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19-1-2008
um
19:17:24
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Hallo,
ich hättegolgende Frage: Ich werde für einen deutschen Arbeitgeber für 4 Jahre nach Hongkong gehen. Ist es steuerlich günstiger, als festangestellter oder als freier Mitarbeiter dort hinzugehen. Mein Grundgehalt ist 5000 Euro plus einen Mietzuschuss von 1000 Euro. Sollte ich den Mietzuschuss auf ein deutsches Konto überweisen lassen? Wie hoch wäre mein Steuersatz? Ich habe eine Familie mit zwei kleinen Kindern. Vielen Dank für Ihre Nachricht. |
Antwort von Moderator |
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Liebe Fragenstellender/in, ich muss leider zwei mal entschuldigen, weil ich erstens zu spät geantwortet habe und zweitens Ihre Fragen nicht beantworten kann. Mit Steuern in Hongkong kenne ich mich nicht aus. In Hongkong gilt schon änders als in Festland China. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg! Mit freundlichen Grüßen! WANG Qingjun |
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20-1-2008
um
21:4:31
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Wie hoch wäre der Steuersatz und gibt es Freibeträge für Kinder etc.? Macht es mehr Sinn, sich als Freier anstellen zu lassen oder mit Festvertrag bei deutschem Unternehmen?
Gruß |
Antwort von Moderator |
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1. Freibetrag für Kinder gibt es in China leider nicht. 2. Der Steuersatz liegt zwischen 5-45% mit Schnell-Minuszahl. In der Praxis ist der Steuersatz oft niedriger, weil man als Ausländer viel absetzen kann. Unserer Erfahrung nach meistens bei 11-16%. 3. Ob als Freiberufler oder als Angestellte steuerlich günstiger ist, kann man nicht einfach sagen. Man muss nach Einzelfall berechnen. Erfahrungsmäßig ist es aber bei Freiberufler mehr kompliziert als Angestellte. Besonders, wenn man in Deutschland in der Steuererklärung Auslandseinkommen angibt. |
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1-2-2008
um
5:39:25
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Vielen Dank für die Antworten. Ich sehe schon, es ist nicht, die Frage zu beantworten. Ich bin gerade in Verhandlungen und werde wohl darauf bestehen, als fest angestellter entsendet zu werden.
Viele Grüße |
Antwort von Moderator |
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Das würde ich Ihnen auch raten, weil Sie sich als Angestellter dann nicht mehr um die Umsatzsteuern kümmern müssen. Mit Einkommensteuern ist es auch einfacher. |
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31-3-2008
um
2:29:41
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Ich bin Deutsche und arbeite als Angestellter in China. Meine Frau und Kinder bleiben in Deutschland. Welche Ausgaben sind steuerfrei in China?
1. Flügekosten für Heimreise nach Deutschland ?
2. Sozialabgabe in Deutschland: Renten und Arbeitsloseversicherung
3. Versicheungen in Deutschland: Krankenversicherung, Halfpflichversicheung, Lebensversicheung
4. Schulkosten für die Kinder.
5. Lenbensunterhalt für mienen Vater.
Danke im voraus
Grüße |
Antwort von Moderator |
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1. Die Flüge kann man absetzen, allerdings nur 2 mal im Jahr, und zwar vom Arbeitsort nach Heimatort. 2. Sozialabgaben absetzbar. 3. Krankenversicherung absetzbar. Haftpflichtversicherung je nach Steuerbehörde. 4. Schulkostn für Kinder in Deutschland nicht absetzbar. 5. Lebensunterhalt für Ihren Vater nicht absetzbar.Mit freundlichen Grüßen! Admistrator. |
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11-7-2008
um
23:26:34
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hallo ich komme aus sudamerika und bin hausfrau, meinen mann kommt aus Frankreich und arbeitet, wir haben 3 kindern. kann man die reisen nach Frankreich und nach Peru absetzen bei die Steuererklärung? |
Antwort von Moderator |
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Ja, die Flugtickets kann abgesetzt werden. Außerdem, die Kosten von Schulbildung in China für Ihre Kinder sind auch absetzbar. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Vergnügen in China! |
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16-10-2008
um
23:4:29
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hallo ich bin Angestellter einer deutschen Firma und arbeite hier mit meinen 5 Kollegen in einen 4 Wochen Rhythmus wir werden gerade so die 183 Tage China erreichen. Unser Arbeitgeber zahlt das Hotel, Flug und die Fahrt zur Baustelle mein Netto Gehalt liegt so bei 3000€ je nach Überstunden, wir haben also nichts zum absetzen, was können sie uns Raten? Ist es trotzdem besser Steuern in China zuzahlen. Danke für ihre Mühe. MfG Rick |
Antwort von Moderator |
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Auch wenn Sie nichts zum Absetzen haben, kann es sein, dass Sie in China weniger Steurn zahlen als in Deutschland. Nehmen Sie am besten mit uns per Mail oder Telefon in Kontakt, damit wir Sie genau beraten können. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg in China! WANG Qingjun
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8-5-2009
um
12:15:51
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Hallo ich habe eine kleine Frage zur Versteuerung in China.
Ich bin z.Z. für 3-4 Monate in China mit einem Entsendevertrag.
Kann ich folgende Dinge absetzen?
Miete in Deutschland,
Direktversicherung,
PKV,
Gesetzliche Rentversicherung in Deutschland?
Grüße
MB |
Antwort von Moderator |
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Miete in Deutschland, PKV kann nicht in China berücksichtigt werden. Gesetzliche Rentenversicherung ja! Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen in China! |
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31-5-2009
um
1:0:15
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Ich komme aus Deutschland und wohne (mit Familie) und arbeite seit 1.1. 2007 in China (chinesischer Arbeitgeber). In Deutschland, wo ich schon über ein Jahr nicht mehr war, unterliege ich nur der beschränkten Steuerpflicht (d.h. Mieteinkünfte etc.). Nun das Problem:
Ich besitze einige deutsche Aktien. Mein deutscher Steuerberater hat mir das Formular
" Antrag auf Erstattung der deutschen Abzugssteuern auf Kapitalerträge nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und VR China " zugesandt. Ich soll damit bei der deutschen Finanzbehörde beantragen, "die für die Erträge des nachstehend bezeichneten Kapitalvermögens abgeführten Abzugssteuern in der Spalte g angegebenen Höhe zu erhalten." (also eine anteilige Erstattung)
Hierzu benötige ich die "Bestätigung der Steuerbehörde des ... Wohnsitzstaates" (also Chinas): "Es wird bestätigt, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge ... den unter 1. angegebenen Wohnsitz (also in China) hat. Er ist hier (d.h. in China) im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens ansässig. Die Besteuerung der Erträge wird überwacht."
Ich wurde beim Wohnsitzfinanzamt vorstellig, dieses hat aber nach ca. zweistündiger Verhandlung die Erteilung der Bestätigung abgelehnt. Die Begründung war sinngemäß, dass sie damit nichts zu tun hätten.
Wie ist die Aussicht, diese Bestätigung doch noch zu erhalten, und wie hoch ist die chinesische Einkommen-Steuer auf Dividenden, die von einer deutschen Aktiengesellschaft auf das Konto (in Deutschland) einer in China ansässigen Person bezahlt werden?
Freundliche Grüße MR
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Antwort von Moderator |
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Hallo, danke für Ihre Anfrage! Einkommen aus Dividen werden in China mit 20% pauschal besteuert. Sie müssen zuerst diese Einkünfte in China erklären und Steuern zahlen, dann muss Ihre chinesische Steuerbehörde für Sie eine Ansässigkeitsbescheinigung ausstellen. Es ist normal, dass man von der Steuerbehörde außer Steuerbescheid keine sonstige Bescheinigung bekommt. Aber bei Ausländer gibt es extra Bestimmung, schicken Sie mir ein Mail, dann kann ich Ihnen das Schreiben von unserem Finanzministerium schicken, das Sie bei Ihrer zuständigen chinesischen Steuerbehörde zeigen können! Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie viel Erfolg in China! |
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31-5-2009
um
1:12:32
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Anknüpfend an die Antwort:
>>>Miete in Deutschland, PKV kann nicht in China berücksichtigt werden. Gesetzliche Rentenversicherung ja!
Ich wohne mit meiner deutschen Familie in China und wüsste gerne, ob das auch gilt, wenn man mittelfristig (mehrere Ein-Jahresverträge) für einen chinesischen Arbeitgeber tätig ist. Gesetzliche Rentenversicherung heißt in diesem Fall Zahlung freiwilliger Beiträge an die deutsche Gesetzliche Rentenversicherung, da ich an die chinesische ja nicht bezahlen darf.
Wie steht es mit Schulkosten (chinesische Grundschule) für das Kind, Familienflügen nach Deutschland? Was wäre sonst ggf. noch absetzbar?
Vielen Dank und beste Grüße |
Antwort von Moderator |
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Hallo, für die absetzbare Beträge finden Sie unter http://www.globalchinaservice.com/show_arti.asp?id=55 Bei Detailfragen schicken Sie einfach ein Mail! |
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2-6-2009
um
0:13:21
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>>Einkommen aus Dividenden werden in China mit 20% pauschal besteuert.
Besten Dank für die Informationen.
Sind die 10%, die als Kapitalertragsteuer abgezogen werden (was darüber hinausgeht geht, würde ja vom deutschen Finanzamt erstattet), auf diese 20% anrechenbar, oder hat man die Situation:
10% deutsche Steuer,
20% chinesische Steuer,
macht zusammen 30%?
Danke, MR |
Antwort von Moderator |
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Nach Artikel 10 des DBA könnte doch auch bis 10% in Deutschland besteuert werden. Ob es in Deutschland Sonderbestimmung gibt, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Dabei habe ich allerdings keine Erfahrung. Ich denke, klären Sie am besten mit Ihrem deutschen Steuerberater ab, ob die 10% ok ist. Die chinesischen 20% ist eindeutig klar! Ich wünsche Ihnen viel Glück! |
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7-6-2009
um
20:37:11
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Wenn ich Sie richtig verstehe, werden die in Deutschland bezahlten 10% nicht auf die chinesische Steuer angerechnet? Das klingt etwas unüblich, da dies ja eine Diskriminierung von ausländischen Dividenden bedeuten würde: chinesische Dividenden werden mit 20%, ausländische insgesamt mit 30% versteuert. So eine Vorgehensweise ist beispielsweise im Verhältnis Deutschland/Schweiz nicht möglich.
In Deutschland ist die Lage doch ziemlich klar: Es wird zunächst der volle Steuersatz (das macht übrigens nicht die Bank, sondern das bezahlenden Unternehmen) abgezogen, und im Rahmen des Erstattungsverfahrens (nach Bestätigung des chinesischen Finanzamtes) alles bis auf die 10% zurückerstattet. (Ganz andere Vorgehensweise bei amerikanischen Aktien, wo auf Antrag bereits von Anfang an nur die - ich glaube - 10% abgezogen werden.
Nochmals die präzisierte Frage: Was ist die Basis für die Berechnung des chinesischen Finanzamtes:
1) Die Brutto-Dividende, oder
2) die Dividende nach deutscher Abzugssteuer, oder
3) die Dividende minus deutsche Abzugssteuer plus Rückerstattung des deutschen Finanzamtes
Beste Grüße |
Antwort von Moderator |
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Wie gesagt, habe ich leider keine Erfahrung in diesem Gebiet. Die Besteuerungsbasis ist der Brutto-Betrag. |
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24-7-2009
um
18:6:44
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Guten Tag. Habe meinen Lebensmittelpunkt 2009 in China, da ich meinen Ehepartner begleite. In Deutschland habe ich ein kleines Gewerbe, das ich über Telefon und Internet von China aus weiter führe, und das mir Monat für Monat ein Einkommen beschert. Wo muss ich die Steuern für diese Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zahlen? (Falls in China: Wie kann ich das in der Steuererklärung angeben?) Vielen Dank für Ihre Hilfe. |
Antwort von Moderator |
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Hallo, in Ihrem Fall ist sowohl der Umsatz als auch Ihr Einkommen in China zu erklären. Sie können gerne mit mir per Mail über die nähere Fragen diskutieren! Mit freundlichen Grüßen! WANG Qingjun |
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14-9-2009
um
3:56:37
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Guten Tag,
ich werde ab 01.10.2009 von meinem deutschen Arbeitgeber für 2 Jahre nach Shanghai entsendet, um dort an unserem Auslandsstandort (rechtlich eigenständige Firma) zu arbeiten. Der Aufenthalt stellt sich also wie folgt dar:
- 2009: 9 Monate Deutschland, 3 Monate China
- 2010: 12 Monate China
- 2011: 9 Monate China, 3 Monate Deutschland
Mein monatliches Netto-Gehalt beträgt 3.600 EUR. Mein Arbeitgeber zahlt einen monatlichen Mietzuschuss zur Kaltmiete i.H.v. max.2.000 EUR.
Meine Frau arbeitet noch bis Dezember 2009 in Deutschland und wird im Januar 2010 ebenfalls nach Shanghai kommen.
Wo, wie und wann muss ich meine Steuern bezahlen?
Wie hoch ist der Steuersatz?
Vielen Dank für Ihre Hilfe! |
Antwort von Moderator |
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1. Für 2010 sind Sie eindeutig in China steuerpflichtig. 2. Für 2009 und 2011 muss man schauen, ob Ihr Gehalt am Ende auf die in China ansässige Niederlassung belastet wird. Wenn ja, sind Sie auch in China beschränkt für Ihr Einkommen von den China-Monaten steuerpflichtig. 3. Ob Ihre Frau mit Ihnen zusammen in China lebt, spielt für die chinesischen Steuern keine Rolle. 4. Steuersatz finden Sie http://www.globalchinaservice.com/show_arti.asp?id=54Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China! WANG Qingjun |
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9-4-2010
um
17:53:29
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Guten Tag:ich habe eine chinesische Ehefrau,sind auch in Deutschland verheiratet und muß jetzt meine Steuererklärung in Deutschland machen,meine Frau arbeitet in China und bezahlt in China ihre Steuern.Jetzt möchte das Finanzamt Deutschland einen Nachweis über ihr Jahreseinkommen und die bezahlten Steuern.Ich habe ein Formular bekommen in deutsch was das Finanzamt in China ausfüllen soll,die können ja auch so gut deutsch.Was soll ich jetzt machen?Danke |
Antwort von Moderator |
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Das Einkommen von Ihrer Frau beeinflusst natürlich dann Ihre Steuern, deshalb müssen Sie das Einkommen von Ihrer Frau auch nachweisen. Es ist aber nicht üblich, dass noch ein Formular von chinesischer Steuerbehörde ausgefüllt werden muss. Die chinesische Steuerbehörde wird bestimmt weigern. Ich schlage vor, dass Sie die Steuernachweise von Ihrer Frau bei Ihrem Finanzamt einreichen, das muss normalerweise ausreichen. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne weiter zur Verfügung! Ich wünsche Ihnen viel Glück! WANG Qingjun |
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7-7-2010
um
21:48:49
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war bis 30.4.2009 in china und dann bin ich wieder nach deutschland zurückgekehrt. im jahre 2009 hatte ich bis zum 30.4. kapitalerträge als chinesicher staatsbürger, die mir das finanzamt mit 25% steuer anrechnet. bin ich als ausländer für diese zeit nicht befreit? |
Antwort von Moderator |
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Hallo, die Kapitalerträge können schon in China versteuert werden, der Steuersatz soll aber statt 25% nur 10% sein. Mit freundlichen Grüßen! WANG Qingjun |
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20-1-2011
um
17:50:13
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Guten Tag,
ich habe im Dezember 2010 an einer sportlichen Veranstaltung in China (Guangzhou) teilgenommen und dabei Preisgeld gewonnen (Währung: Dollar).
Nun wurde uns vom Veranstalter mitgeteilt, dass hierauf Steuern zu entrichten seien, und zwar pauschal in Höhe von
20 %. Laut § 17 DBA scheine ich ja als Sportler stets auch in China steuerpflichtig zu sein.
Nun interessiert mich:
Gilt hier für Sportler ein spezieller Steuersatz von pauschal 20 %? Meines Wissens hat China für Selbständige eine progressive Stufensteuer, so dass ich zwar für meinen Betrag (7000 $) in der Summe ungefähr auf den besagten Steuersatz komme, andere Teilnehmer, deren Gewinn niedriger ist, aber nicht.
Kann ich Ausgaben absetzen (Anreise)? Zwar sind viele bereits einige Tage vorher gekommen, meine Anreise lag aber nur drei Tage vor Wettkampfbeginn (Jetlag-Vorbeugung, also notwendig) und zwei Tage nach Ende. Absetzen würde ich insbesondere die Reisekosten. Hier hatte ich im Jahr zuvor Reise und Aufenthalt für das nächste Jahr gewonnen (selber Veranstalter). In diesem Jahr habe ich den Gutschein also eingelöst und musste nichts zahlen. Ich sollte den Gegenwert aber doch absetzen können, weil der Gutschein ja einen Vermögenswert darstellt, den ich verbraucht habe (ich hätte ihn auch erst 2011 einlösen können). Ich kann ja an sich mit dem Gutschein nicht steuerlich schlechter stehen, als wenn man mir letztes Jahr das Geld für die Reise in bar ausgezahlt hätte und ich es dann jetzt ausgegeben hätte.
Besten Dank für Ihre Antwort. |
Antwort von Moderator |
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Der Pauchalsteuersatz auf Preisgeld ist 20% und es darf nichts abgesetzt werden. Die Versteuerung von Preisgeld wird anders besteuert als Selbständige. Wichtig ist, dass der Veranstalter entsprechende Steuernachweise gibt, weil Sie diese Steuernachweise für Ihre Steuererklärung in Deutschland auch benötigen. Bei nächstem Wettbewerb können Sie doch dem Veranstalter vorschlagen, dass er die Reisekosten übernimmt und weniger Preisgeld bezahlt. Mit freundlichen Grüßen! WANG Qingjun |
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12-3-2011
um
3:31:36
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Hallo!
Ich habe folgende Ausgangsituation:
Angestellt in Deutschland und werde per Entsendungsvertrag nach China geschickt für mehr als 183 Tage. Eine Befreiung der Lohnsteuer für Deutschland habe ich schon eingereicht und wurde mir auch bestätigt. In Deutschland werde ich weiterhin 1000Euro Gehalt beziehen. Zusätzlich wird mir in China 10 000RMB von unserem Tochterunternehmen ausgezahlt.
Welchen Betrag muss ich denn in China an Steuern bezahlen?
Mir ist nur bekannt das von den 1000€ meine Sozialleistungen abgezogen werden.
Vielen Dank im Vorraus!
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Antwort von Moderator |
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Es soll die 1000 Euro und 10000RMB zusammen erklärt werden und Steuern berechnet werden. Ihre Ausgaben können gegen vorherigen Antrag abgesetzt werden, mehr zu dem Thema finden Sie unter http://www.steuerchina.com/show_arti.asp?id=55 genaue Auskunft. Bei Rückfragen schreiben Sie mir ein Mail! Mit freundlichen Grüßen! WANG Qingjun |
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8-4-2011
um
1:39:40
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Hallo, ich habe die Möglichkeit, für eine chinesische Firma als selbstständiger Berater tätig zu werden.
Es ist aber wahrscheinlich, daß ich nicht auf 183 Tage vor Ort in China kommen werde.
Wie und wo wird mein Einkommen besteuert ?
Vielen Dank für eine Info. |
Antwort von Moderator |
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Erhalten Sie Ihren Honorar direkt von der chinesischen Firma, muss die chinesische Firma die Steuern einbehalten und an die Steuerbehörde führen. Erhalten Sie Ihren Honorar nicht direkt von der chinesischen Firma und Sie arbeiten auch kürzer als 183 Tage in China, gilt dann wieder was anders. Mit freundlichen Grüßen! WANG Qingjun |
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11-5-2011
um
23:45:46
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Die Fakten:
- Arbeit in D (01/10 bis 03/10); Arbeit in China(04/10 bis 12/10)abgeordnet vom deutschen Arbeitgeber
- für Zeit in China(9 Monate) dort Steuern bezahlt; die Sozialabgaben sind für die gesamte Zeit (12 Monate) in D bezahlt worden
Die Frage:
Die elektron. Lst.-Bescheinigung des Arbeitgebers weist nun die Sozialabgaben nur für die Zeit in D (01/10 bis 03/10) aus.
Kann ich die Beiträge für die restlichen 9 Monate (04/10 bis 12/10) bei der E-Steuererklärung in der Anlage "Vorsorgeaufwand"
geltend machen?
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Antwort von Moderator |
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Es soll zwar nicht, meinen Erfahrungen nach funktioniert es aber meistens. Ich wünsche Ihnen viel Glück! Mit freundlichen Grüßen! WANG Qingjun |
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8-9-2011
um
21:43:32
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Hallo, ich (Deutscher) bekomme von einem chinesischen Unternehmen einen Arbeitsvertrag für 2 Jahre. Bin ich verpflichtet in China (Shanghai) in die Sozialversicherung einzuzahlen? Also in Renten-, Kranken- Arbeitslosenversicherung? Oder kann ich es mir derzeit noch aussuchen ob ich in China zahlen möchte oder nicht? Muss mein Arbeitgeber auf jeden Fall zahlen - also egal ob ich als Arbeitnehmer in die Sozialversicherung zahlen möchte oder nicht?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
谢谢你 |
Antwort von Moderator |
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Es gibt ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und China, nach diesem Abkommen bleiben Sie in den ersten 4 Jahren, auf Antrag bis zu 5 Jahren weiterhin in Deutschland die Sozialversicherung bezahlen. Es gibt ein Formblatt bei deutschen Sozialversicherungsanstalt, dieser bescheinigt, dass Sie in Deutschland die Sozialversicherung zahlen. Mit der Bescheinigung können Sie dann beim chinesischen Arbeitsamt(Abteilung Internationale Zusammenarbeit) beantragen, dass Sie in China keine Rentenversicherung bezahlen. Ansonsten muss Ihr AG für Sie die Rentenbeiträge in China bezahlen. Ich hoffe, dass Ihnen meine Antwort weiterhelfen kann. WANG Qingjun |
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30-4-2012
um
22:52:11
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hallo,ich habe von einer chinesischen Firma(Autoindustrie)ein Angebot für 6 Monate als selbstständiger Berater.Hotelkosten + Verpflegung werden von der Firma übernommen,mein Honorar beträgt pro Monat 10.000 Euro.
Wie hoch werden meine Steuern sein(Umsatzsteuern)?
Was ist, wenn ich über die 183 Tage komme ?
vielen dank für eine Info |
Antwort von Moderator |
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Wenn Sie von einer chinesischen Firma einen Auftrag erhalten und Ihren Honorar von der chinesischen Firma bezahlt bekommen, sind Sie für diesen Umsatz in China steuer-pflichtig, sofern Sie für den Auftrag in China arbeiten. In diesem Fall ist die 183-Tage-Reglung für Sie uninteressant. Umsatzsteuern betragen ca. 5.1%-5.6%, meistens wird man noch von der Steuerbehörde verlangt, eine Gewinnsteuer zwischen 5%-10% gleich zu bezahlen. Ich schlage Ihnen vor, einen Nettoauftrag mit dem AG zu vereinbaren. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg! Mit freundlichen Grüßen! WANG Qingjun |
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16-7-2012
um
17:35:33
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Hallo, wir sind Deutsche, wohnhaft in der Schweiz. Die Firma meines Mannes möchte ihn für 2-3 Jahre nach Guangzhou entsenden, wir würden mit der gesamten Familie mitreisen.
Ich arbeite im Homeoffice als freie (=selbstständige) Mitarbeiterin in der Redaktion einer Fachzeitschrift eines deutschen Verlages und verdiene ca. 30000 EUR. Wie würde das in China zu versteuern sein?
Danke und Gruß!
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Antwort von Moderator |
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Geht es um die Steuern von Ihnen oder von Ihrem Mann? Am besten schreiben Sie mir ein Mail! Mit freundlichen Grüßen! WANG Qingjun |
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23-7-2012
um
3:10:4
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Hallo Herr Wang,
danke für Ihre Rückfrage zu meinem Beitrag vom 16. Juli. Ich bezog mich auf meine eigene Steuerpflicht/-höhe. Die Fakten:
-Freiberuflich (in Homeoffice) tätig
-Nationalität: deutsch (derzeit wohnhaft: Schweiz; demnächst ggf. in China)
-Auftraggeber und Wertschöpfung der Leistung in Deutschland
-Jährliches Einkommen ca. 30000 EUR
Frage: Wäre ich bei einem Aufenthalt von über 12 Monaten aber max. 36 Monaten in China steuerpflichtig? Wie hoch (ca.)?
Schon im Voraus herzlichen Dank für Ihre Mühen und die Information! |
Antwort von Moderator |
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Sie sind für Ihren Honorar in China steuer-pflichtig, sofern die Tätigkeiten von China aus ausgeübt werden. Die Steuersätze bei 30000 Euro/Jahr als Autorenhonorar betragen bei ca. 12%. Das Einkommen von Ihrem Man wurde bei Ihrer Steuererklärung auch nicht zum Progressionszweck betrachtet. |
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Fragen hochgeladen : am
26-9-2012
um
11:29:11
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Hallo Herr Wang,
ich arbeite als Angestellter/GF eines Unternehmens, welches in Europa ansässig ist und keine Niederlassung oder Betriebsstätte in China hat, seit 2012 für einen deutschen Kunden in einem zeitlich begrenzten Projekt in China.
Mein erster Aufenthalt war Mitte Januar für ein 2 tägiges Meeting hier in China. Der ständige Einsatz hat dann erst Mitte März begonnen und erstreckt sich bis heute.
Während der ganzen Zeit musste ich natürlich die Geschäfte meiner Firma weiter führen, hierfür habe ich speziell die Wochenenden(z.B. Freitags Abreise aus China/Montags Anreise nach China)genutzt. Da ich GF dieser Firma in Europa bin, habe ich dann an den Wochenenden (Samstag/Sonntag) dort meine Tätigkeit wahrgenommen. Teilweise habe ich auch längere Unterbrechungen von bis zu 1-3 Wochen in der Zeit gehabt.
Für die Berechnung der 183-Tage Anwesenheit hier in China habe ich somit nur die reinen Anwesenheitstage, inklusive der An-/Abreisetage aus China angesetzt. Da ich an den Tagen, wo ich nicht in China anwesend war, für andere Projekte oder firmentechnische Dinge innerhalb meiner Firma gearbeitet habe. Ich sehe dies als Unterbrechung der Tätigkeit in China an. Somit fallen diese Tage nicht in die Berechnung der 183-tage Regelung da sie in meinem Heimatland/Ansässigkeitsland zu versteuern sind.
Sehe ich das richtig?
Für ihre Anwort bin ich sehr dankbar!
Für weitere Fragen würde ich gerne ihre Hilfe in Anspruch nehmen.
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Antwort von Moderator |
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Fuer die Berechnung der Aufenthaltstage zaehlen nur die koerperlich angewesenen Tage, das ist schon richtig. Es gilt allerdings andere Reglung fuer Geschaeftsfuehrer, dazu schreiben Sie mir am besten ein Mail unter info@globalchinaservice.com Mit freundlichen Gruessen! WANG Qingjun |
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Fragen hochgeladen : am
22-2-2013
um
16:25:23
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Hallo,
ich habe ein Jobangebot für eine Festanstellung in Beijing.
Ich würde zwei Arbeitsverträge eingehen, einen nach Chinesischem und einem nach Singapurer Recht, mit zwei getrennten Einkommen.
Muss ich beide Einkommen in China versteuern? |
Antwort von Moderator |
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Wenn Sie für Ihre chinesische Tätigkeiten zwei Arbeitsverträge, jeweils in China und außerhalb von China, haben Sie beide Gehälter zusammen in China zu erklären, wobei viele Firmen doch nicht machen. Mit freundlichen Grüßen! WANG Qingjun |
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Fragen hochgeladen : am
12-2-2014
um
20:8:31
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Hallo werden hier noch fragen beantwortet? Letzter eintrag 2013 heute ist 2014 |
Antwort von Moderator |
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Ja, Sie können Ihre Fragen gerne hier stellen. |
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Fragen hochgeladen : am
7-3-2014
um
17:8:54
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Hallo, ich hätte eine Frage:
sind versetzungsbedingte Zahlungen des Arbeitgebers wie Heimflugkosten, Firmenwagen, Steuerberatungskosten usw. in China zum steuerpflichtigen Arbeitslohn zu rechnen? In Deutschland handelt es sich bei diesen Zahlungen um Arbeitslohn. Ist dies in China ebenso?
Vielen Dank schon jetzt für Ihre Hilfe! |
Antwort von Moderator |
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Es kommt drauf an, ob der Arbeitgeber die Kosten direkt an die jeweiligen Dienstleister bezahlt, falls ja, wird es in China nicht versteuert. Falls der Arbeitgeber eine Pauschale bezahlt hat, muss man die Ausgaben entsprechend belegen. |
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7-4-2014
um
13:2:32
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Hallo, mein Mann ist seit Ende letzten Jahres für ca. drei Jahre hier nach China als ExPat eines deutschen Unternehmens entsandt worden, ich bin von Anfang an mit gegangen und habe jetzt zufällig ein Angebot einer chinesischen Geschäftsfrau bekommen, auf Grund meines Fachwissens Teilzeit in Ihrem Betrieb zu arbeiten. In Deutschland hatte ich in einem Minijob gearbeitet. Brauche ich eine Arbeitserlaubnis, soll ich mich anstellen lassen oder auf Honorarbasis arbeiten? Was ist sonst steuerlich zu beachten? |
Antwort von Moderator |
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Für jede gewerbliche Tätigkeiten brauchen Sie in China eine Arbeitserlaubnis. In der Praxis passiert es auch ohne Arbeitserlaubnis nichts, sofern Sie normal arbeiten und nichts anstellen. Ob Sie auf Honorarbasis oder auf eine Anstellung arbeiten, kommt drauf an, wieviel Sie verdienen. Meistens ist eine Anstellung besser. Sie sollen mit dem AG einen Netto-Vertrag aushandeln. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg! Mit freundlichen Grüßen! WAN Qingjun |
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15-4-2014
um
10:1:52
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Frage: Muss ich auf erhaltene Zinsen aus kurzfristigen Festgeldanlagen bei der Bank of China, in China Steuern zahlen? |
Antwort von Moderator |
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Zur Zeit sind die Zinsen von der Bank an Chinesen in China steuerfrei. Bei Auslände werden allerdings 10% der Zinsen als Steuern einbehalten. Sofern ich weiß, kennt die Bank diese Regeln meistens nicht und zahlen die Zinsen ohne Abzug von Steuern aus. |
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8-9-2014
um
23:35:20
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Ich habe als Deutscher von 2006 bis 2009 in China gearbeitet. Wo sind meine ausländischen Kapitalerträge (die sich weder in Deutschland noch in China befinden) zu versteuern.
Wie sieht das bei unterjährigem Einsatz in China aus. |
Antwort von Moderator |
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Sofern Sie nicht über 5 Jahre kontinuierlich in China gelebt haben, sind die Kapitalerträge nicht in China steuer-pflichtig. Ob diese in Deutschland oder in dem Land, wo sie stammen, kann ich Ihnen nur sagen, wenn ich genaue Beschreibung per Mail bekomme. Schreiben Sie mir bitte unter info@globalchinaservice.com |
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4-10-2014
um
16:33:58
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Guten Tag,
Ich sollte fuer 2 Jahre nach China gehen. In den Vertragsverhandlungen hat der Arbeitgeber ein Nettovertrag unterbreitet mit dem Verhandlungsargument steuerfrei. Ich bekomme in China 9000 RMB von der Tochtergesellschaft im Moment. Vom Hauptsitz in der Schweiz werden mir in der Schweiz die Zusatzentschaedigung von 5500 CHF ausbezahlt
Und allfaellige Bonuszahlungen. Was fuer eine Steuerbelastung hat das Unternehmen?
Vielen Dank fuer Ihre Antwort im voraus. |
Antwort von Moderator |
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Ca. 25%! |
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22-10-2014
um
4:42:11
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Ich bin seit Februar 2014 bei einem Institut in Peking beschäftigt.
Es ist eine Stiftung in Deutschland und ich bekomme mein Gehalt von 26000 RMB Brutto
monatlich Bar ausgezahlt.
Nach chinesischen Recht existiert das Institut nicht und kann somit in China auch nicht meine Steuer
und Rentenversicherung zahlen.
Ich hatte erst einen befristeten Vertrag der jetzt in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt wurde.
Mein Arbeitsvisum ist für 2 Jahre gültig.
Ich bin auch noch in Deutschland gemeldet.
1. Wie und wo kann ich meine Steuern zahlen.
2. Wie und wo kann ich meine Rentenversicherungsbeiträge einzahlen (oder kann ich eine Private Rentenversicherung abschließen).
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Antwort von Moderator |
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1. Sofern die Stiftung nicht zum staatlichen Dienst zählt, sind Sie in China steuer-pflichtig. 2. Wegen dem Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und China sind Sie zur Zeit auch noch nicht in China sozialversicherungspflichtig. 3. Sie können natürlich auch in China eine private Rentenversicherung kaufen, Sie müssen nur bei jedem Vertrag ganz genau aufpassen.Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China! Mit freundlichen Grüßen! WANG Qingjun |
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5-6-2015
um
13:13:15
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Ich kann ab 9.2015 für 12 Monate nach china um als Selbständiger für 6000 € im Monat bei einem Projekt mit zu arbeiten. das Projekt leitet eine deustche Firma, der ich am Ende des Monats eine Rechnung stelle. Wo zahle ich für den Zeitraum meine Steuern? und wie hoch sind die? wie ist das mit der Krankenkasse? |
Antwort von Moderator |
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1. Sie sind in China steuer-pflichtig, weil das Projekt über 6 Monate dauert und somit eine Betriebsstätte darstellt. 2. Zum Thema Steuerbelastung schreiben Sie mir bitte ein Mail unter info@globalchinaservice.com. Ich habe noch ein paar Fragen an Sie. 3. Sie sind nicht verpflichtet, in China eine Krankenversicherung abzuschließen. Wenn Sie aber möchten, gibt es verschiedene Krankenversicherungen mit verschiedenen Leistungen, die Preise sind von Alter und Leistungen verschieden.Mit freundlichen Grüßen! WANG Qingjun |
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Fragen hochgeladen : am
22-9-2015
um
19:44:34
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Ich baue seit 2015 in Shanghai für meine Firma eine Chinesische Filiale auf (bin Miteigentümer und Gesellschafter und beziehe in D Gewinnentnahmen, nicht Gehalt). Ich bin ab 2015 >183 Tage in China, nur ca 2...3 Monate in Deutschland für die Kunden in Deutschland.
Ich möchte gern das DBA in Anspruch nehmen und hier meine Fragen:
1. Trifft das DBA in 2015 auf mich zu, auch wenn ich in China noch keine Gewinne erziele und daher keine chinesische Steuererklärung vorlegen kann? Das heisst, bin ich ab 2015 in D nur noch begrenzt steuerpflichtig? Ich habe meine Wohnanmeldung in china (für mich wäre eine chinesische EStk formell erst nach Abschluss der Gründung des chinesischen Firmenteils möglich, bislang ist eine Gründung in Hongkong erfolgt, wo in Zukunft Einnahmen landen sollten).
2. Welche offiziellen Dokumente aus China muss ich beim Deutschen Finanzamt vorlegen, damit ich aus der unbegrenzten Steuerpflicht entlassen werde? Welche deutschen Dokumente in China?
3. Ist meine Information richtig, dass ich als begrenzt Steuerpflichtiger meine Gewinne, die ich in Deutschland mit Firmen in Deutschland erziele auch und NUR in Deutschland versteuere? Und für Gewinne aus Aufträgen in China, die ich aus der Firma in Hongkong (und später aus der in China) in Rechnung stelle, nur in China / HK versteuere?
Ich hatte heute auf Ihrer Seite auch gelesen, dass ich ggf auch meine Gewinne die ich in D versteuere auch noch in China versteuern muss. Vielleicht hab ich es falsch verstanden aber das hat mich überrascht, ich dachte deswegen gibt es ja ein DBA?
Ich würde mich sehr freuen, von Ihnen zu hören. Ich finde es toll, wie Sie mit Ihren Informationen und Antworten Klarheit schaffen. Dafür bedanke ich mich ganz herzlich bei Ihnen
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Antwort von Moderator |
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Danke für Ihre Anfrage! Da das Thema doch ziemlich komplex ist und es auch um mehrere Jahre geht, möchte ich Ihre Fragen nicht allgemein beantworten. Würden Sie mir bitte eine Mail unter info@globalchinaservice.com schreiben? Mit freundlichen Grüßen! WANG Qingjun |
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Fragen hochgeladen : am
3-5-2016
um
11:14:57
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Wie hoch ist die Besteuerung in China bei einem Einkommen von Brutto 125000 RMB im Monat (zeitlich begrenzt)? |
Antwort von Moderator |
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