ÎÞ±êÌâÎĵµ
Home Steuerberatung Technische Beratung Import/Export Übersetzung/Beglaubigung Kontakt News Links
    NEU:  Niedrigstes Wachstum in China seit 13 Jahren!    11.9% Wirtschaftwachstum im ersten Quartal 2010!    China wird für lange Zeit Exportweltmeister bleiben!    Auch in der Krise wächst Chinas Wirtschaft um 8.7%!    China ist jetzt weltgrößter Automarkt!    
Steuerrecht
Deutschland
Steuertipps und
Steuerfragen
Steuerrecht
Österreich
Home Steuerberatung> Steuertipps und Steuerfragen


Beispiel: Aufenthaltstage ermitteln.
   
Nach DBA wird ein deutscher Arbeitnehmer in China steuerpflichtig, wenn er sich in einem Kalenderjahr über 183 Tage in China aufhält. Wichtig hierbei ist, die Aufenthaltstage richtig zu ermitteln, denn das ist entscheidend dafür, wo man Steuern zahlt und welche Beträge wo fällig werden.
 
Beispiel :
A arbeitet für seinen Arbeitgeber an einem Projekt in China. Er bekommt sein Gehalt wie normal von seinem Arbeitgeber in Deutschland. Vom 01. Januar 2006 bis 20. April 2006 wurde er in England eingesetzt, anschließend machte er 2 Wochen Urlaub in Deutschland und flog am 04. Mai 2006 nach China. Er blieb bis zum 31. Dezember in China, dazwischen flog er am 10. September nach Deutschland und am 24. September nach China zurück.
Seine Aufenthaltstage in dem Jahr sind dann 110 Tage in England, 26 Tage in Deutschland und 229 Tage in China. Der Ausreisetag am 20. April zählt zum England-Aufenthalt, die 2 Ankunftstage 04. Mai und 24. September sowie der Ausreisetag 10. September zählen zum China-Aufenthalt.
England hat allerdings wegen DBA DE/GB kein Besteuerungsrecht, somit ist A für seine Einkommen von den 136 Tagen in Deutschland steuerpflichtig und China kann die Einkommen von den 229 Tagen besteuern.
Die oben genannte Zählmethode ergibt sich aus dem Steuerrecht in Deutschland, das chinesische Steuerrecht ist demgegenüber etwas anders :
Die 2 Ankunftstage 04. Mai und 24. September zählen nicht zum China-Aufenthalt, der Ausreisetag 10. September zählt zum China-Aufenthalt. Die 2 Wochen Urlaub zählen auch zum China-Aufenthalt. Somit ergeben nach der chinesischen Zählmethode 240 Tage in China.
Die zwei Zählmethoden sind verschieden und aus diesem Grund sollte man schon im Vorfeld mit einer von den beiden Steuerbehörden sprechen, so dass man weiß, was toleriert wird. In den meisten Fällen wird es von deutscher Seite toleriert, dass Urlaubstage, die in engem Zusammenhang mit einer China-Tätigkeit stehen, zum China-Aufenthalt gezähllt werden. Wenn A in den 2 Wochen vom 10. September bis 24. September in Deutschland gearbeitet hat, könnte die chinesische Behörde die Tage als Deutschland-Aufenthalt tolerieren.
Es ist bis jetzt nicht bekannt, ob die unterschiedlichen Zählmethoden Gegenstand von Verhandlungen sind.
    Fragen   hochgeladen : am   19-11-2007    um   20:8:28
  Sehr geehrte Damen und Herren, wenn unzweifelhaft ist, dass die 183 Tage überschritten wurden, reicht als Nachweis der Stempel für Ein- und Ausreise aus China oder müssen für das deutsche Finanzamt weitere kostspielig in China zu erstellende Dokumente beigebracht werden? Danke. Viele Grüße C.Bleesen
Antwort von Moderator
  Die Ein-/Ausreisenstempel im Pass reicht normalerweise schon für das deutsche Finanzamt. Notfalls kann man auch von seinem deutschen Arbeitgeber eine Bestätigung ausstellen lassen. Eine Bestätigung aus China mit dem Inhalt, dass man länger als 183 Tage im Kalenderjahr in China aufhält, wird bis jetzt noch nicht von einem deutschen Finanzamt verlangt.

Bei österreichischen Staatsbürger ist allerdings aufzupassen, dass Ansässigkeitsbestätigung von chinesischer Steuerverwaltung notwendig ist. Formulare kann man unter Webseite BMF Austria finden oder per Mail bei uns verlangen.

    Fragen   hochgeladen : am   12-12-2007    um   11:24:46
  Wie sieht die Sache aus , wenn man sich knapp unter 183 Tagen, in meinenm Fall 171 Tage in China aufgehalten hat? Wie wird ein Heimaturlaub oder alternativ ein Arbeitsbesuch in Deutschland Aufenthaltstechnisch bewertet? Welche Bescheinnigungen müssen gegebenenfalls vorgelegt werden?
Antwort von Moderator
  Urlaub in enger Verbindung mit China-Tätigkeit zählen auch zu China-Aufenthalt. Auch Urlaubstage unter 30 Tage(einmalig) bzw. 90 Tage(insgesamt)werden zu China-Aufenthalt gezählt.

Für chinesische Steuerbehörde reicht aus, wenn man selber angibt. Für deutsche Finanzbehörde kann man am besten eine Bescheinigung von Arbeitgeber einreichen.

    Fragen   hochgeladen : am   26-4-2008    um   23:43:37
  Ich werde ab 1.8.08 eine Stelle in China beginnen und bis zum Ablauf des Jahres werde ich somit unter der 183 Tage Regelung liegen. Muss ich damit mein Einkommen komplett in Deutschland versteuern und welche Nachteile könnten sich daraus ergeben? Da ich in China sehr viel verdienen werde, habe ich Bedenken, dass ich dann in Deutschland eine hohe Steuernachzahlung für August - Dezember bekommen. Vielen Dank!
Antwort von Moderator
  Wenn die Aufenthaltstage nicht 183 Tage reichen, muss dann Ihr komplettes Einkommen in Deutschland versteuert werden. Ich kenne die deutschen Steuern nicht sehr gut, aber ich denke, besonders viel mehr würde es nicht sein. Z.B. die Spesen von den ersten drei Monaten haben Sie zumindest steuerfrei. Außerdem können Sie bestimmt viel bei Sonderaufwendungen absetzen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Wohlfühlen in China!

    Fragen   hochgeladen : am   22-5-2008    um   23:1:46
  Spezifisch: Welche Beiträge müssen VOR der Versteuerung abgezogen werden? Mein chinesischer Steuerberater will mir erzählen, dass nur der AG-Anteil der krankenvers. und pflegeversicherung abzugsfähig wäre. Desweitern führt meine Firma in Deutschland weiterhin AL- und Sozialvers. ab. Können diese beträge VOR steuer abgezogen werden oder nicht?
Antwort von Moderator
  Der AG-Anteil soll nicht zum Lohn gezählt werden und ist deshalb natürlich nicht absetzbar. Die Sozialversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung können abgesetzt werden.
    Fragen   hochgeladen : am   26-5-2008    um   1:50:49
  Nach meine Entsendungzeit gab es keine angemessene Stelle bei meinen Arbeitgeber in Deutschland, also ich habe ein Monats Gehalt, sowie eine Abfindung in Deutschland bekommen. Danach habe ich mehr als 183 Tage in China verbracht, allerdings nur Freizeit/Kulturzeit (nicht gearbeitet). Ich gehe davon aus, dass ich meine Steuern in China bezahlen muss, aber wie wird eine Abfindung behandelt?
Antwort von Moderator
  Ich möchte hierbei durch ein Beispiel erklären:
A arbeitet schon 10 Jahre bei seinem Arbeitgeber und ist nun von seinem Arbeitgeber gekündigt worden. Er bekam 10000 Euro Abfindung. Die 10000 Euro wird durch Arbeitsjahre geteilt, also, 10000 Euro/10Jahre = 1000 Euro. Das 1000 Euro wird als ein Monatsgehalt besteuert.

Wenn A in den 10 Jahren nur 1 Jahr in China gearbeitet hat, dann hat er 1000 Euro/10Jahre = 100 Euro als ein Monatsgehalt zu versteuern. Für die 9 Jahre sind Sie nicht in China steuer-pflichtig.

Das Monatsgehalt kann auch als Abfindung behandelt werden.

Wenn Sie in China gearbeitet haben und anschließend Urlaub in China gemacht, ist der Urlaub in enger Verbindung mit China-Tätigkeit. Aus diesem Grund sollen Sie für Einkommen während des Urlaubs auch in China versteuern.

Ich wünsche Ihnen viele Erfolge in China!

    Fragen   hochgeladen : am   12-8-2008    um   19:20:24
  Hallo, arbeite bereits seit ca. 3 Jahren in China und werde wahrscheinlich noch zwei weitere Jahre in China arbeiten. Mein Einkommen wurde und wird von meiner Fa. komplett in Deutschland versteuert. In der Regel arbeite ich 3 Monate in China und habe dann meine Heimreise mit ca. 2 Wochen Urlaub nehme also keine Tätigkeit in Deutschland auf. Frage: Ist das korrekt? Mit freundlichen Gruß R.F
Antwort von Moderator
  Das ist natürlich nicht korrekt. Wenn Sie in China über 183 Tage im Kalenderjahr aufhalten, sind Sie in China beschränkt steuer-pflichtig. Auch wenn Sie alle 3 Monate mal für 2 Wochen nach Deutschland fliegen, weil diese 2 Wochen Urlaub in enger Verbindung mit Tätigkeiten in China stehen.

Ich schlage Ihnen vor, so schnell wie möglich mit uns bzw. mit einem anderen Steuerberater sprechen, damit alle Steuerschulden nachbezahlt werden können. So sind Sie rechtmäßig legal und sparen gleichzeitig auch Geld!

Ich wünsche Ihnen angenehme Aufenthalt in China und viel Erfolg!

    Fragen   hochgeladen : am   1-9-2008    um   12:58:43
  Hallo, meine Sachlage ist wie folgt: Ich arbeite seit dem 15. August 2007 für ein J/V in China. Am 31.Oktober 2008 ist hier mein letzter Arbeitstag. Danach kann ich für ein Deutsches Unternehmen arbeiten. Da ich aber mit einer Chinesin verheiratet bin möchte ich meinen Wohnsitz in China lassen. Würde dementsprechend hier auch meine Steuern zahlen und uns auch selbst versichern. Man könnte es fast als eine freiberufliche Tätigkeit bezeichnen. Was muss ich hier beachten, auch für die Zukunft? Was, wenn mein Arbeitgeber jetzt ein drittel nach China überweisen würde, wo ich auch den notwendigen Steuerabtrag leisten würde und 2 drittel auf ein deutsches Konto gehen würden. Wird dann der Betrag auf dem deutschen Konto versteuert, wenn ja durch wen? Von Bekannten habe ich gehört dass der Betrag auf dem deutschen Konto netto bleibt und nicht versteuert werden muss. Letztendlich wäre mein Wohnsitz in China auch wenn ich regelmäßig außerhalb Chinas und auch Asiens arbeiten würde. Ich wäre dankbar für jeden Tipp. Mit freundlichem Gruß A.S.
Antwort von Moderator
  1. Sie sind für 2008 in China beschränkt steuer-pflichtig.
2. Es gibt ein Abkommen über Sozialversicherung zwischen Deutschland und China, nach diesem Abkommen bleiben Sie in den ersten 4 Jahren in Deutschland sozialversicherungs-pflichtig.
3. Die Idee, 1/3 Gehalt in China versteuern und 2/3 in Deutschland nicht versteuern, ist sehr gefährlich.
4. Wenn Sie in China freiberufliche Tätigkeiten ausüben, sollen Sie auf jeden Fall mit dem Kunden über die Rechnungen abklären, ob der Kunde Nettorechnung, Rechnung mit Umsatzsteuern(5%) oder Mehrwertsteuern(17%) haben möchte.
5. Auch wenn Sie in China einen ständigen Wohnsitz haben, sind Ihre Gehälter nicht in China zu versteuern, sofern diese nicht auf China beziehen. Erst wenn Sie kontinuierlich 5 Jahre in China steuerpflichtig werden, sind Sie für Ihr Gesamteinkommen in China steuerpflichtig.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen gut beantwortet habe. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne weiter zur Verfügung!

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China!

    Fragen   hochgeladen : am   22-9-2008    um   1:21:18
  Ich werde ab dem 01.01.2009 fuer ein deutsches Unternehmen in China taetig sein. Mein AG bietet mir folgende Vertragskonstellation an: Bezogen auf das Gesamtbruttojahresgehalt in EURO ist folgende Konstellation denkbar: Sie erhalten zwei Verträge: Einen Vertrag mit dem HQ über 50% des Gesamtbruttojahreseinkommens in EURO und einen Vertrag mit der Tochter über die restlichen 50% in RMB. Der Vertrag in Deutschland wird nach deutschen Regularien behandelt, der chinesische Vertrag nach chinesischen Regeln. Was sind nun die deutschen Regularien? Muss ich dafuer Steuern in Deutschland abfuehren? Mein Wohnsizt wird in China sein und ich werde mich in Deutschland abmelden. Wie kann ich das bestmoegliche herausholen und so wenig wie moeglich Steuern zu bezahlen? Vielen Dank fuer Ihre Bemuehungen Mit freundlichen Gruessen J.P
Antwort von Moderator
  1. Unabhängig davon, ob Ihr Gehalt in Deutschland oder in China bezahlt wird, ist Ihr Einkommen in China zu versteuern, sofern Sie für die chinesische Tochter arbeiten.
2. 50% in China zu versteuern und 50% in Deutschland zu versteuern, das schlage ich Ihnen niemals vor. Denn Ihr Einkommen in Deutschland wird dann mit Progression versteuert, wodurch Sie viel zu viel Steuern zahlen.
3. Bessere Möglichkeiten kann ich Ihnen gerne vorschlagen, ich benötige aber von Ihnen noch weitere Informationen, Höhe des Einkommens, Urlaub usw. Schreiben Sie mir einfach ein Mail und beschreiben Sie genauer!

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   23-9-2008    um   15:40:35
  Schreiben Sie mir einfach ein Mail und beschreiben Sie genauer! An welche Adresse, kann ich Ihnen schreiben? Vielen Dank Mfg J.P
Antwort von Moderator
  Meine Email ist info@globalchinaservice.com

MFG WANG

    Fragen   hochgeladen : am   2-11-2008    um   0:14:29
  Hallo!Ich werde ab 1.2.09 für mehrere Jahre in China arbeiten. Wie werden die Zinserträge und Dividenden, die bei meinen deutschen Banken entstehen in Deutschland und in China versteuert? Vielen Dank!MfG,C.E.
Antwort von Moderator
  Das entscheidende Faktor dabei ist, ob Sie in Deutschland oder in China ansässig sind. Wenn Sie in China ansässig sind, können diese Zinsen dann in China versteuert werden. Diese können allerdings auch in Deutschland versteuert werden, der Steuersatz darf aber nicht über 10%.

Diese Bestimmungen werden allerdings meistens bei Zinsen zwischen Banken, staatlichen Institutionen sowie Regierungen ausgeübt. Bei Privatperson wird selten gebracht. Ich habe leider auch keine Erfahrung, wie es geregelt wird. Es kann aber gegebenfalls hinauskriegen, wenn Bedarf da ist!

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg, und vor allem Wohlfühlen in China!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   3-11-2008    um   2:23:37
  Hallo Herr Wang! Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde in China ansässig sein und meine Wohnung in Deutschland aufgeben.Trotzdem habe ich gehört, dass ich in Dutschland "Quellensteuer" abführen muss. Wenn ich das richtig verstehe muss ich in Deutschland und China die Zinsen versteuern?Viele Grüße,Claus Enders
Antwort von Moderator
  Doppelt versteuern müssen Sie natürlich nicht, weil in China im Moment wegen der Finanzkrise die Besteuerung von Zinsen vorläufig eingestellt wurde. Vorher war es auch nur 5%. Schreiben Sie mir einfach ein Mail. Mein Email ist info@globalchinaservice.com

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   28-11-2008    um   19:15:8
  Hallo, wir sind ein Unternehmen in Deutschland und haben in unseren Niederlassungen Mitarbeiter in Indien, China, Korea und Taiwan (alles Landsleute). Müssen diese Mitarbeiter nun in den jeweiligen Ländern die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abführen? Sind diese Beiträge freiwillig oder müssen wir uns als deutscher Arbeitgeber darum kümmern? Vielen Dank für eine Info T. Schray
Antwort von Moderator
  Hallo, entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort!

Für Deutschland müssen Sie als Arbeitgeber nicht unbedingt um die persönlichen Einkommensteuern auf das im Ausland steuerpflichtige Einkommen kümmern. Sie sollen aber Ihren Mitarbeitern hinweisen, dass Sie im Tätigkeitsland die Steuern entrichten müssen.

Wie es in Indien, Korea und Taiwan bestimmt ist, kann ich Ihnen nicht sagen, weil ich die jeweiligen Bestimmungen nicht kenne.

In China müssen Sie sich auch nicht um die Steuern kümmern, sofern das Gehalt nicht von einer in China liegenden festen Betriebsstätte getragen wird. Die Sozialversicherungen müssen allerdings wie normal in Deutschland bezahlt werden, weil zwischen DE und CN ein Abkommen besteht, welches regelt, dass ein Deutscher in den ersten 48 Tätigkeitsmonaten(Auf Antrag 60 Monate) in China weiter in DE sozialversicherungspflichtig bleibt.

Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen behilflich sein kann. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne weiter zur Verfügung!

    Fragen   hochgeladen : am   24-12-2008    um   20:13:57
  Hallo Herr Wang, ich bin als Local in China bei einem deutschen Unternehmen tätig und habe mich mit meinem Arbeitgeber auf einen Nettovertrag mit Auszahlung aller Sozialbeiträge und Versicherungen geeinigt. Das heisst, ich bekomme nur Geld auf das Konto und sonst nichts. Daher bin ich selbst versichert, z.B. mit einer privaten Krankenversicherung, Zusatzkrankenversicherungen sowie einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Kann ich diese von der Steuer in China absetzen? Falls ja, wie? Mein Arbeitgeber bezahlt meine individuelle Einkommenssteuer ja direkt an die Steuerbehörde. Kann ich die Ausgaben in der Steuererklärung absetzen? Falls ja, bekomme ich dann eine Steuerrückerstattung? Vielen Dank im Voraus für Ihrr Antwort.
Antwort von Moderator
  Hallo, wird Ihr Gehalt von einem chinesischen Arbeitgeber bezahlt oder von einem deutschen Arbeitgeber? Am besten schreiben Sie mir ein Mail!
    Fragen   hochgeladen : am   31-1-2009    um   22:29:55
  Hallo. Ich habe evtl vor nach China für ein paar Jahre zu meiner Freundin und meinem künftigen Kind zu ziehen bevor wir voraussichtlich später nach Deutschland gehen. Müsste allerdings alles noch mit meiner Firma besprechen. In Deutschland arbeite ich als Servicetechniker und bin etwa 70% vom Jahr weltweit im Einsatz und habe 30 Tage Urlaub. Meine Frage, wenn ich in China lebe aber sagen wir mal 4 Monate dort arbeite und mich aufhalte + 1 Monat Urlaub und den Rest vom Jahr in anderen Ländern arbeite, muss ich die Steuer in Deutschland abgeben. Aber falls ich doch mal mehr als 183 Tage in China arbeite und mich aufhalte inkl Urlaub dann kann und muss ich die Steuer in China zahlen. Hoffe ich habe es so richtig verstanden. Und was ist dass nochmal genau mit den 30 Tagen oder 90 Tagen? Muss ich innerhalb dieser Tage mal wo anders gearbeitet haben oder tut das nichts zur Sache, wenn ich sowieso in China lebe? Und noch eine Frage, würde für meine Firma ein erheblicher Aufwand entstehen oder kann ich Ihnen sagen, dass sie evtl nur einen kleinen Aufwand hätten und ich mich um das meiste kümmern kann oder muss. Vielen Dank im vorraus!
Antwort von Moderator
  1. Die Steuerpflicht bei 183-Tage-Regel haben Sie schon richtig verstanden.
2. Mit den 30 Tagen oder 90 Tagen meint man die Unterbrechung, wo man nicht in China war, die dann nicht zu China-Aufenthalt gezählt werden kann. Z.B. Sie leben von 01. Januar bis 31. Dezember in China, dazwischen waren Sie 2 Wochen in Deutschland, diese 2 Wochen zählen dann immer noch zu China-Aufenthalt und Sie sind für das Einkommen von den 2 Wochen in China steuerpflichtig, weil diese nicht über 30 Tage dauert. Wenn Sie aber mehrmals im Ausland waren und die Tage im Ausland insgesamt über 90 Tage betragen, zählen die Tage dann nicht zu China-Aufenthalt.

Um Mißverständnis zu vermeiden, schlage ich Ihnen vor, uns anzurufen oder mailen!

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China!

    Fragen   hochgeladen : am   27-3-2009    um   5:0:43
  Hallo, ich werde dieses Jahr aus beruflichen Gründen 2 längere Chinaaufenthalte haben. Es ist geplant, dass ich 2mal für ca. 3 Monate nach China gehe. Ob ich jedoch die 183 Tage überschreite, kann jetzt noch nicht genau gesagt werden. Kann mir jemand Tipps geben, ob im Vorraus schon das Finanzamt über die Thematik informiert werden muss? Wenn der Aufenthalt länger als 183 Tage angedauert hat, wäre ich ja dazu verpflichtet gewesen in China für die 6 Monate Steuern zu zahlen (so habe ich das jedenfalls verstanden). Wie ist hier im Nachhinein die Vorgehensweise??? Muss ich in China nachträglich Steuern bezahlen und bekomme ich die in Deutschland gezahlten Steuern rückerstattet? Nach meinem Wissensstand werde ich von meinem deutschen Arbeitgeber während dieses Aufenthaltes bezahlt! Wäre sehr dankbar wenn mir jemand ein paar nützliche Tipps geben könnte. Vielen Dank und Grüße !!
Antwort von Moderator
  In Ihrem Fall schlage ich Ihnen vor, für die China-Tätigkeiten gleich bei Ihrem FA einen Freistellungsantrag stellen. Sie brauchen allerdings erst die Steuern zu zahlen, wenn die 183 Tage um sind. Ich hoffe, dass ich Ihnen gut beantwortet habe. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne weiter zur Verfügung!
    Fragen   hochgeladen : am   2-4-2009    um   10:14:50
  Ihre Website ist sehr informativ! Ich habe trotzdem eine Frage: Ich hatte gelesen, dass bei Rueckkehr nach Deutschland dem Finanzamt eine Ansaessigkeitsbestaetigung der chinesischen Steuerverwaltung vorzulegen sei. Das verwirrt mich. Sollte hier nicht die Residence Permit aus dem Ausweis und die An- und Abmeldung bei der Polizei ausreichen? Herzlichen Dank fuer Ihre Antwort im voraus.
Antwort von Moderator
  Für deutsche Behörde ist das nicht nötig, nur für österreichische Finanzbehörde(Erfahrungsmäßig auch nicht immer). Das Formular kann man von der Webseite von BMF Austria runterlagen, kann auch per Mail bei uns angefordert werden.
    Fragen   hochgeladen : am   11-6-2009    um   14:5:19
  Hallo, Ich arbeite seit 2003 in China. Soweit, habe ich meine Einkommensteuern an chinesischen Finanzamt bezahlt. Ich moechte aber Ende dieses Jahr nach Deutschland zurueck. Wie koennte ich dem deutschen Finanzamt nachweisen, dass ich mein Einkommensteuern in China bezahlt habe, Falls sie mich danach fragen? Herzlichen Dank fuer Ihre Antwort im voraus.
Antwort von Moderator
  Haben Sie keinen Steuerbescheid von Ihrem Arbeitgeber bekommen? Dieser gilt als Nachweis!
    Fragen   hochgeladen : am   12-6-2009    um   13:46:48
  Vielen dank fuer Ihre Antwort. Ich habe monatlich einen Lohnabrechnungbescheid im Excel file von meinem Arbeitgeber bei E-mail bekommen. Mein Einkommsteuer wurde in meine Lohnabrechnungbescheid berechnet und abgezogen. Koennte mein Lohnabrechnungbescheid als Steuerbescheid gelten? Oder gibt es ein bestimmte Format fuer Steuerbescheid? Vielen Dank fuer Ihre Antwort im Voraus.
Antwort von Moderator
  Sie können von Ihrer Steuerbehörde extra noch einen Steuerbescheid bekommen. Zusammen mit der Exel-Datei kann man dann Ihr Bruttoeinkommen nachvollziehen. So reicht es für Ihr Finanzamt in Deutschland.
    Fragen   hochgeladen : am   17-6-2009    um   15:12:4
  Vielen Dank nochmal fuer Ihre Antwort. Mein vorherige Arbeitgeber kann kein offizielle Steuerbescheid vor Jan-2006, von chinesische Steuerbehoerde finden. Die chinesische Steuerbehoerde will auch keine zweite Steuerbescheid ausstellen. Das heisst, ich werde kein Steuerbescheid von June-2003 bis Aug-2006 haben. Koennte meine ehemalige Arbeitgeber selber ein Steuerbescheid oder Bescheinigung fuer diese zeit ausstellen? Wenn Ja, wie sollte diese Bescheinigung aussehen? Vielen Dank und Gruesse.
Antwort von Moderator
  Wo ist Ihr Arbeitgeber ansässig?
    Fragen   hochgeladen : am   18-6-2009    um   9:53:53
  Mein ehemaligen Arbeitgeber ist ansaessig in Deutschland. Er hat aber Bueros in China und Taiwan. Ich arbeitete fuer das Buero in China.
Antwort von Moderator
  Schreiben Sie mir doch ein Mail, damit ich bei Ihnen genau fragen kann.
    Fragen   hochgeladen : am   15-8-2009    um   18:8:37
  Hallo, meine Frau (Deutsche, chin. Abstammung)wird ab September auf Dauer für eine chinesische Universität als Dozent arbeiten. Gibt es da steuerrechlich Unterschiede zu denen, die für einen deutschen Arbeitgeber nach China geschickt werden? Herzlichen Dank, Till Wollheim
Antwort von Moderator
  Steuertechnisch ist es für Ausländer keinen Unterschied, ob man für einen chinsischen Arbeitgeber in China arbeitet oder von einem deutschen Arbeitgeber nach China entsendet wird.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   20-8-2009    um   12:14:51
  hallo mr wang, folgende fragen habe ich. 1. bin seit 1999 rentner in deutschland 2. seit 2005 bin ich in deutschland abgemeldet und lebe in china 3. getrennt lebend und zahle in deutschland keine steuern 4. habe einen deutschen arbeitgeber der mein gehalt nach schickt. meine fragen hier in china muss ich hier steuern bezahlen wurden staendig verneint. nun habe ich natuerlich bedenken das ich doch irgend wo steuern bezahlen muss. ueber eine antwort wuerde ich mich freuen mfg
Antwort von Moderator
  1. Ihre Rente ist nicht in China steuerpflichtig.
2. Wenn Sie allerdings durch Ihre China-Tätigkeiten weitere Einkommen beziehen, muss dann das Einkommen nach dem Doppelbesteuerungabkommen entsprechend versteuert werden.
    Fragen   hochgeladen : am   27-8-2009    um   19:30:2
  Sehr geehrter Herr Wang, ich würde gern in China leben aber für eine deutsche Reederei als Kapitän arbeiten. Wie sieht es mit der Besteuerung in China aus? Mit freundlichen Grüßen M.Bunge
Antwort von Moderator
  Hallo, ich habe noch keine ähnliche Erfahrung gehabt. Am besten können wir per Mail tauschen!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   11-10-2009    um   12:3:37
  Hallo Hr. Wang Ich habe 2 Fragen zu der 183 Tage Regelung. 1.Zählen Anreise und Abreisetage zu dem Aufenthalz in china, oder nur der Einreisetag. 2. Kann man generell eine Aussage machen ob es für einen Auländer der in China mit einer Entsendung arbeitet, günstiger ist in China oder in Deitschland versteuert zu werden. Sollte man also versuchen unterhalb von 183 Tagen zu bleiben, oder hat man Vorteile bei der Beszeuerung wenn man länger bleibt. Vielen Dank im voraus
Antwort von Moderator
  1. Anreisetag wird nicht gezählt, Ausreisetag wird mitgezählt.
2. Generell kann man schon sagen, dass in China steuerlich günstiger ist. Deshalb ist es vom Vorteil, in China steuerpflichtig zu werden.
3. Man kann z.B. zum Urlaub in China bleiben, nicht nur dafür, dass man in China steuer-pflichtig wird, sondern auch dafür, dass höherer Gehaltsanteil in China versteuert werden kann und damit weniger in Deutschland.

Damit Mißverständnis vermieden wird, schlage ich Sie vor, Ihre Situation per Mail zu schreiben, damit ich Ihnen gut beraten kann. Meine Beratungen per Mail sind alle kostenlos!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   16-10-2009    um   14:22:30
  Hallo Herr Wang Ich werde Anfang 2010 für einen längeren Zeitraum (mehr als 183 Tage/a) von meiner Firma nach China entsendet. Meine Fa. Zahlt weiterhin auf mein Konto in Deutschland Gehalt. Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe zahle ich die Sozialversicherungsabgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung usw.) für bis zu 48 Monaten in Deutschland weiter. Steuern werden jedoch in China fällig. Ich sollte als zuvor einen Freistellungsantrag beim deutschen Finanzamt stellen und am Jahresende eine Steuereklärung für China durchführen? Mit freundlichen Grüßen T.Bungers
Antwort von Moderator
  Hallo, Herr Bungers,

alles korrekt! Sie haben sich sehr genau informiert. Bei Einzelheiten kontaktieren Sie mich bitte trotzdem, damit andere Sachen auch reibungslos funktionieren.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   16-12-2009    um   22:3:3
  Hallo Herr Wang, ich arbeite seit Februar 2008 für ein deutsches Unternehmen in China (Shenyang). Seit Juni 2008 erhalte ich neben meinem deutschen Gehalt auch noch ein Chinesisches. Bisher habe ich es immer so gehandhabt, dass ich für den deutschen Anteil meines Gehaltes in Deutschland Steuern gezahlt habe, für den chinesischen Teil in China. Nun habe ich gehört, dass dies nicht richtig sei, sondern ich mein gesamtes Gehalt in China versteuern müsste (wollte ich nicht, damit in der Firma niemand mitbekommt, wie hoch mein Gehalt ist). Ist das richtig mir der Versteuerung meines gesamten Gehaltes in China? Vielen Dank im Voraus für die Antwort!
Antwort von Moderator
  Sie müssen Ihr deutsches Gehalt auch in China versteuern, sofern Sie in dem jeweiligen Kalenderjahr über 183 Tage in China aufhalten.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   17-12-2009    um   18:49:8
  Sehr geehrte Damen und Herren, 2008 habe ich 12 Monate in China gearbeitet und versteuert. 2009 war ich bis Ende Februar nach China entsendet. Da ich unter den 183 Tagen geblieben bin habe ich für Januar und Februar keine Steuern bezahlt. Muiß ich diese 2 Monate in Deutschland nachträglich versteuern? Gruß TH
Antwort von Moderator
  Hallo,

wenn Sie Ihr Gehalt aus China bezahlt erhalten, sind Sie dann auch für die 2 Monate in China steuer-pflichtig. Wenn Sie aber das Gehalt von einem in Deutschland ansässigen AG bezahlt erhalten, sind Sie dann dafür in DE steuer-pflichtig und müssen nachträglich versteuern, sofern diese noch nicht in DE versteuert wurde!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   18-12-2009    um   2:5:58
  hallo, Herr Wang, ich werde in 2010 für mehrere Aufenthalte nach China reisen und dort für eine deutsche Firma als Freelancer arbeiten. Es werden aber sicher nicht mehr als 183 Tage werden. zwischen den einzelnen Aufenthalten arbeite ich als Freelancer für andere Firmen und in anderen Ländern. Was muss ich für die china Aufenthalte beachten? Welche Steuern fallen für mich dort an?
Antwort von Moderator
  Es kommt drauf an, ob Sie die Rechnung an die in China ansässige deutsche Firma oder an die deutsche Muttergesellschaft schreiben. Bei Einzelheiten schreiben Sie mir bitte ein Mail!

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   22-1-2010    um   2:50:56
  Hallo Herr Wang, ich werde von August 2010 bis September 2011 in China tätig sein. Mein Gehalt in Deutschland läuft weiter, für China bekomme ich zusätzlich eine Pauschale. Wie muß ich das besteuern? Gruß RR
Antwort von Moderator
  Hallo,

von August 2010 bis Dezember 2010 wird normalerweise in Deutschland versteuert. Für Januar 2011 bis September 2011 soll dann in China versteuert werden.

Es gibt dabei allerdings noch viele Sonderfälle, deshalb bitte ich Sie, mir ein Mail zu senden und genau zu erklären.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   24-2-2010    um   23:7:41
  Eine sehr informative Seite. Ich werde ab März für ca. 6 Monate nach China gehen, weiß aber noch nicht ob ich über oder unter 183 Tage in China bleiben werde. Bezahlt werde ich von der lokalen chinesischen Tochtergesellschaft, in Deutschland soll ich unbezahlten Urlaub erhalten. Falls ich jetzt unter 183 Tage in China bleibe, bin ich jedoch in Deutschland steuerpflichtig? Kann ich in China einen Freistellungsantrag stellen und Steuern erst zahlen, wenn klar ist, ob ich über oder unter 183 Tage in China bleibe? Das gleiche für Deutschland? Freistellungsantrag, bis die Thematik geklärt ist? Hat jemand dazu einen Tipp? Vielen Dank.
Antwort von Moderator
  1. Wenn Sie von der chinesischen Tochter bezahlt werden und auch in China arbeiten, sollen Ihre Gehälter dann in China versteuert werden, auch wenn Sie nicht länger als 183 Tage in China arbeiten.
2. Dann brauchen Sie keinen Freistellungsantrag bei chinesischen Steuerbehörde stellen.
3. Für Deutschland brauchen Sie eigentlich auch keine Freistellung, weil Ihre Gehälter von der chinesischen Tochter für Ihre China-Tätigkeit bezahlt und auch schon in China versteuert werden.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   8-4-2010    um   17:33:40
  Hallo Herr Wang, wissen Sie ob es ein Abkommen zwischen China und Deutschland gibt, wonach Chinesische Staatsbürger die in Deutschland in der Forschung oder Non-Profit Gesellschaften angestellt sind keine Steuern zahlen? Ansonsten gilt doch sicherlich auch die 183 Tage Regelung für sie, d.h. Steuern in Deutschland zu zahlen oder ?
Antwort von Moderator
  In Artikel 20 des DBAs wird geregelt, dass Gastwissenschaftler steuerfrei behandelt werden kann. Es gibt allerdings noch einige Beschränkung dazu. Deshalb schlage ich Ihnen vor, mir per Email alles genauer zu beschreiben, damit keine Missverständnisse kommen.
    Fragen   hochgeladen : am   2-5-2010    um   21:57:45
  Hallo Herr Wang, bin ich ein Chinesen und werde ich entsendet von einer Deutsche Firma nach China. Die Aufenthaltszeit in China ist ungefaher 11 Monate, enthaeltet Urlaubszeit. Werde ich 1 Monat in Deutschland arbeiten. Ich verstehe dass ich steuerpflichtet in China bin fuer die 11 Monate, brauche ich dann noch etwas fuer die Zeit in Deutschland zu bezahlen? Habe ich noch keine unbefristet Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Das Aufenthaltserlaubnis hat geregelt fuer die anrechnung der Aufenthaltszeit fuer die Erteilung der Niederlassungserlaubnis, dass der Auslaender entsendet mehr als 6 Monat aus beruflichen Grund werden kann. Aber es hat auch geregelt dass man steuerlichen Pflicht erfuellen muss. In meinem Fall darf ich noch diese Bedingung erfuellen?
Antwort von Moderator
  Hallo,

Sie sind in China steuer-pflicht, für das Einkommen, das Sie während der China-Aufenthalte beziehen.

Sie verfügen zwar keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, werden allerdings in China steuerlich als Ausländer behandelt.

Für den Monat, wo Sie in Deutschland arbeiten, sind Sie in Deutschland steuer-pflichtig, erfahrungsmäßig zahlen Sie allerdings für den Monat sehr wenig Steuern.

Wenn in Ihrer Aufenthaltserlaubnis auch steht, dass ausländische Tätigkeiten länger als 6 Monate erlaubt ist, dann ist es ok. Sie können ruhig in China die Steuern zahlen.

Mit freundlichen Grüßen!

wANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   26-5-2010    um   1:55:5
  Hallo Herr Wang! Ich gehe ab Oktober für mind. 1,5 Jahre nach China - ich werde dort für die chin. Tochter eines deutschen Unternehmens arbeiten, mein Gehalt aber weiterhin in Deutschland beziehen, aus SV- und Pensionstechnischen Gründen. In diesem Jahr würde ich somit alles in Deutschland versteuern müssen, allerdings im nächsten Jahr nicht. Welche Konstellation würden Sie empfehlen? Mein Arbeitgeber hat etwas von einer Entsendungspauschale gesprochen, die ich steuerfrei kriegen würde. Das würde heißen dass es am sinnvollsten ist das volle Gehalt in Deutschland zu beziehen, SV und dergleichen abzuziehen und dann das erhaltene zu versteuernde Einkommen in China zu versteuern. Wobei ich das Gehalt auf ein deutsches Konto überwiesen bekomme.... Etwas kompliziert. Ich würde mich freuen wenn Sie mir etwas weiterhelfen können. Xie Xie!
Antwort von Moderator
  Hallo,

schreiben Sie mir bitte ein Mail! Meine Email ist: info@globalchinaservice.com

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   3-6-2010    um   19:7:27
  Hallo, ich war als Deutscher von Jnauar bis Mai (151 Tage) für die chinesische Tochtergesellschaft meines deutschen Arbeitgebers tätig, ab Juni dann wieder in Deutschland. In China wurden Steuern bezahlt. Ich habe eine Bescheinigung von meinem Arbeitgeber über das Gehalt und die in China gezahlten Steuern . Das heißt jetzt für meine Steuererklärung in Deutschland, dass die Einkünfte bis Mai in Deutschland steuerfrei sind, aber in der Progression eingerechnet werden, oder? Danke und viele Grüße Thomas
Antwort von Moderator
  Hallo,

das Einkommen wird in der Progression eingerechnet, das stimmt. Mehr zu dem Thema bitte unter meiner Webseite http://www.steuerchina.com/show_arti.asp?id=62 nachschauen.

Eine Frage: Haben Sie Ihre Gehälter für die chinesische Tätigkeit von der chinesischen Tochtergesellschaft erhalten? Wenn nicht, sollen diese Gehälter nicht in China, sondern in Deutschland versteuert werden, weil Sie nicht über 183 Tage in China waren.

Der einzige Grund kann nur sein, dass Sie Ihre Tätigkeiten aus einer festen Betriebsstätte in China ausgeübt haben. Ob das von Ihrem Finanzamt anerkennt wird, kann ich leider nicht beurteilen, weil es in der Praxis zwischen Finanzbehörden manchmal doch ein bisschen anders ist.

Ich wünsche Ihnen viel Glück!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   12-6-2010    um   19:12:35
  Hallo Herr Wang, ich bin Deutscher und habe vor, nach China umzuziehen und dort selbständig beruflich tätig zu sein (als Berater für deutsche Unternehmen, mit ständigem Wohnsitz, mehr als 183 Tage pro Jahr, in China). Ich habe verstanden, dass mein Arbeitseinkommen nach §14 DBA in China zu versteuern sein wird und ich in Deutschland, als "Steuerausländer", keine Steuern mehr zu zahlen habe. Wie sieht es aber mit meinem Kapitaleinkommen aus. §11 DBA ist mir gar nicht klar. Ich unterhalte ein Wertpapierdepot mit Aktien- und Rentenfonds in Deutschland. Muss ich auf die dabei anfallenden Kapitalerträge in Deutschland oder in China Steuern zahlen? Herzlichen Dank für Ihre Mühe! Michael88
Antwort von Moderator
  Hallo, Micahel88,

Ihr Fall soll eher mit Artikel 10 behandelt werden. Diese Kapitalerträge werden bei den deutschen Finanzbeörde oft unterschiedlich behandelt. Manche Finanzbehörde versteuern nicht mehr, wenn der Deutsche abgemeldet ist.

Diese sind aber nicht in China steuerbar, weil diese nicht auf Ihre chinesische Tätigkeiten beziehen und auch nicht aus China stammen!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   15-7-2010    um   17:26:38
  hallo herr wang, ich bin seit ende april bis end november in shanghai für eine deutsche firma tätig. ich arbeite im monat ca 20 tage. ich bin selbstständig und bekomme meine rechnungen auf ein deutsches konto überwiesen. nun ist die frage, wo muss ich mein einkommen versteuern? gibt es eine möglichkeit, durch zb urlaub ausserhalb chinas, die 184 tage zu umgehen? ich habe noch keine korrekte auskunft gefunden. evtl können sie mir helfen. danke für ihre mühe. mfg sebastian
Antwort von Moderator
  Hallo, Sebastian,

danke für Ihre Anfrage!

Ich schlage Ihnen eher für Versteuerung in China vor! Selbständige zahlt 5.5% Umsatzsteuern und 10% CIT, das wär´s dann. Das ist sicherlich viel günstiger als in Deutschland.

Die persönlichen Einkommensteuern vergißt die Steuerbehörde dann, und in Deutschland ist es für Sie CIT oder PIT fast das Gleiche!

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   27-7-2010    um   20:18:49
  Hallo Herr Wang, ich habe in diesem Jahr im Rahmen eines Entsendungsvertrages für ein deutsches Unternehemen mehrere Wochen in China gearbeitet.Meine Aufenthalte in China dauerten immer circa 6-9 Wochen.Nach jedem Block hatte ich 10 Tage Sonderurlaub.Reine Aufenthaltszeit in China 176 Tage! Meine Frage ist jetzt wo muss ich den Sonderurlaub dazu zählen?Zu der Aufenthaltszeit in China oder in Deutschland? Falls ich den zu der Aufenthaltszeit in China dazu zählen müssste wäre ich also auch in China steuerpflichtig?
Antwort von Moderator
  Zu diesem Punkt gibt es einen Widerspruch zwischen deutschen und chinesischen Gesetzen:

In Deutschland werden nur die körperliche Anwensenheit im Tätigkeitsstaat als Aufenthalt gezählt. Nach chinesischen Gesetzen werden auch Urlaubstage im Ausland, die weniger als 30Tage(einmalig) bzw. 90 Tage(insgesamt) zu China-Aufenthalt gezählt.

Es wird zu diesem Thema aber auch oft den Begriff ´´feste Betriebsstätte`` angewendet. Weil Sie bei einer festen Betriebsstätte in China arbeiteten, können Ihre Einkünfte aus dieser festen Betriebsstätte auch in China versteuert werden.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen gut beantwortet habe. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne weiter zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   23-8-2010    um   22:29:29
  Sehr geehrte Damen und Herren, wir beginnen im September zum 1. Mal mit einem Projekt für ein chinesisches Automobilunternehmen in Changchun. Dauer ca 1,5 Jahre. Wir (Deutsche) müssen offenbar vorort eine Betriebsstätte anmelden. Aber wie funktioniert das? Wer muss wann zu welcher Behörde gehen? Welche Formulare und Unterlagen benötigt man? Gibt es dafür Hilfe in China(Sprache, Sachkenntnis etc)und wenn ja wo? G. Plettendorf
Antwort von Moderator
  Hallo, Herr Plettendorf,

danke für Ihre Anfrage! Rufen Sie mich bitte unter 0086 131 5968 9661 an!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   16-11-2010    um   17:50:8
  Hallo Herr Wang, Ich lebe und wohne seit 2008 in Shanghai, habe aber steuerlich einen Wohnsitz in Deutschland. Ich werde ab 2011 von einer Deutschen Firma in Shanghai einen Beratervertrag erhalten. Welche Steuern und in welcher Höhe muß ich dann in China bezahlen. Meine Freiberufliche Tätigkeit beruht auf einem Ing.Büro in Deutschland.
Antwort von Moderator
  Rufen Sie mich bitte an!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   25-11-2010    um   17:53:34
  Sehr geehrter Herr Wang, ich halte mich in den letzten 3 Jahren (2008-2010) mehr als 183 Tage in China auf. Ich habe eine Firma in Deutschland, die mehrheitlich mir gehoert und bei der ich als Geschaeftsfuehrer auch ein Gehalt beziehe. In China bin ich bei unserer Partnerfirma "taetig". Ein Gehalt/Entlohnung etc. beziehe ich hier (bislang) nicht, in China halte ich mich mit einem Businessvisa auf. Gemaess den Ausfuehrungen auf dieser Seite habe ich nun Zweifel wo ich steuerpflichtig bin. Bislang habe ich natuerlich mein gesamtes Einkommen in Deutschland versteuert. Wenn die 183 Tage Regelung auch bei Selbstaendigen gilt kann/muss ich dann Gewinne aus nebenberuflichen Handelsgeschaeften in China versteuern ? Muss ich diese Ertraege in Deutschland angeben ?
Antwort von Moderator
  Sie sind für Ihr Einkommen, die auf Ihre chinesische Tätigkeiten beziehen, in China steuerpflichtig. Schreiben Sie mir bitte umgehend ein Mail, damit ich Ihnen genau erläutern kann.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   7-12-2010    um   13:47:56
  Hallo Herr Wang, seit August 2009 arbeite ich für eine deutsche Firma in China. Das Gehalt wird in Deutschland ausgezahlt. Die Chinesische Steuer trägt mein Arbeitgeber und diese wird als AL angerechnet. Ich kann hier in China einen Firmenwagen nutzen. Bei der Berechnung der Einkünfte nach dem Progressionsvorbehalt in meiner Steuererklärung für 2009 ist mir aufgefallen, dass der Bruttolistenpreis in RMB angesetzt wurde und dann zum entspr. Kurs in EUR umgerechnet wird. Sind die Einnahmen nach §32b EStG lt. Gesetz nicht nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln? Ist es rechtens, den chines. BLP statt dem dt. BLP anzusetzen? Der chines. BLP ist m.E. höher und somit für mich zum Nachteil. Gibt es dazu eine Fundstelle im Gesetz? Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
Antwort von Moderator
  Am besten können wir mal telefonieren. Rufen Sie mich bitte unter 0086 131 5968 9661 an!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   7-2-2011    um   5:23:28
  Hallo Herr Wang, ich habe einen Aufhebungsvertrag in D unterschrieben: Die Abfindung wird Jan 2012 ausgezahlt und das Arbeitsverhältnis endet zum 30.12.11. Wenn ich in D bleibe, werde ich von der 1/5 Regelung Gebrauch machen (nur ca. 20% Steuer) und möglichst kein weiteres Einkommen erzielen. Ich habe aber die Möglichkeit in 2012 mehr als 183 Tage wieder in China zu arbeiten. Jetzt die Frage: Gibt es eine Chance keine Steuer in D bezahlen zu müssen, auch wenn mein ch. Einkommen weniger als die D Abfindung sein wird? Best Grüße
Antwort von Moderator
  Abfindung und DBA, wenn die zwei Sachen zusammentreffen, ist oft nicht problemlos.

Wenn Sie im Jahr 2012 365 Tage in China aufhalten, unterliegen Sie dann in China der unbeschränkten Steuerpflicht. Dann kann die Abfindung in China versteuert werden.

Schicken Sie mir am besten ein Mail, damit ich für Sie die Steuern kalkulieren kann. Nicht, dass Sie in China für die Abfindung noch mehr Steuern zahlen als in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   19-2-2011    um   3:39:2
  Hallo Herr Wang, Laut Gesetz: Nach einer Aufenthaltsdauer von 5 Jahren wird man mit seinem gesamten Welteinkommen, also beispielsweise auch mit Zinsein- künften oder im Ausland erzielten Mieteinnahmen in China steuer- pflichtig. Ich war von 1998 bis 2009 in China tätig. Ich werde ab 05.2011 für weitere 7 Jahre in China arbeiten. gilt für mich die 5 Jahre Regelung ab ersten Monat? oder erst 2016? Vielen Dank!
Antwort von Moderator
  Erst 2016, wenn Sie zwischen 2011 und 2016 nicht über 30Tage am Stück im Ausland aufhalten.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in China!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   19-2-2011    um   3:59:26
  Hallo Herr Wang, Sie haben alle Punkte genannt, die man in China steuerlich absetzen kann. Herzlichen Dank. Kann ich in China einfach gegen Belege die Kosten steuerlich absetzen oder muss mein Arbeitgeber im Vertrag explizit was schreiben? Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus! Xie Xie!
Antwort von Moderator
  Damit keine Mißverständnisse entstehen, schreiben Sie mir bitte ein Mail und beschreiben Sie mir Ihre Situationen genauer.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   9-3-2011    um   17:4:49
  Wang Xiansheng ni hao! Ich bin Schweizer und war in China für ein Schweizer Unternehmen 2 Jahren tätig. Ich habe mein Vertrag für den 31. März gekündigt um ab den 1. April für ein Deutsches Unternehmen in Deutschland zu arbeiten. Muss ich über den gesamten Jahreseinkommen Steuern in Deutschland zahlen? oder für die 3 ersten Monaten in China? Vielen Dank!
Antwort von Moderator
  Für die ersten 3 Monate sind Sie auf keinen Fall in Deutschland steuer-pflichtig.

Wurden die 3 Monatsgehälter von einem in China ansässigen Arbeitgeber füt Tätigkeiten in China bezahlt, dann ist in China zu versteuern.

Wurden die 3 Monatsgehälter von einem in der Schweiz ansässigen Arbeitergeber füt Tätigkeiten in China bezahlt, soll dann in der Schweiz versteuert werden. Es kann aber unter Umständen auch in China versteuert werden.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   15-3-2011    um   23:45:18
  Ich wollte mich noch für die schnelle Antwort bedanken! Das hilft mich sehr! Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Moderator
  Gern geschehen!
    Fragen   hochgeladen : am   12-5-2011    um   23:11:13
  Ni hao Herr Wang, ich war 2011 vom 01.01-31.10 187 Tage in China tätig. Zum 31.10. wurde ich gekündigt und erhielt nach Kündigungsschutzklage 7500 Euro Abfindung. Wird die zu versteurnde Abfindung ähnlich dem Bruttolohn auch anteilsmäßig in BRD und China versteuert? Vielen Dank im Voraus
Antwort von Moderator
  Ich meine ja. Habe allerdings auch erlebt, dass die komplette Abfindung in China versteuert wurde.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   12-5-2011    um   23:16:45
  Ni hao Herr Wang, ich war vom 01.01.-31.10. 2010, 187 Tage vor Ort in China tätig (deutscher Arbeitgeber). Zum 31.10. wurde ich gekündigt. In BRD (BW) vom 01.01-31.10. = 209 Arbeitstage Vom Arbeitgeber bescheinigt = 65 Arbeitstage (15 Tage genommener Urlaub in BRD bereits abgezogen. 12 Tage zustehender Urlaub wurde nicht gewährt, sondern ausbezahlt. Zu welchem prozentualen Anteil muss in BRD der Bruttlohn bei 65 Arbeitstagen versteuert werden? Vielen Dank im Voraus!
Antwort von Moderator
  Ich würde die Abfindung nach Arbeitsmonaten und Arbeitsmonaten in China teilen.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   6-6-2011    um   14:10:26
  Hallo Herr Wang, sie sagen, dass Urlaub der in enger Verbindung zum China-Aufenthalt steht, zum China-Aufenhatlt dazu gerechnet wird. Mein Arbeitgeber sieht das nicht so. Können sie mir vielleicht sagen ob es hierfür irgendwelche offiziellen Dokumente gibt die beweisen wie es gehandhabt wird?
Antwort von Moderator
  Ob man in China steuer-pflichtig ist, gilt:
Auslandstage, die kürzer als 30 Tage bzw. insgesamt kürzer als 90 Tage werden auch zu China-Aufenthalt gezählt. Das ist chinesisches Gesetz.

In Deutschland werden nur die körperlich angewiesene Tage gezählt.

Wieviel Einkommen man in China erklärt:
Einkommen durch Aufenthaltstage, das ist chinesisches Gesetz.

In Deutschland werden nach Arbeitstagen geteilt.

Ich hoffe, diese Informationen können Ihnen helfen.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   23-10-2011    um   19:9:28
  Sehr geehrter Herr WANG Qingjun, meine Firma beabsichtigt mich für min. 12 Monate nach Shenyang zu schicken um dort eine neue Maschine aufzubauen und in Betriebzunehmen. Wenn ich das bisher richtig gelesen habe, bin ich für diese 12 Monate voll Steuerpflichtig in China. Welche Möglichkeiten habe ich in China Steuern zusparen, denn 45% sind schon etwas heftig :-) . Mfg Schreiber m.schreiber86316@yahoo.de
Antwort von Moderator
  Hallo, Herr Schreiber,

ich habe Ihnen ein Mail geschickt.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    
Home    Vorige Seite    Nhste Seite    Letzte Seite    Seite  Insgesamt 2   Seiten    

 

     Stellen Sie Ihre Fragen hier!
 Nicht deutlich? Ein neues Bild!
ÎÞ±êÌâÎĵµ

Jilin Global Fesco, Jiliang Kangjun 14, 130062 Changchun/China. Mail: info@globalchinaservice.com   ;Mobil: 0086 189 4669 6966  

JI ICP BEI 11002854 HAO -1 JI ICP bei 11002854 HAO -1