ÎÞ±êÌâÎĵµ
Home Steuerberatung Technische Beratung Import/Export Übersetzung/Beglaubigung Kontakt News Links
    NEU:  Niedrigstes Wachstum in China seit 13 Jahren!    11.9% Wirtschaftwachstum im ersten Quartal 2010!    China wird für lange Zeit Exportweltmeister bleiben!    Auch in der Krise wächst Chinas Wirtschaft um 8.7%!    China ist jetzt weltgrößter Automarkt!    
Steuerrecht
Deutschland
Steuertipps und
Steuerfragen
Steuerrecht
Österreich
Home Steuerberatung> Steuertipps und Steuerfragen


Wann muss man als Deutscher sein Einkommen in China versteuern?
   
Für Angestellte gilt die 183-Tage-Regel. Wenn man sich innerhalb eines
Kalenderjahres länger als 183 Tage in China aufhält, hat man die Steuern in
China zu zahlen. Weniger als 30 Auslandstage (einmalig) bzw. weniger als 90
Tage(mehrmalig) werden auch mitgezählt. Der Tag der Einreise wird
mitgezählt, Tag der Ausreise aber nicht. Vor 2006 wurden Auslandstage einfach
von den Aufenthaltstagen abgezogen.
 
Selbständige zahlen in China Steuern, wenn sie ihre Tätigkeiten in  einer festen Betriebsstätte in China ausüben.
    Fragen   hochgeladen : am   10-9-2007    um   16:11:12
  habe vom 25.11.06 bis 22.4.07 und jetzt ab 8.7.07 in china als selbststaendiger gearbeitet. wo muss ich meine steuern bezahlen und wo muss ich mich in china melden.
Antwort von Moderator
  Als Selbständiger zahlen Sie in China Einkommensteuern, wenn Sie die Tätigkeiten aus einer festen Betriebsstätte ausüben. Ein Arbeitstisch bzw. eine Telefonleitung ist schon eine Art feste Betriebsstätte, d.h. dann, Sie haben diese Einkommen aus China in China zu versteuern.

Ausländer zahlen die Steuern da, wo sie zur Zeit der Steuerzahlung sind.

    Fragen   hochgeladen : am   18-12-2007    um   5:26:8
  bin selbstaendiger, deutscher mit Auslandswohnsitz und moechte fuer bestimmte Zeit in China in einer festen Betriebsstaette arbeiten. Werde aber von einem Auftraggeber in HK dafuer bezahlt werden. Wie steht es mit der Steuer,,,und gilt dann auch die Regelung der 183 Tage?
Antwort von Moderator
  Zwischen China und Hongkong gibt es auch ähnlicher Vertrag wie DBA. Nach diesem Vertrag gilt auch diese 183-Tage-Regel.
    Fragen   hochgeladen : am   30-3-2008    um   1:12:56
  Ich werde ab 01.August 2008 in China für 4 Jahre als Angestellter arbeiten. (Insgesamt weniger als 183 Tage-Aufenthalt in China im Jahr 2008) Muß ich in China Einkimmensteuer zahlen ?
Antwort von Moderator
  Im Jahr 2008 sind Sie in China nicht steuer-pflichtig, weil Sie nicht über 183 Tage in China aufhalten.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in der Zukunft!

    Fragen   hochgeladen : am   11-9-2008    um   9:13:33
  Seit dem 02.06.2008 arbeite ich als Angestellter fuer eine Deutsche Firma in China , fuer 18 Monate , nach 183 Tagen bin ich Steuerpflichtig in China , z.Z fuehrt mein Arbeitgeber die Steuern von mein Gehalt ans Deutsche Finanzamt abfuehrt , muss die Firma nach 183 Tagen die Steuern nach China bezahlen , oder muss ich das machen ?
Antwort von Moderator
  Sie können die Steuern selber bezahlen, die Firma kann aber auch machen.

Am Jahresende können Sie in China die Steuern bezahlen und mit den chinesischen Steuerdokumenten in Deutschland die bezahlten Steuern sowie Solizuschläge zurückerstatten lassen.

Für 2009 beantragen Sie am besten eine Freistellung von steuerlichen Abzügen bei Ihrem Finanzamt in Deutschland, dann bekommen Sie Ihr Gehalt brutto bezahlt. Am Jahresende reichen Sie die chinesische Steuerdokumente an Ihr Finanzamt ein, dann ist es erledigt. Mit dem Freistellungsverfahren brauchen Sie dann nicht auf die Rückerstattung warten.

Ich wünsche Ihnen Wohlfühlen und viel Erfolg in China!

    Fragen   hochgeladen : am   15-11-2008    um   19:13:49
  Ich habe hier einen Vertrag mit einer chines.Firma und einem nominellen Einkommen von 4000 RMB pro Monat; jetzt sind 5 Jahre um; ich habe keine Steuern bezahlt, der AG meines Wissens auch nicht. Habe ich jetzt Probleme, fuer das 6. und folgende Jahr? Einkommen in deutschland keines.
Antwort von Moderator
  Wenn Sie regelmäßig jeden Monat 4000RMB verdienen, zahlen weder Sie noch Ihr Arbeitgeber dafür Steuern. Es ist kein Problem.

Für das 6. Jahr sind Sie für Ihr Welteinkommen in China steuerpflichtig. Wenn Sie allerdings keins haben, ist natürlich auch kein Problem.

Nur, die Steuerbehörde würde kaum glauben, dass Sie nur das Einkommen haben.

    Fragen   hochgeladen : am   7-2-2009    um   22:15:21
  Seit 1.5 2008 arbeite ich in China,wie sieht da die Versteuerung aus
Antwort von Moderator
  Dann haben Sie entsprechend in China Ihr Gehalt versteuern, allerdings nur die Gehälter von Mai bis Dez.
    Fragen   hochgeladen : am   9-2-2009    um   15:48:56
  Ich werde für 24 Monate fest in China arbeiten und ein steuerpflichtiges Monatseinkommen von 40,000 RMB erhalten. Kann ich meine Hausmiete von 12,000RMB pro Monat steuersenkend wirksam machen? Vielen Dank Stefan Knappe
Antwort von Moderator
  Die Miete können Sie zwar geltend machen, es muss allerdings vorher von Ihrer Steuerbehörde anerkannt werden. Sie müssen auch die offizielle Rechnung vorlegen. 12000RMB Miete bei 40000RMB Gehalt, da nimmt Ihre Steuerbehörde wohl nicht wahr!
    Fragen   hochgeladen : am   11-3-2009    um   23:26:48
  Ich werde für 3 Monate in China arbeiten. Geplant ist, dass ich mein Gehalt von der Firma in china beziehe, also nicht in Deutschland. Muss ich das Einkommen dieser 3 Monate danach in Deutschland versteuern? Und wie sieht es mit den Zuschüssen zur Direktversicherung/PKV aus?
Antwort von Moderator
  Hallo, wenn Sie das Gehalt von der chinesischen Firma bekommen, muss das dann in China direkt von der Firma versteuert werden. Die Zuschüsse können gegen entsprechende Belege abgesetzt werden.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China!

    Fragen   hochgeladen : am   18-3-2009    um   17:12:35
  Hallo, ich arbeite in China fuer eine russische Firma als Repraesentant in einem sog. "Representative Office" (mehr als 183 Tage im Jahr). Mir wurde gesagt, dass ich als Repraesentant keine Steuern hier in China zahlen muss und die Steuern stattdessen in Russland bezahlt werden? Ist dies korrekt? Falls dem so ist, muss das gegenueber den Deutschen Behoerden nachgewiesen werden? Gibt es fuer einen solchen Fall spezielle Regelungen? Vielen Dank.
Antwort von Moderator
  Da haben Sie falsche Information!

In Ihrem Fall gilt das DBA zwischen Russland und China. Die Bestimmungen für unselbständige Tätigkeiten sind genauso wie DBA zwischen DE und CN, die Sie unter http://www.globalchinaservice.com/Steuerrechtskanal.asp finden können!

    Fragen   hochgeladen : am   19-3-2009    um   22:12:28
  In Deutschland gibt es viele Möglichkeiten mittels Abschreibungen das zu versteuernde Einkommen zu senken. Inwiefern werden laufende Abschreibungen (z:B. Wohnungsbau, Zinslasten,...) bei den chinesischen Steuerbehörden berücksichtigt, falls man aufgrund der 183 Tage-Regel voll in China steuerpflichtig würde?
Antwort von Moderator
  Ich China werden diese Abschreibungen wie Wohnungsbau, Zinslasten bei persönliche Einkommensteuern nicht berücksichtigt. Die Absetzmöglichkeiten finden Sie unter http://www.globalchinaservice.com/show_arti.asp?id=55

Sonst gibt es nur in besonderen Fällen was abzusetzen!

    Fragen   hochgeladen : am   30-3-2009    um   11:10:35
  Hallo - ich arbeite seit 2 Jahren fuer eine deutsche Firma in China. Steuern zahle ich komplett in China nach dem Prinzip "daily taxation" nach Empfehlung meines Steuerberaters in China. D.h. ich zahle nur die Tage, die ich tatsaechlich in China bin. Dies geht, wenn man mehr als 90 Tage weg ist aus China, aber trotzdem natuerlich 183 im Jahr mindestens in China ist. Nun plane ich zum 01.August nach Deutschland zurueckzugehen um fuer die gleiche Firma weiterzuarbeiten. Muss ich mein Gehalt rueckwirkend auf Januar 2009 in Deutschland versteuern. Muss ich ueberhaupt dieses Jahr in Deutschland Steuern zahlen? Vielen Dank fuer eine Info. Gruss
Antwort von Moderator
  Hallo, ich denke, für 2009 sollen Sie weiter in China die Steuern zahlen, bis Ende Juli. Aber setzen Sie sich am besten mit mir in Verbindung, damit keine Missverständnisse entstehen.
    Fragen   hochgeladen : am   17-4-2009    um   17:25:54
  Guten Tag, ich bin am 05.10.2008 in China eingereist und am 08.04.2009 wieder ausgereist. Bis zum 31.03.2009 habe ich für unsere Schwestergesellschaft dort gearbeitet. Die restlichen Tage habe ich Urlaub gemacht. Nach meiner Berechnung war ich 185 in China. In China habe ich montalich 12.000 RMB Spesen bekommen. Apartment wurde zusätlich vom chinesischen AG gezahlt. Unsere chinesische Firma hat dafür auch Steuern gezahlt. Mein deutscher Arbeitgeber hat sich beim örtlichen Finanzamt schlau gemacht. Daher wurde keine Lohnsteuer in Deutschland abgeführt. Diese wurde von meinem deutschen AG einbehalten. Das Nettogehalt wurde mir in Deutschland ausgezahlt. Der Betrag minus einbehaltene Lohnsteuer wurde der Schwestergesellschaft in Rechnung gestellt. Mein Arbeitgeber in China hat bis dato jedoch keine Steuern für das berechnete Gehalt gezahlt. Aussage: Müssen Sie nicht weil ich nicht mehr als 6 Monate in China gearbeitet habe. Unterm Strich heißt das, dass ich für mein "normales Gehalt" weder in Deutschland noch in China Steuern gezahlt habe. Ist dieses wirdklich Steuerfrei? Wenn ja, darf der Arbeitgeber dieses so eingehalten oder bekomme ich Probleme, wenn ich in Deutschland nicht belegen kann, daß ich Steuern in China gezahlt habe? Habe gehört das diese evtl. brutto für netto für mich wäre. Stimmt das ? Vielen Dank im voraus
Antwort von Moderator
  Hallo,

in beiden Jahren sind Sie nicht für das in Deutschland bezahlte Gehalt in China steuerpflichtig, nur für die in China bezahlten Spesen zahlen Sie Steuern. Die Wohnungsmiete zählt nicht zu Ihrem Einkommen.

Sie müssen dann mit Ihrem AG sprechen, so dass die einbehaltenen Lohnsteuern beim FA abgeführt werden können.

Ich hoffe, dass ich Ihnen gut beantwortet habe. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

    Fragen   hochgeladen : am   1-5-2009    um   10:12:9
  Hallo, Ich bin von 1.6.08 bis 31.5.09 als Trainee in Deutschland angestellt (und zahle in Deutschland steuern) und werde ab 1.6.09 einen unbefristeten lokalen chinesischen Vertrag erhalten und dann in China Steuern zahlen. Frage: De facto bin ich seit 1.2.09 in China. Wie sieht es dann aus mit den Steuern vom 1.2. bis 31.5.09? Hier habe ich also in Deutschland steuern gezahlt. Kann ich diese zurueckbekommen wenn ich am Ende des Jahres fuer diesen Zeitraum in China Steuern zahle? Vielen Dank.
Antwort von Moderator
  Ob Sie einen deutschen Vertrag oder einen lokalen chinesischen Vertrag haben, spielt hierbei keine große Rollen. Wenn Sie ab Feburar 2009 in China arbeiten und über 183 Tage, sind Sie in China steuerpflichtig. Die in DE bezahlten Steuern bekommen Sie gegen Vorlage von chinesischen Steuerbescheid entsprechend zurück. Manche Finanzämte können auch ohne chinesische Steuerbescheid zurückerstatten. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China!
    Fragen   hochgeladen : am   7-5-2009    um   17:38:6
  Guten Tag, ich werde im Auftrag meines Unternehmens für ein anderes, deutsches Unternehmen in China eine zeitlich begrenzte, weniger als 183 Tage dauernde Tätigkeit aufnehmen. Das andere deutsche Unternehmen hat in China eine Betriebsstätte. Wo muss ich meine Steuern zahlen? Im voraus besten Dank für Ihre Antwort.
Antwort von Moderator
  Wenn Sie Ihr Gehalt weiterhin von Ihrer Firma beziehen, sind Sie in China nicht steuerpflichtig. Wenn Sie das Gehalt allerdings von dem Kunden erhalten, müssen Sie dann Steuern zahlen.
    Fragen   hochgeladen : am   19-6-2009    um   12:59:51
  Ich arbeite als Selbsständiger für ein deutsches Unternehmen in China, bin meistens mehr als 183 Tage in China, stelle meine Rechnung aber ohne MWst in Deutschland wo auch mein Firmensitz ist. Wie ist mein Nettogewinn zu versteuern?
Antwort von Moderator
  Es ist richtig, dass Sie die Rechnung in Deutschland ohne MwSt. schreiben, weil Sie für den Umsatz nicht in Deutschland steuerpflichtig sind. Für die Versteuerung in China schreiben Sie bitte ein Mail, damit ich Ihnen erläutern kann.
    Fragen   hochgeladen : am   22-6-2009    um   22:59:31
  Ich werde für 5 Jahre nach China versetzt. Habe einen Entsendungsvetrag, Anstellungsvertrag und auch ein Local Contract. Der Text zu der Steuerregelung im Local contract ist wie folgt: Local Chinese individual income tax on the salary will be paid by the Company. The Company will also pay the statutorily required contributions payable by the employer to the social insurance funds in the PRC, if any. Any other contributions to social insurances are in the sole responsibility Ich bin in China steuerpflichtig. Arbeitgeber zahlt die Steuern. Was muss ich tun um abzusichern, dass ich nicht nachträglich in Deutschland Steurn zahlen muss
Antwort von Moderator
  Hallo, Sie sollen dann von Ihrem Arbeitgeber, bzw. Ihr Arbeitgeber soll für Sie von der Steuerbehörde Steuerbescheide verlangen. Das gilt dann als Nachweis, dass Sie in China Steuern bezahlt haben.
    Fragen   hochgeladen : am   27-6-2009    um   16:49:37
  Hallo wenn ich mich z.b 220 Tage im Jahr in China aufhalte muss ich dann auch nur für diesen Zeitraum Steuern bezahlen?Wann wären diese fällig ab dem 170 Tag oder am Jahresende?
Antwort von Moderator
  Sie sind nur für das Einkommen während Ihrer China-Aufenthalte in China steuerpflichtig. Die Steuerfälligkeit soll sein, wenn die 183 Tage voll ist. Erfahrungsmäßig ist es meistens ok, wenn man am Jahresende die Steuererklärung abgibt.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China!

    Fragen   hochgeladen : am   29-6-2009    um   15:32:47
  Hallo, ich werde ab dem 1. Juli 2009 für 3 Monate als freier Berater ein Beratungsprojekt in China betreuen. Der Auftraggeber ist die Muttergesellschaft in Deutschland, meine Bezahlung erfolgt ebenfalls über die Muttergesellschaft (und wird auch intern der chin. Gesellschaft nicht weiter belastet) auf mein deutsches Konto. Ich wohne allerdings seit 2 Jahren in China und habe auch keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Meine Fragen sind: Wo, wie und wann muss ich meine Beratungsfee nun versteuern? Und wie muss meine Rechnung an die deutsche Muttergesellschaft gestaltet sein (muss sie z.B. deutsche MWSt. enthalten, oder chinesische etc.)? Vielen Dank!
Antwort von Moderator
  Sie sollen Rechnung ohne MwSt. ausstellen. Ob in der Rechnung chinesische Umsatzsteuern zugerechnet werden müssen, rufen Sie mich bitte an.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   30-6-2009    um   13:8:28
  Hallo, ich bin selbstständig und arbeite in China seit 2005, mit einigen Heimreisen,wobei die 183 Tage immer gültigkeit haben. Nun eröffnet mir mein Steuerberater, das ich von 2005 bis heute Steuern in China nachzahhlen muss, aber keiner kann mir sagen wie ich das anstellen soll.Beim Finanzamt in China kann kir keiner weiterhelfen?? Wie kann ich meine Steuern hier in China zahlen?
Antwort von Moderator
  Haben Sie zum Teil schon bezahlt, oder überhaupt nicht in China versteuert?

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   11-9-2009    um   7:54:22
  wir werden nächstes jahr, genau am 30.juni china nach über 4 jahren wieder verlassen. müssen wir für das halbe jahr in china noch steuern zahlen, oder wird das gesammte jahresgehalt in deutschland versteuert. wenn nicht, was müssen wir tun. danke
Antwort von Moderator
  Die Frage kann man nicht einfach beantworten. Man muss alle Gegebenheiten wie z.B. Entsendung, feste Betriebsstätte usw. zusammen betrachten. Am besten schreiben Sie ein Mail und berichten uns Ihre Tätigkeiten!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   7-10-2009    um   21:6:39
  Hallo,ich bin mit meiner Familie ( Frau,2 Kinder )seit 30.08.09 in China fuer 2 Jahre.Meine Firma zahlt die Hausmiete ,Schulbücher ,und einen einmaligen Möbel-Betrag .Steuern und Wohnsitz ( Wohnung ohne Vermietung) bleiben in Deutschland.2009 bekomme ich die 184 Tage Auslandsaufenthalt fuer China nicht voll.Meine Frage ist?Was kann ich in Deutschland noch absetzen und was fuer Rechnungen , Quittungen kann ich geltend machen ( Pro Monat ..)? Danke fuer die Antwort in voraus!
Antwort von Moderator
  1. Ob Sie die 184 Tage reichen und in China doch steuer-pflichtig werden, sollen Sie bitte mit mir separat sprechen.
2. Was Sie noch in Deutschland geltend machen können, sind z.B. Taxrechnungen/Automiete, sowie andere Sachen, dazu sprechen Sie bitte auch separat mit mir!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   23-10-2009    um   18:59:28
  Ich bin Oesterreicher, lebe aber seit ca. einem Jahr in China. Ich bin selbstaendig/freiberuflich taetig und arbeite auf Honorarbasis fuer verschiedene Kunden aus Europa; d.h. mein gesamtes Einkommen stammt aus nicht-chinesischen Quellen. Da ich keinen Wohnsitz in Oesterreich habe, bin ich in Oesterreich nicht steuerpflichtig. Wie sieht das in China aus?
Antwort von Moderator
  1. Wenn Ihr Honorar nicht aus China stammt, sind Sie dann dafür in den jeweiligen Quellenland steuer-pflichtig.
2. Sie müssen die Steuerbelege der jeweiligen Länder zur Prüfung aufbewahren.
3. Wenn Sie für europäische Kunden selbständlich arbeiten und Ihre Tätigkeiten auf China bezieht, oder wenn die endgültige Quellen China ist, sind Sie doch in China steuer-pflichtig.
    Fragen   hochgeladen : am   24-10-2009    um   9:45:26
  Ich bin bei einem Spanischen Unternehmen Beschäftigt und für dieses Unternehmen in China Tätig. Seit Januar 2009 bie Ende November 2009. Müssen meine Sreuern nun in China Bezahlt werden. Und wie hoch ist denn die Differenz zum Spanischen Steuersatz. Vielen Dank im vorraus.
Antwort von Moderator
  1. Sie sind in China steuer-pflichtig.
2. Die Differenz zum spanischen Steuersatz kann ich Ihnen nicht einfach sagen, weil ich die Steuern in Spanien und die Höhe Ihres Einkommens nicht kenne.

Bitte schreiben Sie mir ein Mail, und beschreiben Sie bitte kurz Ihre Tätigkeit und Höhe Ihres Einkommens. Meine Mail: info@globalchinaservice.com Dann kann ich Ihnen genau kalkulieren und Sie können vergleichen.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   26-2-2010    um   3:41:5
  Hallo Mr.Wang, paar fragen, ich habe bis heute als Angestellter gearbeitet, ab dem April 2010 werde ich als selbstaendiger/freiberufler für 14 Monate in China für ein neuen Unternehmen (Deutsche Unternehmen) arbeiten. Muss ich gleich im China Steuer bezahlen, wenn ja wieviel, ich sollte ca. 8.000€/Monat Brutto bekommen. Auf was muss ich achten als selbsstaendiger. Welche Versicherungen brauche ich, usw ... Ich bekomme dort eine Wohnung (Bezahlt vom Firma) und zwei Flüge pro Jahr. Wenn Sie für mich paar Tips haben, bitte bitte um paar Sätze.
Antwort von Moderator
  Hallo, Schreiben Sie mir bitte ein Mail, damit ich Ihnen auch Fragen stellen kann!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   2-4-2010    um   16:2:52
  Hallo Mr. Wang, ich arbeite seit 1.1.08 in China und lebe auch dort(Wohnsitz). Bisher habe ich jedes Jahr in China versteuert. In 2010 werde ich bei weiterem Wonsitz in China fuer mehr als 90 Tage (mehrmals Ausreise) in Deutschland arbeiten. Vermindert sich dann meine Steuerzahlung in China?
Antwort von Moderator
  Am besten können Sie mir ein Mail schreiben, damit ich Ihnen genauer beraten kann!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   21-5-2010    um   21:29:28
  Hallo, ich werde voraussichtlich ab 1. Juli 2010 in China unbefristet als Angestellter Arbeiten. Wenn ich zum Jahresende (Weihnachten) in Deutschland Urlaub mache, kann das dann von den insgesamt 184 Tagen vom 1. Juli bis zum 31. Dez. 2010 abgezogen werden? Wird ein Urlaubsaufenthalt in China zu Beginn des Jahres mit berücksichtigt? Wenn ich unter 183 Tagen bleib, muss ich mein Einkommen in Deutschland versteuern?
Antwort von Moderator
  Danke für Ihre Anfrage!

In der Praxis ist es vom Finanzamt zu Finanzamt verschieden. Manche Finanzbehörden lassen bei Entsendungsverträgen einfach im Ausland versteuern, manche zählen nur die körperlich aufgehaltene Tage!

Klären Sie deshalb mit Ihrem Finanzamt ab!

Wenn Sie aber Ihr Gehalt von einer in China ansässige feste Betriebsstätte erhalten, wird eindeutig in China versteuert!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   23-9-2010    um   22:19:53
  Hallo Mr. Wang , ich bin seit August für meinen Deutschen Arbeitgeber mit Entsendevertrag bis Nov 2011 in China beschäftigt. Zur Steuerlichen Regelung ist folgendes zu sagen . Mein Arbeitgeber behält die Lohnsteuern die in Deutschland zu entrichten wären ein und zahlt die anfallenden Lohnsteuern in China für mich. Wie wirkt sich das auf meine Lohnsteuererklärung in Deutschland aus ? und zweitens ich bekommen nur einen Teil des sog. Pauschalbetrages für Spesen (Auslöse) kann ich die differenz bei der Steuererklärung geltent machen, auch wenn ich seit Aug. keine Lohnsteuer mehr zahle ? Mfg
Antwort von Moderator
  Ich habe noch ein paar Fragen an Sie, schreiben Sie mir bitte ein Mail!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   2-12-2010    um   2:3:28
  Hallo, ich gehe voraussichtlich Anfang 2011 für min. 24 Monate nach China. Meine deutsches Bruttogehalt beläuft sich auf ca. 50000€ p.a. Ich werde mind. 250 - 300 Tage im Jahr verbringen. Was können sie empfehlen?
Antwort von Moderator
  Schreiben Sie mir bitte ein Mail, damit ich die einzelnen Fragen mit Ihnen abklären kann.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   21-12-2010    um   8:5:53
  Hallo, Ich arbeite ab und zu als freiberuflicher Designer von Deutschland aus für eine in China ansässige Werbe-Agentur. Bisher habe habe ich alle meine Einkünfte in Deutschland versteuert. Jetzt wurde ich von der Agentur darauf hin gewiesen, das ich neuerdings die Einkommenssteuer in China entrichten muss, auch wenn ich nicht vor Ort arbeite. Zudem soll es eine Art Business-tax geben, die automatisch bei jedem Geldtransfer von China ins Ausland abgezogen wird (ca. 5%) Stimmen die beiden Aussagen? Und müsste ich, das neuerdings in China versteuerte Einkommen nochmals in Deutschland versteuern? Vielen Dank und liebe Grüße
Antwort von Moderator
  Es ist richtig, dass Sie Ihren Umsatz und Einkommen in Deutschland versteuern.

Die zwei Aussagen von Ihrem Auftraggeber sind aber auch richtig. Wenn eine chinesische Firma einen Auftrag an eine ausländische vergibt, hat die chinesische Firma bei der Zahlung 5% Umsatzsteuern und 10% Einkommensteuern einzubehalten und an die Steuerbehörde zu führen.

Diese Reglung gibt es eigentlich schon seit einigen Jahren.

Bei Ihnen ist es natürlich etwas besonders, weil Sie alle Tätigkeiten in Deutschland ausgeübt haben. In diesem Fall sind Sie nach dem DBA nicht in China steuer-pflichtig.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne weiter zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   16-1-2011    um   10:41:29
  Hallo, gibt es eine Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland zwischen 2 Dienstreisen, wenn ich die 183 Tage nicht überschreiten darf?
Antwort von Moderator
  Unterbrechung kürzer als 30 Tage(einmalig) bzw. 90 Tage(insgesamt) werden auch zu China-Aufenthalt gezählt.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   19-1-2011    um   12:36:40
  Die chinesische Finanzverwaltung hat ihre Auslegung des Betriebsstättenbegriffs verschärft und qualifiziert nun das Projekt meines Arbeitgebers als Betriebsstätte. In der Folge sind alle Mitarbeiter, welche zur Erbringung von Leistungen an den Standort in China reisen, angeblich ab dem ersten Tag in China einkommensteuerpflichtig. Gelten damit die Regeln zur Doppelbesteuerung nicht mehr? Wie z.b. 183 Tage /Jahr etc.!
Antwort von Moderator
  Wenn keine besondere Umstände gibt, stimmt das schon.

Am besten berichten Sie mir per Mail noch genauer, damit keine Mißverständnisse entstehen.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   10-2-2011    um   9:47:31
  Hallo Mr. Wang,ich werde 2011 mehr als 183 d als supervisor in China sein.Z.Z. noch mit Visa, noch keine Aufenthalts-genehmigung, Entsendevertrag eines dt. Unternehmens zu einem chin. Hersteller(keine dt. Betriebsstätte)habe dort ein Büro. Gehalt wird in D gezahlt, auch dort versteuert, Unterkunft bezahlt dt. Unternehmen;Tagegeld 3 m steuerfrei-dnn versteuert Welche Unterlagen benötigt die chin. Finanzbehörde?Ist ein Einreichen und Zahlung der Steuer für 2011 in 2012 möglich? Welcher steuerliche Vorteil in ca. % besteht bei ca.50.000€ Jahreseinkommen bei Zahlung in China statt D und wie hoch wären die Steuern in China ?
Antwort von Moderator
  Hallo, für die Steuererklärung in China benötige ich von Ihnen die monatlichen Lohnabrechnungen, Ihre Personalien und eine Passkopie.

Bei Jahresgehalt von 50000 Euro würden ca. 17% an steuerlichen Belastung sein(Erstellung der Steuererklärung, Steuerzahlung, Übersetzung und Beglaubigung der Steuerdokumente, Post, Bearbeitungsgebühren usw.).

Es ist grundsätzlich auch ok, wenn man die Steuern für 2011 erst Anfang 2012 bezahlt.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   21-2-2011    um   17:0:30
  Bin ich tatsächlich - obwohl angestellt, obwohl festes Gehalt in Deutschland gezahlt wird - in China vom ersten Tag an steuerpflichtig, nur weil ich für zwei Wochen auf eine Betriebsstätte meiner Firma nach China fahre? Wann liegt eine "Bezahlung durch die Betriebsstätte" vor? Wann liegt eine "Bezahlung durch den Kunden" vor? Letztlich bezahlt der Kunde ja alles - irgendwann.
Antwort von Moderator
  Wenn Sie Ihr Gehalt von einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber erhalten, sind Sie erstmal nicht in China steuer-pflichtig.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne weiter zur Verfügung!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   22-2-2011    um   15:49:50
  Ich arbeite seit 12.01.2011 in China und werde Mitte Juli meine 183 Tage erreichen. Wenn ich danach eine Baustelle ausserhalb China´s für 1 bis 2 Monate hätte, würde dann die Zählung neubeginnen oder wird weiter gezählt? So das ich über 183 Tage kommen würde.
Antwort von Moderator
  Es wird zusammengezählt.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   17-4-2011    um   2:40:50
  hallo ich werde in 2 monaten sprich anfang juni 2011 nach china gehen als schlosser wie lange darf ich drüben bleiben das ich keine steuer zahlen muß ? ( die 183 Tage )bzw wie lange muß man dann wieder in österreich sein das man wieder rüber darf ?
Antwort von Moderator
  Sofern Sie Ihr Gehalt aus Österreich beziehen und im Kalenderjahr unter 183 Tage in China aufhalten, bleiben Sie in Österreich steuerpflichtig.

Unterbrechungen kürzer als 30 Tage werden auch zu China-Aufenthalt gezählt.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   20-4-2011    um   14:9:1
  sehr interessante fragen und antworten. hier mein fall, januar bis ende mai 2011 bin ich in taiwan Einkommenssteuerpflichtig. der naechste arbeitsplatz ist in china, ab august 2011. daher werde ich die 183 tage nicht erreichen, bin ich denn aber in deutschland steuerpflichtig? obwohl ich in 2011 keinen tag in deutschland gearbeitet habe? vielen dank im voraus
Antwort von Moderator
  Wenn Sie Ihr Gehalt aus Deutschland beziehen und im Jahr 2011 unter 183 Tage in China aufhalten, sind Sie nicht in China steuer-pflichtig.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   27-4-2011    um   17:10:54
  Guten Tag Mich würde interessieren wie die steuerliche Situation aussieht wenn man als Ausländer einen lokalen Arbeitsvertrag von einen Chinesischen Arbeitgeber erhält (der Lohn wird ebenfalls in China ausbezahlt). Kann man in diesem Fall die gleichen Abzüge geltend machen wie als Expat? Kann man über die Firma die Kosten für Miete, Auto, usw. vom Bruttogehalt abziehen lassen und dann nur noch das Nettogehalt versteuern? Besten Dank für Ihre Auskunft Mit freundlichen Grüßen Daniel S.
Antwort von Moderator
  1. Wenn der Arbeitgeber die Versicherungensbeiträge an die Versicherungen bezahlt, sind diese Beiträge absetzbar.
2. Sofern die Miete und Auto von der Firma bezahlt wird, zählt dann nicht zu Ihrem Einkommen. Erhalten Sie aber das Geld, müssen Sie dann durch Fapiao die Ausgaben belegen, sonst müssen Sie auch versteuern.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   13-5-2011    um   17:22:23
  Hallo , Ich war von Jan 2009 bis Okt 2011 nach China ausgelöst worden. Meine Firma hat mich in deutschland von der Steuer befreit und die Chin Steuer in China bezahlt. Wie sieht es mit der Kpitaletragssteuer aus die über den Freibetrag geht . Kann ich diese wieder zurückbekommen weil ich normal keine Steuer in D bezahlen müsste ? Vielen Dank im voraus
Antwort von Moderator
  Dafür bleiben Sie weiter in Deutschland steuer-pflichtig. Befreit sind Sie nur von den Gehaltssteuern, die auf chinesische Tätigkeiten beziehen.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   19-5-2011    um   22:31:22
  Eine deutsche Firma unterhält in China ein Büro. Keine Niederlassung. Nur Telefon- und Postverkehr. Im Büro ist auch an gewissen Tagen im Jahr ein Vertreter der deutschen Firma (chief rept) anwesend. Das war an 40 Tagen im Jahr der Fall. Der chief rept muss jetzt für seine chinesische Einkommen-Steuererklärung 2010 Angaben machen. Gefragt werden neben den Aufenthaltstagen auch das Einkommen. Das Einkommen wird voll von der deutschen Firma bezahlt. Nach welchen Gesichtspunkten muss das Einkommen für die chinesische Steuererklärung ermittelt werden. Kann man auch mit Pauschalen arbeiten.
Antwort von Moderator
  Sofern der Gehalt von der deutschen Firma bezahlt wird und man unter 183 Tage in China arbeitet, bleibt man weiter in Deutschland unbeschränkt steuer-pflichtig.

Auch als Chief Rep.

Man muss hierzu auf jeden Fall vermeiden, dass der Gehalt als Ausgaben des chinesischen Rep. deklariert wird, weil die Gewinnsteuern an Rep. pauschal an Ausgaben berechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   15-6-2011    um   16:4:43
  Hallo, ein deutscher Selbständiger wird von einer deutschen Firma für eine 4-wöchige Tätigkeit in China beauftragt. Muss der Selbständige dann deutsche Umsatzsteuer in seiner Rechnung an die deutsche Firma erheben? Vielen Dank im Voraus!
Antwort von Moderator
  Normalerweise mit deutsche Mehrwertsteuern, weil bei 4 Wochen noch die feste Betriebsstätte noch nicht eindeutig definiert wird.

Mit freundlich Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   13-7-2011    um   12:53:15
  Bin für eine Deutsche Firma seit dem 15 Juni 2010 in beratender Funktion bei der Partner Firma in China Shanghai tätig. Mein Gehalt beziehe ich in Deutschland und bis dato sind die Steuern dort auch abgeführt worden. Alle 4 Monate fliege ich nach Deutschland zurück um ein neues Business Visum zu beantragen. Dieses Jahr komme ich über die 183 Tages Regelung bzw. bin ich schon. Wo muss ich mein Einkommen versteuern lassen und was ist dabei zu berücksichtigen? Vielen Dank
Antwort von Moderator
  Sie müssen Ihr Einkommen in China versteuern, die auf Ihre China-Tätigkeiten beziehen.

Schicken Sie mir bitte Ihre Lohnabrechnungen, dann kann ich gerne für Sie ein paar Vorschläge machen.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   30-7-2011    um   14:38:29
  Hallo Herr Wang, für mich stellt sich folgende Situation zur Zeit da. Ich habe einen Vertrag mit einem Deutschen Unternehmen als Freiberufler (Consultant). Die deutsche Firma hat einen Vertrag mit einer anderen deutschen Firma für diese ich in China tätig bin. Ich stelle meine Rechnung an die deutsche Firma, und diese wieder an die andere. die chinesische Tochter zahlt nichts. Nun war ich bei den chinesischen Finanzbehoerden und diese sagten mir das ich mich nicht registrieren muss und auch keine Steuern zu zahlen habe solange ich nicht die 183 Tage dieses Jahr übersteige (Verträge und Projektbeschreibung wurden vorgelegt). Ich lebe zur Zeit allerdings nicht in Deutschland oder der EU. Wo müsste ich versteuern? In meinem "Wohnland"? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort von Moderator
  Sofern Ihr Projekt nicht über 183 Tage dauert, kann nicht eindeutig festgestellt werden, dass Sie in China eine feste Betriebsstätte haben. Somit bleiben Sie weiterhin in Deutschland steuer-pflichtig.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   5-8-2011    um   15:20:53
  Hallo Herr Wang, wenn ich als Selbstständiger länger als 183 Tage in China arbeite(deutscher Kunde), muss ich dann ein spezielles Visum beantragen, sprich das sogenannte Z-Visa (wie komme ich als selbstständiger da heran) oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Antwort von Moderator
  Hallo, leider bin ich kein Experte für Visum-Fragen. Normalerweise reicht ein F-Visum mit mehrmaligen Einreisen auch, man sollte dann rein offiziell nur beraten und managern. Ein Z-Visum ist natürlich nicht falsch, es kostet aber viel Aufwand für Ihre Kollegen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   21-8-2011    um   18:5:3
  Guten Tag, ich bin Österreicher, Hauptwohnsitz bleibt Österreich, möchte in China eine Beratungsfirma registrieren, werde meine Aufträge hauptsächlich aus den USA und Europa erhalten. Ich werde nicht mehr als 4 Monate pro Jahr in China verbriongen. Wo bin ich steuerpflichtig ? Vielen Dank für Ihre Antwort
Antwort von Moderator
  Hallo, ich würde Ihre Fragen nicht einfach auf dieser Forum beantworten, weil es um verschiedene Steuerarten geht. Schreiben Sie mir bitte ein Mail und berichten Sie mir Ihre Situation genauer.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   7-10-2011    um   6:10:59
  Hallo Herr Wang, Ich bin als Freiberufler für eine deutsche Firma tätig für die ich auch manchmal 1 Woche, manchmal 2 oder 3 Wochen im Monat nach China reise. Wie berechne ich meine Zeiten für die Aufenthaltsdauer in China? Besten Dank im Voraus. Freundliche Grüße
Antwort von Moderator
  Alle Tage inklusive Anreisen- und Ausreisentagen sollen zu China-Aufenthalt gezählt werden.

Ich wünsche Ihnen viele Erfolge in China!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   9-10-2011    um   17:52:5
  Hallo Herr Wang, ich bin seit Oktober 2010 als Representative nach China entsandt. Für die Monate Okt, Nov und Dez 2010 habe ich persönlich in Deutschland (autmatischer Abzug) und in China Einkommensteuer gezahlt. Nach dem DBA bin ich in Deutschland steuerpflichtig weil ich weniger als 183 Tage in China war. Nun sagt mir mein Finanzberater bei der Eco... dass ich auch in China keine Erstattung erhalten werde, da es hier nach diesem Erlass http://www.sxssat.gov.cn/sxgs_html/zcfg/zcfg_1453.htm eine besondere Regelung für Representative Offices gibt. Damit würde ich trotz DBA in beiden Ländern für die 3 Monate in 2010 Einkommensteuer bezahlen müssen. Kann das sein? Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Antwort von Moderator
  Hallo, doppelt bezahlen müssen Sie nicht. Da Sie Representative sind, gehe ich davon aus, dass Ihre Firma eine feste Betriebsstätte haben und Sie auf dieser festen Betriebsstätte arbeiten. Deshalb sind Sie in China steuer-pflichtig. Versuchen Sie bitte, in dieser Richtung mit Ihrem FA in DE zu besprechen, um die bezahlten Steuern zurückzubekommen.

Ich wünsche Ihnen viel Glück und stehe bei Rückfragen gerne weiter zur Verfügung!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   3-11-2011    um   21:37:48
  Hallo Herr Wang, ich werde ab 2012 von meinem deutschen Arbeitgeber nach China gesendet. Wir haben dort zwei chinesische Tochtergesellschaften. Ich werde zu 75% für diese Gesellschaften arbeiten (auch 75% Aufenthalt in China) und zu 25% bei der deutschen Muttergesellschaft. Meine Frau mit 2 Kindern wird in Deutschland wohnhaft bleiben. Was sollte ich beachten?
Antwort von Moderator
  Schreiben Sie mir bitte ein Mail, oder rufen Sie mich mal an!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   9-11-2011    um   12:7:55
  Hallo Herr Wang, bei mir stellt es sich so dar. ich bin Ende Juli 2010 nach China gekommen, im Auftrag meines deutschen Arbeitgebers. Ich habe hier ein Tradingirma fuer meinen deutschen Chef gegruendet und bin hier der Representive. heute spricht mich meine Buchhalterin auf die 183 Tage Regel an. ich bekomme mein Gehalt noch in Deutschland ausbezahlt. ist es nun so, dass ich mein komplettes Jahresgehalt, fuer dass ich in Deutschland alle Steuern bezahlt habe auch hier versteuern muss und jetzt Im Dezember die Steuern auf einen Schlag hier and die zustaendige Behoerde zu zahlen habe? Daraufhin kann ich mit diesem Steuerbescheid dann meine in China bezahlten Steuern in Deutschland zurueckverlangen? Ist das so richtig?
Antwort von Moderator
  Ja, Sie haben recht. Sogar Ihr Gehalt 2010 soll auch in China versteuert werden, weil Sie hier eine feste Betriebsstätte haben.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   24-12-2011    um   23:35:18
  Ich war 4 jahre für eine Schweizer Firma als Supervisior Tätig und habe nur Arbeitslosen und Rentenversicherung gezahlt. Netto 3000 € kann ich die Einkommenssteuer noch in China nachzahlen ? Wenn ja wie hoch wäre das und die wahrscheinliche Strafe für zu spätes zahlen ?An welches Finanzamt muss ich michwenden da es verschiedene Standorte waren..
Antwort von Moderator
  Sie können immer noch nachzahlen, zum Thema Steuerberechnung usw. schreiben Sie mir bitte ein Mail! Mit freundlichen Grüßen! WANG Qingjun
    Fragen   hochgeladen : am   25-12-2011    um   19:28:38
  hallo, ich bin als freiberuflicher Mitarbeiter eines deutschen Büros seit dem 11.07.2011 in Shenyang tätig. Vom 27.09.2011 bis 09.10.2011war ich in Deutschland.Seit dem 18.12.2011 bin ich wieder hier und fliege am 27.12.2011 wieder nach China. Wo muß ich meine Steuern zahlen und wo muß ich mich melden. Was gilt bei der Mehrwertsteuer?
Antwort von Moderator
  Sie sind für Ihren Honorar, die auf Ihre chinesische Tätigkeiten beziehen, in China steuer-pflichtig.

Bei Erstellung der Rechnungen sollen Sie ohne Mehrwertsteuer schreiben.

Bei weiteren Fragen schreiben Sie mir bitte ein Mail!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    
Home    Vorige Seite    Nhste Seite    Letzte Seite    Seite  Insgesamt 3   Seiten    

 

     Stellen Sie Ihre Fragen hier!
 Nicht deutlich? Ein neues Bild!
ÎÞ±êÌâÎĵµ

Jilin Global Fesco, Jiliang Kangjun 14, 130062 Changchun/China. Mail: info@globalchinaservice.com   ;Mobil: 0086 189 4669 6966  

JI ICP BEI 11002854 HAO -1 JI ICP bei 11002854 HAO -1