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Was ist der Progressionsvorbehalt?
   
Im Steuerrecht Deutschlands und auch Österreichs gibt es einen Progressionsvorbehalt, der sich wie folgt auswirkt:
 
Durch Hinzurechnung der steuerfreien Leistungen zum zu versteuernden Einkommen ergibt sich ein höherer individueller Steuersatz, der sodann auf das eigentlich zu versteuernde Einkommen angewendet wird.
 
Dies gilt auch für ausländische Einkünfte,die in Deutschland nach dem DBA oder sonstigen Bestimmungen steuerfrei wären.
 
Ein Beispiel:
 
Ein Mitarbeiter hat im Jahre 2006 ein Bruttoeinkommen von insgesamt 70.000€ .
Dieses Einkommen setzt sich zusammen aus 62.000€ für einen 10 monatigen Einsatz in China , sowie seinem Gehalt in Deutschland für 2 Monate in Höhe von 8.000€.
 
Die Bezüge in Höhe von 62.000€ sind gemäß DBA in China zu versteuern und in Deutschland steuerfrei.
Auf das in Deutschland zu versteuernde Einkommen in Höhe von 8000€ abzüglich
Werbungskosten,Sonderausgaben usw. wird dann der Steuersatz  für 70.000€          ( 30,7%) angewendet.
Ergibt sich also aus 8.000€ Bruttoeinkommen z.B. ein zu versteuerndes Einkommen von 3.000€, so sind hierf? in Deutschland noch 921€ Einkommensteuer zu zahlen.
    Fragen   hochgeladen : am   12-10-2009    um   0:23:22
  Hallo, von Jan. 08 bis Juli 08 habe ich in Deutschland acht Monate lang gearbeitet und fuers Einkommen die Einkommensteuer bezahlt. Ab Aug. 08 bis zum Ende Dez. 08 war in China fuer die Tochtergesellschaft taetig und ich habe Netto- Gehalt vertragsmaessig in RMB monatlich bekommen. Der AG in China hat fuer mich die Einkommersteuer abgefuehrt. Ich habe meine Einkommensteuererklaerung fuer 2008 beim FA in Deutschland gemacht da mein Aufenthalt in China weniger als 183 Tage hatte. Die Steuerbescheinigung von der chinesischen Steuerbehoerde wurde ausgestellt und beim deutschen FA auch eingereicht. Letzte Woche erhielt ich den Steuerbescheid 2008 vom deutschen FA mit der Anforderung fuer Steuernachzahlung von mehr als ein tausend Euro. Den Erlaeuterungen nach dass das China- Einkommen bei der Steuerberechnung nicht beruecksichtigt ist und die Nachzahlung der Steuern nur durch ein hoeheres Steuersatz wegen Progressionsvorbehalt verursacht wurde. Frage: Ist diese Erklaerung vom FA Deutschland korrekt? Oder ich kann einen Einspruch einlegen. Vielen Dank im Voraus.
Antwort von Moderator
  Die Aussage von Ihrem FA ist korrekt.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   14-10-2009    um   21:54:21
  Sehr geehrter Herr Wang, vielen Dank fuer Ihren Kommentar dazu und unser gestriges Telefonat. Wie besprochen, kann ich den Steuerbescheid Ihnen zukommen lassen. Lautet Ihre Email-Adresse info@globalchinaservice.com ? Mit freundlichen Gruessen Fang
Antwort von Moderator
  Die Email-Adresse stimmt. Es war aber nichts zu danken!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   24-3-2011    um   16:17:30
  Guten Morgen, von 01.01. bis 31.08.2007 in Deutschland beim deutschen AG beschäftigt. Ab 01.09.2007 Entsendung nach China bis 31.12.2007. Der chinesische Arbeitslohn wurde im RMB netto gezahlt und die chinesische ESt direkt vom AG an die chin.Steuerverwaltung abgeführt. Da mehr als 183 Tage Tätigkeit in D, muss in D eine ESt-Erklärung abgegeben werden. Frage: muss der chin. Bruttolohn in den Progressionsvorbehalt eingerechnet werden oder der ausgezahlte Nettolohn? Vorab vielen Dank für die Antwort.
Antwort von Moderator
  Es gilt hier der Bruttolohn.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   11-10-2014    um   15:32:56
  Ab 01.01.2015 bin ich fest angestellt in einer Fa. in Shanghai. Nettolohn umgerechnet in €uro 1700,00. mein Lebensmittelpunkt ist für unbestimmte Zeit, mindestens aber für 1 Jahr in China. In Deutschland habe ich kein zu versteuerndes Einkommen. Fallen dann trotzdem Einkommenssteuern in Deutschland an
Antwort von Moderator
  Nein, in Deutschland sind Sie für die Gehälter aus China nicht steuer-pflichtig,Sie müssen nur mit Ihrem chinesischen Arbeitgeber sprechen, dass Sie immer entsprechende Steuernachweise von der chinesischen Steuerbehörde bekommen, welche Sie später beim deutschen Finanzamt vorlegen müssen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   18-11-2014    um   23:45:55
  Guten Tag, ich habe in Deutschland bis Oktober 2012 gearbeitet, meine Frau bis Juni danach wurde ich von der Zentrale nach Shanghai entsendet, um für die Tochtergesellschaft zu arbeiten. Meine Frau war ab September in Shanghai bei einer chinesischen Firma beschäftigt. Mein Gehalt wurde weiterhin in Deutschland bezahlt, meine Steuern wurden aber ab Oktober 2012 in China bezahlt und nicht mehr in Deutschland. Jetzt will das Finanzamt von mir oder uns eine erhebliche Summe. Wie kann das sein? Ich hätte weniger bezahlt, wenn ich für die zwei Monate in beiden Ländern die Steuern bezahlt hätte. Wo ist der Sinn?
Antwort von Moderator
  Es ist durchaus möglich, falls Sie und Ihre Frau höhere Gehälter als in Deutschland verdienen. Schicken Sie mir bitte das Schreiben vom Finanzamt per Mail unter info@globalchinaservice.com, damit ich für Sie prüfen kann!
    Fragen   hochgeladen : am   8-3-2015    um   11:52:51
  Guten Tag, ich als Deutscher arbeite aktuell für eine chinesische Firma in China und diese Firma bezahlt für mich die Steuer China, d.h. ich bekomme ein Nettogehalt überwiesen. Fürr sie eine sicherlich einfache Frage: Habe ich in dieser Situatation irgendwelche Fristen zu beachten (z.B. 183 Tage)oder ist in der Kombination "chinesischer Arbeitgeber zahlt meine Steuern in China " alles auch in Deutschland erledigt? Danke für eine Antwort.
Antwort von Moderator
  Wenn Sie für Ihren chinesischen Arbeitgeber in China arbeiten, sind Ihre Gehälter auch in China zu versteuern, unabhängig davon, ob Sie sich über 183Tage im Kalenderjahr in China aufhalten.

In Deutschland sind Sie für die Gehälter aus China nicht steuer-pflichtig.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   4-11-2016    um   17:25:20
  Hallo, ich habe hinsichtlich der chinesischen Jahressteuerbescheinigung 2015 eine Frage. In folgenden Sparten wird aufgeteilt: - Stay dass in China : 283 ( Vertrag 1.4.15-31.12.17) - income from within China: Summe x - Total: Summe x - taxable income: Summe y - tax payable: z - tax pre-paid withheld: Summe z Auf den monatlichen Abrechnungen gibt es noch die Spalte ' deduction' Welche Summe muss ich in die deutsche ESt-Erklärung Anlage AUS erfassen? ( Bruttolohn, von dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen worden ist, Zeile 36) ... nur die 'taxable income, oder die taxpable hinzurechnen? Ach ja , und der Umrechnungsfaktor für 2015 , ist das der Stand Dezember 15? Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Antwort von Moderator
  1. Die Zahlen in erster Spalte, also Bruttogehalt, müssen Sie in Ihrer deutschen Steuererklärung angeben.
2. Sie sollen den Wechselkurs monatlich nehmen.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen unter info@globalchinaservice.com zur Verfügung!

    
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