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Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?
   
Das ist ein Abkommen zwischen zwei Staaten zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und
Vermögen. Das DBA zwischen BRD und China wurde 1985 abgeschlossen und hat noch die volle Gültigkeit. Das Abkommen findet man auf der Webseite
des Bundesfinanzministeriums.
www.bundesfinanzministerium.de
    Fragen   hochgeladen : am   27-6-2013    um   2:54:49
  Guten Tag, bei mir liegt folgende Situation vor: von Mai 2007 - Dezember 2012 war ich von meinem deutschen Arbeitgeber auf Basis eines lokalen Vertrags mit der chin. Landesgesellschaft und einem ruhenden Vertrag in Deutschland nach China entsandt. 100% meines Einkommens habe ich ihn China bekommen und verteuert. Am 31.12.2012 endete die Entsendung und ich bin seither wieder in der deutschen Landesgesellschaft angestellt, der ruhende Vertrag wurde aktiviert. Nun bin ich in 2013 bereits 3 mal 3 Wochen (insgesamt 71 Kalendertage) auf Basis eines F-Visums in China gewesen fuer beratende Taetigkeiten. Waehrend dieser 3 Dienstreisen habe ich weiterhin Gehalt + Spesen in Deutschland bezogen. Meine Fragen: - Was passiert aus steuertechnischer Sicht wenn ich z.B. 2 weitere Dienstreisen auf Basis des F-Visums mache so dass es z.B. insgesamt in 2013 110 Tage Aufenthalt in China sind? - Ich plane nun meinen Job in Deutschland zu kuendigen und ab 1.10.2013 eine neue Stelle bei einem neuen Arbeitgeber in China (Landesgesellschaft einer anderen Firma als meine bisherige) mit einem lokalen Vertrag anzutreten. Es wird keinen ruhenden Vertrag o.ae. geben, lediglich den lokalen Vertrag in China. Frage: wo bin ich dann mit welchem Einkommen fuer 2013 steuerpflichtig? Ich plane mich dann auf Basis eines Z-Visums ca. 10 Monate pro Jahr in China zu leben und ca. 2 Monate in Deutschland auf Dienstreise zu sein. Ich werde weiterhin in Deutschland gemeldet sein und meine Frau und Tocher bleiben weiterhin in Deutschland. Mein Frau ist nicht berufstaetig. Waere schoen wenn Sie dazu ein paar Informationen haetten, vielen Dank im Voraus und Gruesse aus Hannover.
Antwort von Moderator
  1. Dass Ihr komplettes Gehalt zwischen Mai 2007 und Dezember 2012 in China versteuert wurde, ist richtig.
2. Wenn Sie nach einer chinsischen Tätigkeit für Ihren deutschen AG direkt in China beim neuen AG anfangen, können die Vergütung aus den 110Tagen auch in China versteuert werden, ansonsten sind Sie nur für Ihr Gehalt von dem neuen chinesischen AG in China steuer-pflichtig.
3. Dass Ihre Familie weiterhin in Deutschland bleibt und Sie weiter in Deutschland angemeldet sind, hat kein Einfluß auf die chinesischen Steuern.
4. Das Visum ist im Moment unabängig von den Steuern, außer in Beijing und Qingdao gibt es gewisse Beschränkung.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen gut beantwortet habe. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne weiter zur Verfügung!

PS: Ich war auch 4 Jahre in Hannover!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   3-8-2013    um   11:21:2
  Hallo, ich bin seit mehreren Jahren in Irland tätig und habe jetzt ein Angebot also von eine Universität in China erhalten. In dem Angebot steht, dass es ein Steuerabkommen zwischen China und Deutschland gibt und dass ich wahrscheinlich während den ersten zwei Jahren keine Steuer bezahlen brauche. Dies sei jedoch meine Angelegenheit und die Uni übernimmt keine Haftung. Kann ich davon ausgehen, dass ich in den ersten zwei Jahren keine Steuern bezahlen werde? Wir hoch sind die steuern danach? Herzlichen Dank für Rat und Hilfe
Antwort von Moderator
  Sofern die Universtität eine öffentliche Universität ist und auch für die öffentlichen Interessen arbeitet, sind Sie dann für Ihr Gehalt steuerfrei.

Wenn es z.B. um eine private Hochschule geht, gilt es nicht.

Die Steuersätze richtet sich nach Höhe Ihres Einkommens.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   9-9-2014    um   22:14:5
  Guten Tag,ich bin türkische Staatsangehörige und im Besitz von unbeschränkter Arbeits und Aufenthaltserlaubnis für Deutschland und arbeite in einem deutschen Unternehmen. Mein Arbeitgeber möchte mich für max 2 Jahre nach China entsenden für einen Job der lokal ansässigen Tochterunternehmen.Im Rahmen dieser befristeten Entsendung möchte ich aufgrund einer privaten Angelegenheit mein Jahreseinkommensteuer aus meiner nicht selbstständigen Arbeit weiterhin in Deutschland abführen.Darüber hinaus möchte ich weiterhin in der deutschen Sozialversicherung bleiben bzw.in die deutsche Kranken-und Rentenversicherung einzahlen.Um all dies zu verwirklichen,was muss ich bei der Gestaltung meines Entsendungvertrags beachten?Soll in diesem Fall der Arbeitgeber im Heimatland mein Gehalt und Kosten bezahlen? vielen Dank für die Erläuterungen im voraus.
Antwort von Moderator
  Danke für Ihre Anfrage! Vielleicht können Sie mir ein Mail unter info@globalchinaservice.com schreiben, ich hätte noch ein paar Fragen an Sie!
    Fragen   hochgeladen : am   31-10-2014    um   7:28:11
  Hallo,ich habe einen unbefristeten Ortsvertrag mit 6 Mon. Probezeit bei einer deutschen Firma in Peking Die Anstellung ist für Januar 2015 vorgesehen. Wie ist das mit meiner Wohnung in Deutschland, soll ich diese aufgeben und mich beim Einwohnermeldeamt abmelden. Oder soll ich die Wohnung in Deutschland behalten und meine Wohnung in Peking als Hauptwohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden. Wie verhält sich das in den beiden Fällen mit meinen Steuer.-und Sozialabgaben. Oder gibt es noch eine andere und für mich bessere Möglichkeit. Vielen Dank für eine Info
Antwort von Moderator
Antwort von Moderator noch nicht hochgeladen
    Fragen   hochgeladen : am   29-11-2014    um   23:20:4
  Guten Abend, ich werde meine Selbstständigkeit in Deutschland aufgeben,um in China eine Stelle als Angestellter anzunehmen. Chinesische staatliches Unternehmen. Wie im Forum gesehen, sicherlich ähnliche Fragen. 1. Abmeldung des 1.Wohnsitzes 2. Abmeldung beim Finanzamt, da Einkünfte nicht in mehr Deutschland 3. Ständiger Wohnsitz/Tätigkeit China 4. 2. Wohnsitz? 5. Steuerbefreiung? Vielen Dank!
Antwort von Moderator
  1. Abmeldung in Deutschland ist ok.
2. Abmeldung beim Finanzamt muss nicht sein, Sie brauchen nur beim Finanzamt zu beantragen, dass Sie keine Steuervorschüsse mehr in Deutschland bezahlen.
3. Wenn Sie in China arbeiten und von einer in China ansässigen Firma bezahlt werden, sind Sie in China steuer-pflichtig.
4. Deutschland kann später prüfen, dass Ihr Einkommen in China versteuert wurde.
5. Was meinen Sie mit Steuerbefreiung?
    Fragen   hochgeladen : am   11-7-2015    um   12:38:39
  Guten Tag, ich bin Jan.-Dez. 2015 von einer dt.Firma als Expat (technische Beratung) in die Niederlassung nach China entsendet. Mein Gehalt (Euro) wird in Deutschland netto Ausbezahlt und die Niederlassung in China zahlt fuer mich Steuern in China. Ab 2016 moechte ich wieder in Deutschland als Freiberufler taetig sein. Ich werde aber vermutlich zwischen Jan.-Juni 2016 in der gleichen Firma ca.4x30=120 Tage auf Dienstreise in der Niderlassung in China sein. Diese Leistung werde ich der dt. Firma in Deutschland (Euro) inkl. MWSt.in Rng. stellen. 1.Muss ich diese freiberufliche Einnahmen aus 2016 in China oder in Deutschland versteuern? 2.Wie und wann wird versteuert wenn ich am Ende 2016 insgesamt weniger als 183 Tage in China bin? 3.Wie und wann wird versteuert wenn ich am Ende 2016 insgesamt mehr als 183 Tage in China bin? Im Voraus vielen Dank fuer ihre Antwort.
Antwort von Moderator
  1. Wenn Sie im Jahr 2016 nicht über 183Tage in China sind, zahlen Sie normal in Deutschland die Steuern. Es sei denn, dass Ihr deutscher Auftraggeber Ihre Leistung weiter an die chinesische Tochter berechnet.
2. Wenn Sie im Jahr 2016 über 183Tage in China aufhalten, können Sie Ihren Honorar aus den chinesischen Tätigkeiten in China versteuern. Die Steuern kostet ca. 16% auf Brutto-Honorar.
3. Falls Sie von Januar bis Juni in China arbeiten, schlage ich vor, dass Sie im Anschluss ein paar Tage Urlaub in China machen, so dass die 183Tage erreicht werden und Sie günstig in China versteuern können.
    Fragen   hochgeladen : am   3-5-2016    um   14:26:13
  Wo finde ich den Text des DBA von 1985 in Chinesischer Sprache?
Antwort von Moderator
  http://www.chinatax.gov.cn/n810341/n810770/index.html
    Fragen   hochgeladen : am   9-5-2019    um   13:32:7
  Guten Tag, welche Änderungen beinhaltet das neue Abkommen zwischen China und der BRD? Ich habe einen ruhenden Vertrag in Deutschland und wurde nach China entsendet mit einem lokalen chinesischen Vertrag. So wie ich es verstehe bezahlt auch dort die Landesgesellschaft mein Gehalt. Aufgrund von Krankheit, Urlaub und einer Dienstreise bin ich voraussichtlich aber noch bis zum 15.06.2019 in Deutschland. Der Start der Entsendung war am 01.07.2018. Nun wird diskutiert das dies für mich persönlich eine unglückliche Konstellation für 2019 ist und ich in beiden Ländern Steuern zahlen müsste. Ist dies überhaupt möglich? Dachte dies würde durch ein DBA verhindert?! Wenn ich es schaffe noch mehr als 183 Tage in China zu sein, wäre dies besser nach ihrer Meinung? Dann müsste ich in Deutschland keine Steuern zahlen? Oder gibt es trotzdem Einkünfte die in Deutschland versteuert werden? Danke vorab für ihre Bemühungen.
Antwort von Moderator
  Soweit Sie während der Entsendung die Gehälter von einer in China ansässigen Firma beziehen, sind Sie für die Gehälter aus China in China steuer-pflichtig. Ihre deutsche Gehälter von Januar bis Juni bleiben weiterhin in Deutschland zu versteuern. Wenn Sie in China mehr als in Deutschland verdienen, kann es passieren, dass Sie wegen Progressionsvorbehalt etwas in Deutschland nachzahlen müssen. Also deutsche Gehälter in Deutschland unter Progressionsvorbehalt versteuern, chinesische Einkünfte in China versteuern. Eine doppelte Versteuerung wird somit vermieden. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China und stehe für Rückfragen gern per Mail unter info@globalchinaservice.com zur Verfügung!
    Fragen   hochgeladen : am   4-7-2019    um   19:36:42
  Guten Tag, ich habe folgende Frage: ich bin dieses Jahr 9 Monate in China und erhalte hier mein gehalt. Ich plane allerdings im August in Deutschland eine Hospitation zu machen. Dieses muss leider entgeltlich Geschehen. Das heißt ich werde ca 4.500 Euro brutto erhalten was dann ans Finamzamt gemeldet wird. Kann das deutsche Finanzamt daraufhin mich zur Nachbesteuerung meines Chinesischen Gehaltes in China heranziehen? Vielen Dank und ich hoffe sehr auf eine Antwort
Antwort von Moderator
  Grundlage für die Berechnung des steuerfreien Arbeitslohns ist die Zahl der tatsächlichen
Arbeitstage innerhalb eines Erdienungszeitraums. Die tatsächlichen Arbeitstage sind alle Tage innerhalb eines Kj, an denen der Arbeitnehmer
seine Tätigkeit tatsächlich ausübt und für die er Arbeitslohn bezieht. Krankheitstage mit oder
ohne Lohnfortzahlung, Urlaubstage und Tage des ganztägigen Arbeitszeitausgleichs sind
folglich keine Arbeitstage. Daher sind Sie für diese Tage nicht in Deutschland steuer-pflichtig.

Ich wünsche Ihnen gute Besserung und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung!

    
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