeitgeber Ihre Miete bezahlt, zählt die Miete dann nicht zu Ihrem Einkommen.

Wenn der Arbeitgeber einen Mietzuschuss an Sie bezahlt, müssen Sie dann die offizielle Rechnung vorlegen. Dann können die Kosten abgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen!

    Fragen   hochgeladen : am   17-2-2009    um   21:7:23
  Kann noch in China eine Steuererklärung für 2007 gemacht werden,um meine Freibeträge geltenmachen. Brauche ich dafür einen ortansässigen Steuerberater?
Antwort von Moderator
  Sie können immer noch die Steuererklärung für 2007 nachreichen. Es wird allerdings Verzugszinsen für den Betrag, der zu spät bezahlt wird, berechnet. Ein Steuerberater mit Erfahrung ist natürlich empfehlenswert.
    Fragen   hochgeladen : am   13-7-2009    um   10:45:27
  Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es in China nur die Freibeträgen aber keine Werbungskosten? Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Moderator
  Unter der Webseite ist alles aufgelistet:

http://www.globalchinaservice.com/show_arti.asp?id=55

Es gibt sonst keine Absetzmöglichkeiten!

    Fragen   hochgeladen : am   7-10-2009    um   21:43:42
  Hallo Mr.Wang Qingjun. Ich habe hier in China ein Fahrzeug geleast.Sind die Kosten bei mehr als 184 Tagen Aufenthalt in China bei der Steuer absetzbar ( Steuerlicher Wohnsitz Deutschland) !
Antwort von Moderator
  Ja, diese Kosten können Sie von Ihren Einkommensteuern absetzen.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   23-1-2010    um   9:45:1
  Hallo Herr Wang Qingjin, ist die Auslösung die ich von meier Firma bekomme in China Steuerfrei? 32 Euro pro Tag
Antwort von Moderator
  Hallo,

diese sind nur steuerfrei, wenn Sie die Ausgaben durch offizielle Rechnungen nachweisen! Sonst werden diese Auslöse auch zu Ihrem Einkommen gezählt und versteuert!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   16-2-2010    um   6:1:38
  Hallo, kurze Frage. Wenn ich die Mietkosten von meinem Gehalt direkt zahle, sind diese dann steuerlich absetzbar? Vielen Dank schon im voraus Mfg Stefan
Antwort von Moderator
  Hallo, Stefan,

diese Mietkosten sind dann absetzbar! Sie müssen aber die offizielle Rechnung(Fapiao) entsprechend vorlegen!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   22-2-2010    um   5:50:38
  Hallo Mr. Wang, ein paar Fragen: Ich werden von meinem Deutschen Arbeitgeber mit Deutschen Vertrag länger als 183 Tag nach China geschickt. Muss also in China Steuern zahlen. Sind folgene Kosten von der Steuer absetzbar: 1) Wenn ich mit dem Taxi in die Arbeit fahre? 2) Kosten für privates MIttag- und Abendessen, wenn ich ein Rechnung (fapiao) vorweise? 3) Strom und Heizungskosten in meiner Wohung? 4) angenommen ich bekomme Ein Bruttogehalt von 6000€ und zusätzlich sind extra 500€ für Miete ausgewiesen, die der Arbeitgeber trägt: Ist dann das zu versteuernde Einkommen: 6000 -500 (miete) - 4800RMB (Freibetrag) - Versicherungen(z.b Kranken, Rentenversicherung etc.) ?? Vieln Dank,
Antwort von Moderator
  Taxikosten, Restaurantrechnungen und Strom-Heizkosten sind grundsätzlich absetzbar.

Wenn die 500 Euro zusätzlich bezahlt wird und Sie auch die Mietrechnung vorlegen können, kann auch abgesetzt werden, dann wird 6500 - 500- 4800RMB - Versicherungen etc. gerechnet.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   3-3-2010    um   18:0:15
  hallo mister wang wenn ich in deutschland privat versichert bin (privat renten und krankenversichert), diese unkosten also nicht auf meinem lohnzettel auftauchen. kann ich die in china absetzten? ich werde etwa 8 monate in china sein mit freundlichen grüssen
Antwort von Moderator
  Über die Kosten für private Versicherungen ist in China nicht vorgeschrieben. Die zuständige Steuerbehörde würde das sehr wahrscheinlich nicht akzeptieren!

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   8-6-2010    um   4:9:45
  Sehr geehrter Herr Wang, wie muss eine Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung gestaltet sein, damit ich diese von meinem Bruttolohn vor Steuern abziehen kann? Muss diese bei einem chinesischen Versicherer abgeschlossen werden? Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Moderator
  Hallo,

es muss nicht bei einem chinesischen Versicherer sein.

MFG WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   27-3-2011    um   8:39:5
  Sehr geehrter Herr Wang, Als Selbstständiger bekomme ich den Auftrag einer deutschen Firma, das Projekt ist in China Das deutsche Finanzamt sagt ich muss in Deutschland Steuer zahlen, aber ich denke ich habe in China dann eine Betriebsstaette oder nicht? Ich möchte Ordnungsgemäss Steuer zahlen, aber natürlich auch nicht zuviel
Antwort von Moderator
  Beim Thema feste Betriebsstätte gibt es immer Diskussionen, eindeutig ist, wenn das Projekt/die Baustelle insgesamt über 6 Monate dauert, gilt als eine feste Betriebsstätte. Dann haben Sie Ihr Umsatz und das entsprechende Einkommen in China zu versteuern. Dafür sind Sie in Deutschland sowohl für Mehrwertsteuer als auch für Einkommensteuer frei.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   7-4-2011    um   1:13:8
  Hallo Herr Wang, wir haben schon mal vergangenes Jahr mit einander gesprochen. Ich hoffe das Sie wieder ganz gesund sind.Meine Frage ist, ich bin selbständig und soll als Bauleiter für eine Deutsche Firma ca. 1,5jahre nach China gehen. Ich bekomme€10.000 pro monat,wieviel kann ich Ihre Meinung nach als Ausgaben in Deutschland sowie in China davon Steuerminderend absetzen ca % bitte um Ihre geschätzte Antwort grüße Detlef
Antwort von Moderator
  Schreiben Sie mir bitte ein Mail!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   28-8-2011    um   16:42:18
  Guten Tag Herr Wang, ich werde ebenfalls von meiner Firma für ca. 2 Jahre auf ein Projekt in China entsendet. Mein Verdienst wird sich ebenfalls im Bereich über 10.000 EUR pro Monat bewegen. Können Sie mir aus Ihrer Erfahrung aus sagen, mit wie viel Prozent Steuern ich nach Abzug der in China üblichen Aufwendungen (Wohnung etc.) zu erwarten habe? Für eine Antwort vielen Dank im voraus
Antwort von Moderator
  Schreiben Sie mir am besten ein Mail und schicken Sie mir Ihre Lohnabrechnungen, so dass ich genauer fragen kann.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   28-9-2011    um   14:30:57
  Hallo Herr Wang. Ich habe einen mehrjährigen Entsendungsvertrag nach China und habe mich in Deutschland abgemeldet und versteuere mein Einkommen in China. Die Steuerabrechnung wird über meine Firma in China vorgenommen. Bisher hatte ich als zu versteuerndes Einkommen mein Brutto abzüglich Sozialabgaben und abzüglich Mietzuschuss angegeben und in China versteuert. Jetzt heisst es aufeinmal, das man die Sozialabgaben nicht mehr abziehen kann und ich soll sogar für alle Monate in 2011 die Differenz nachbezahlen. In allen Beiträgen wurde bisher erwähnt, das man die Sozialabgaben steurfrei sind. Ist Ihnen ein Änderung bekannt oder wird Sie von meiner Firma falsch interpretiert? Bleibt der Mietzuschuss steuerfrei? Vielen Dank und Griss
Antwort von Moderator
  1. Sie müssen Ihr Gesamtbrutto angeben und dann von Ihrem Gesamtbrutto die Sozialabgaben und Miete absetzen. Nicht, dass Sie einfach die Summe abzüglich Sozialabgaben und Miete direkt als Brutto angeben.
2. Zum Absetzen der Sozialabgaben muss man vorher von der Steuerbehörde genehmigen.
3. Zum Absetzen der Miete muss man ebenfalls vorher von der Steuerbehörde genehmigen und auch richtige Fapiao vorlegen. Mietzuschuss muss auch versteuert werden, wenn Sie keine Fapiao vorlegen können und nicht vorher genehmigen lassen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen gut beantwortet habe. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne weiter zur Verfügung!

MFG WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   28-11-2012    um   11:59:56
  Hallo, ich habe gestern diese Seite entdeckt und war erstaunt, was man alles absetzen kann. Ich habe darauf gleich mal bei unserem HR Department nachgefragt. Da wurde mir aber versichert, dass sämtliche Versicherungen nicht abgezogen werden können und komplett mit versteuert werden müssen (国税发[1998]101号). Gab es da eine Gesetzesänderung? Vielen Dank und beste Grüße aus Dalian
Antwort von Moderator
  Eine Gesetzänderung diesbezüglich gab es nicht. Es gibt aber bei dem Doppelbesteuerungsabkommen einen Artikel, dass ein ausländischer Arbeitnehmer steuertechnisch nicht negativ gestellt werden darf. Diese chinesische Reglung stellt sich einen Widerspruch zu dem DBA dar. Wenn man mit der Steuerbehörde gut arbeitet, könnte man drüber diskutieren.
    Fragen   hochgeladen : am   27-11-2013    um   13:53:58
  Hallo, ich bin ebenfalls für zwei Jahre von meiner deutschen Firma zu unserer Service-Niederlassung nach China entsandt worden. Ich beziehe zum Einen weiterhin unverändert mein Gehalt in Deutschland wie vor der Entsendung ca 4500€ Brutto/Monat exklusive der Sozial- und Rentenversicherungsbeiträgen und wurde darauf bereits steuerlich befreit. Dieses Gehalt ~4200€ wird auf mein deutsches Konto gezahlt. Zum Anderen beziehe ich von unserer chinesischen Niederlassung 22000RMB Netto/Monat, was auf mein chinesisches Konto gezahlt wird. Die Steuern darauf werden direkt von meiner Firma bezahlt. Muss ich zusätzlich die 4200€ aus Deutschland in China versteuern? Wie sieht es dann aus mit der deutschen Steuererklärung? Muss ich nur angeben bzw. vorweisen, was ich in China bezogen und versteuert habe? Vielen Dank und schöne Grüße aus Shanghai
Antwort von Moderator
  Sie sind auch für Ihr deutsches Gehalt in China beschränkt steuer-pflichtig, sofern Sie im Jahr über 183Tage in China aufhalten.

Für das chinesische Gehalt sind Sie unbeschränkt in China steuer-pflichtig.

In Deutschland müssen Sie bei der Steuererklärung beide Gehälter angeben und auch die chinesischen Steuerzahlungsnachweise vorlegen.

Bei weiteren Fragen schreiben Sie mir bitte ein Mail unter info@globalchinaservice.com

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

Bei Rückfragen schreiben

    Fragen   hochgeladen : am   30-12-2013    um   0:34:17
  Hallo Herr Wang, was ist für Ausländer alles in China von Einkommenssteuer absetzbar? Gibt es irgendwo eine Liste zum Download? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen!
Antwort von Moderator
  http://www.globalchinaservice.com/show_arti.asp?id=55

Hier finden Sie die Liste.

Achten Sie bitte drauf, dass es für gewisse Sachen entsprechende Bedingungen gibt.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   30-12-2013    um   0:43:0
  Hallo Herr Wang, laut Vertrag steht, dass der Arbeitgeber (Chinesische Firma) die Steuer schon im voraus einbehält und diese selbst an das Finanzamt (In Qingdao) bezahlt. Ich bräuchte demnächst einen Steuerzahlungsnachweis für 2013. Was ist, wenn er mir diesen nicht gibt? Was kann ich da machen? Für Ihre Hilfe wäre ich sehr Dankbar! Mit freundlichen Grüßen! RD
Antwort von Moderator
  Einen Steuernachweis wird Ihr Arbeitgeber sicherlich geben, manchmal dauert es ein bisschen.

Falls der AG eindeutig gesagt hat, dass er den Steuernachweis nicht geben kann, müssen Sie natürlich zuerst nach dem Grund fragen und dann beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   13-2-2014    um   23:46:31
  Wenn man als Auslaender nach China fuer 5 Jahre muss , ist es vom Vorteil sich eine Wohnung zu kaufen ?
Antwort von Moderator
  Die Wohnungspreise sind in China zur Zeit ziemlich hoch, wie die Tendenz weiter entwickelt, möchte ich hierbei nicht spekulieren. Die meisten chinesischen Banken sehen die Tendenz zur Zeit aber negativ.
    Fragen   hochgeladen : am   4-4-2014    um   21:29:1
  Sehr geehrter Hr. Wang, ich bin ein in Österreich lebender Österreicher. Eine Deutsche Firma möchte mich nun unbefristet in Shanghai mit einem lokal Chinesischen Dienstvertrag einstellen. Das Jahresgehalt soll sich auf 130tEur fix plus 60tEur variabler Bonus belaufen. Gehalt wird in RMB ausbezahlt. Es besteht kein Übereinkommen zur Pensions- und Sozialversicherung zwischen Österreich und China. Ich würde mich demnach in Österreich für die Zeit (Annahme 3Jahre) abmelden. Weiters würde ich in Österreich eine Zusatz-Kranken und Unfallversicherung abschliessen, welche auch China abdeckt, welche ca 300Eur im Monat ausmacht. Meine Fragen: 1) ich habe gelesen, dass man Miet- und Strom Gasrechnungen absetzen kann. Gibt es hier eine Obergrenze dafür? 2) ich habe gelesen, dass man Heimflüge nach Österreich absetzen kann. Gibt es hier eine Obergrenze dafür? 3) ich habe gelesen, dass man Taxi und Lunch, Dinner absetzen kann. Sind hier auch Supermarktkosten inkludiert oder lediglich Restaurantkosten? Gibt es hier eine Obergrenze dafür? 4) in was für Krankenhäusern wird man mit der chin. Pflichtsozialversicherung behandelt? Macht es Sinn eine Zusatzversicherung abzuschliessen damit man in Internationale Krankenhäuser behandelt wird, oder ist der Standard ohnehin auf westlichen Niveau? 5) Ist es billiger/sinnvoll in China eine Zusatzversicherung abzuschliessen, oder soll ich wie vorher erwähnt die von Österreich aus um 300Eur/Monat abschliessen. Kann ich die Österreichische Versicherung in China ebenfalls absetzen? 6) Mein Gehalt besteht aus fixem und variablen Anteil. Wird als Grundlage für Einkommenssteuer und Sozialversicherung das Gesamteinkomnen betrachtet, oder wird der variable Bonusanteil anders betrachtet. 7) Um die jährliche Steuererkärung abzugeben werde ich einen Chinesischen Steuerberater konsultieren müssen. Wie hoch sind ungefähre Kosten für lokale Steuerberater? 7) Mein Gehalt wird in RMB ausbezahlt. Ich habe vor, das bereits in China versteuerte Einkommen nach Österreich (schätze ähnlich wie Deutschland) rück- zu transferieren. Mit welchen Wechselkosten (Mittelkurs, Ankaufs oder Verkaufskurs, Provisionen?) + zusätzlichen Bearbeitungsgebühren für die Überweisung kann ich grob rechnen? Ich nehme an, dass ich Auslandsüberweisungen zusätzlich bei der chinesischen Behörde SAFE beantragen muss. Fallen hierfür Gebühren an, wenn ja, wie viel? 8) Muss ich das Geld in Österreich dann noch einmal versteuern? Mein Hauptwohnsitz wird in China sein. Ich habe aber noch eine Wohnung in Wien auf meinen Namen gemeldet. Ich werde aber über 300 Tage im Jahr in China sein. Herzlichen Dank für die Beantwortung und ihre Mühen im Vorhinein.
Antwort von Moderator
  1)Eine Obergrenze für absetzbare Miete und Nebenkosten gibt es nicht, die Summe soll nur angemessen sein und VORHER von der Steuerbehörde zugelassen werden.
2)Flugtickets von Arbeitsort bis Heimatsort, nur 2x im Jahr. Obergrenze gibt es nicht.
3)Ob man Belege vom Supermarkt geltend machen kann, weiß ich nicht. Restaurantbelege können abgesetzt werden, die Summe ist auch nicht vorgeschieben, ich denke aber, es soll nicht höher als 5% Ihres Einkommens sein, die Summe muss auch vorher von der Steuerbehörde genehmigt werden.
4)In der chinesischen Pflicht-Krankenversicherung sind die meisten Krankenhäuser am Firmasitz abgedeckt, außer internationalen Krankenhäusern. Muss man außer des Firmensitzes ins Krankenhaus, soll diese innerhalb von 3 Tage bei Firmasitz-Krankenversicherung gemeldet werden. Die Krankenversicherung erstattet auch nur staionäre Behandlungen.
5)Wenn Sie in Österreich schon eine private KV haben, die China auch abdeckt, sehe ich nicht notwendig, extra in China noch eine KV abzuschließen. Die chinesichen Pflicht-KV sind aber billiger als 300Euro/Monat.
Sozialabgaben in Heimatland können leider nicht mehr abgesetzt werden.
6)In China sind alle Lohn-Bestandteile sozialversicherungspflichtig, bei Ihrem Gehalt ist es allerdings weit über höchste Gerenze, deshalb gibt es keine Unterschiede mehr. Mit höchster Gerenze meine ich, dass die Bemessungsgrundlage für Sozialabgabn meistens bei gut 10000RMB/Monat liegt, auch wenn man im Monat 100000RMB verdient, zahlt man auch auf der Basis von 10000RMB/Monat die Sozialabgaben. Diese Bemessungsgrundlage ist von Stadt zu Stadt anders, aber meistens bei 10000-12000RMB/Monat.
7)Einen Steuerberater brauchen Sie nicht unbedingt, falls doch, dann auch nicht für die jährlich Steuererklärung, sondern schon bei den monatlichen Steuererklärung, die eigentlich der Arbeitgeber sowieso für Sie machen muss und der Steuerberater selber nicht entscheiden kann.
7)Überweisungskosten von China aus liegen bei 0.1%(maximal 1000RMB) zzgl. 150RMB(einmalig). Achten Sie bitte drauf, dass Ihr Nettogehalt nur unter großen Umständen nach Europa überwiesen werden kann. Meistens überweist man als Lebensunterhalt für private Zwecke, pro Ausweis kann im Jahr ca. 35000Euro/50T USD überweisen, als Chinese kann man auf einmal soviel überweisen, als Ausländer kann man am Tag maximal ca.7000Euro/10T USD übereisen.
Wechselkurs(Verkaufskurs) ist von Bank zu Bank anders.
8)Das Netto-Gehalt muss nicht mehr in Österreich versteuert werden, man muss aber die chinesischen Steuernachweise vorlegen. Außerdem braucht man für die österreichische Finanzverwaltung zwei Formulare(ZSQU1 und Beiblatt) mit Ansässigkeitsbestätigung.
9)Ob Sie noch in Österreich angemeldet sind, spielt es bei den Steuern keine Rolle.

Bei weiteren Fragen schreibn Sie mir bitte ein Mail unter info@globalchinaservice.com

    Fragen   hochgeladen : am   22-7-2015    um   17:49:15
  Sehr geehrter Herr Wang, Ich arbeite für eine deutsche Firma in Deutschland. Ab dem 1.9. soll ich Interimsweise die Position des Chief Representative unserer Firma in China übernehmen. Jetzt habe ich gehört, die 183 Tage Regelung trifft nicht zu bei Chief Representatives and General Managers. Ich werde auch nur alle 6 Wochen für 1-3 Wochen in China sein. Wie stellt sich die Einkommenssteuerverpflichtung in diesem Fall dar? Danke im Voraus. LG Andrea
Antwort von Moderator
  Ihr Bruttogehalt ist die Besteuerungsbasis, draus ermittelt man eine Steuersumme X, die Summe X werden durch Monatstage geteilt, dann mit chinesischen Aufenthaltstagen multipliziert. Die Endsumme haben Sie dann in China zu bezahlen.

Hierzu gibt es Widerspüche zwischen deutschen und chinesischen Gesetzen, schreiben Sie mir bitte ein Mail, damit ich genau nachfragen kann und die passende Lösung für Sie finde.

    Fragen   hochgeladen : am   23-2-2016    um   13:21:46
  Sehr geehrter Herr Wang, könnten sie mir kurz Erklären was man unter "9. Sonstige zulässige Kosten" verstehen kann. Danke!
Antwort von Moderator
  Ich kann hier leider keine Beispiele nennen, Sie können uns gerne Ihre Kosten per Mail beschreiben, damit wir für Sie mal prüfen können.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   31-10-2016    um   0:33:8
  Sehr geehrter Herr Wang, ich habe 3 Jahre, bis zum 30.06.2015 für eine deutsche Firma in China gearbeitet. die letzten Jahre habe ich mit dem deutschen Finanzamt nach DBA abgerechnet. in 2015 war ich insgesamt 181 Tage in China, danach arbeitete ich weiter in Deutschland. nun will das deutsche Finanzamt für das Jahr 2015 nach ATE abrechnen. ich sollte in der ESt-Erklärung eine Steuerfreistellung von Arbeitslohn beantragen. ist das richtig? bedeutet es für mich, dass ich in Deutschland nochmal versteuert werde? gibt es die ATE-Regelung in den Ländern auch die DBA verwenden? Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus Mit freundlichen Grüßen Edith
Antwort von Moderator
  Meinten Sie ATE mit Arbeitstagen? Am besten schreiben Sie mir ein Mail unter info@globalchinaservice.com
    Fragen   hochgeladen : am   20-1-2017    um   10:46:37
  Ich habe zwei Fragen. 1. Ich bin Visiting Professor an der Xiamen University, arbeite in China Voll-Zeit und lebe hier mit meiner Familie. Unsere Kinder gehen auf eine international Schule in Xiamen. Kann ich die Kosten fuer die Schul-Ausbildung meiner Kinder von der Steuer absetzen? Ich werde von der Xiamen University als Vollzeitprofessor bezahlt, bin Pensionaer in Deutschland und bezahle 25-30% Steuern in China. Falls man die Ausbildung der Kinder von der Steuer in China absetzen kann, wie funktioniert das? Wo und wie kann man das beantragen? 2. Ich bin Pensionaer in Deutschland und bezahle in Deutschland Steuern. Mein Einkommen in China wird in Deutschland als zusaezlichen Einkommen gewertet und wird dadurch doppelt besteuert. Ist das korrekt? Wenn nicht, was kann man tun?
Antwort von Moderator
  1. Die Schulkosten können abgesetzt werden, sprechen Sie bitte direkt mit der Buchhaltung Ihrer Universität.
2. Ihre deutsche Rente sind nicht in China steuer-pflichtig.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter info@globalchinaservice.com zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   27-1-2017    um   10:25:14
  Vielen Dank Herr Wang Qingjun. 1. Die Buchhaltung der Universitaet hat behauptet, dass man das Geld fuer die Ausbildung der Kinder nicht absetzen kann. Wo finde ich das Gesetz im Chinesischen Steuerrecht, wo diese Frage geregelt ist. 2. Ich meinte es umgekehrt. Mein Einkommen in China wird in Deutschland doppelt versteuert, da es als zusaetliches Einkommen zu meiner Pension in Deutschland addiert wird. Was kann ich dagegen tun.
Antwort von Moderator
  1. Die Nummer des Schreibens vom chinesischen Finanzministerium ist 1997-54.
2. Meinten Sie, dass Sie bei der Versteuerung Ihrer Pension in Deutschland mehr Steuern zahlen müssen? In Deutschland gilt Progressionsvorbehalt, zu dem Thema habe ich eine Erläuterung unter http://www.globalchinaservice.com/show_arti.asp?id=62
    Fragen   hochgeladen : am   15-3-2017    um   1:25:54
  Sehr geehrter Herr Wang, in 2014 war ich vollständig in China tätig und mein Einkünfte wurden somit zu 100 % in China ordnungsgemäß versteuert. An meine getrennt lebende Ehefrau habe ich 2014 monatlich Trennungsunterhalt gezahlt. Der Trennungsunterhalt wurde von mir selbst für 2014 nicht steuermindernd in Anspruch genommen. Meine geschiedene Frau soll aber jetzt in Deutschland für sonstige Einkünfte in 2014 nicht unerhebliche Steuern dafür nachzahlen. Geht das überhaupt? Ich habe den Trennungsunterhalt nicht steuermindernd in China angesetzt und damit keinen Steuervorteil erlangt. Muss meine geschiedene Ehefrau trotzdem Steuern bezahlen? das wäre ja eine Doppelbesteuerung; allerdings in 2 Ländern.
Antwort von Moderator
  Dass Sie diese Kosten nicht in China steuermindernd machen konnten, ist schon klar, es geht in China leider nicht.

Ob die Kosten, die Ihre Frau von Ihnen erhält, in Deutschland versteuert werden muss, kann ich leider nichts sagen, weil ich das deutsche Gesetz in diesem Gebiet nicht kenne. Ich denke aber, dass es schon korrekt ist. Eine Doppelbesteuerung ist es offensichtlich nicht, weil der Steuerzahler nicht die gleiche Person ist.

    
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