ÎÞ±êÌâÎĵµ
Home Steuerberatung Technische Beratung Import/Export Übersetzung/Beglaubigung Kontakt News Links
    NEU:  Niedrigstes Wachstum in China seit 13 Jahren!    11.9% Wirtschaftwachstum im ersten Quartal 2010!    China wird für lange Zeit Exportweltmeister bleiben!    Auch in der Krise wächst Chinas Wirtschaft um 8.7%!    China ist jetzt weltgrößter Automarkt!    
Steuerrecht
Deutschland
Steuertipps und
Steuerfragen
Steuerrecht
Österreich
Home Steuerberatung> Steuertipps und Steuerfragen


Beispiel: Aufenthaltstage ermitteln. Urlaub
   
A arbeitet z.B. vom 01. Januar 2006 bis 31. Juli 2006 in China, anschließend machte er bis 31. August 2006 in China Urlaub. Danach hat er in dem Jahr nur in Deutschland gearbeitet.
 
In diesem Fall zählen auch die Urlaubstage im August zum China-Aufenthalt. Sein Aufenthalt in China beträgt somit 243 Tage.
    Fragen   hochgeladen : am   30-10-2007    um   21:28:10
  Was ist, wenn der Urlaub China in April-Mai stattgefunden hätte und die Tätigkeit erst 6 Wochen aufgenommen wurde. Die Tätigkeit war nicht geplant als der Urlaub stattfand, und zwischen der Tätigkeit und dem Urlaub war ein 6 Wöchiger aufhalt in Deutschland gewesen.
Antwort von Moderator
  Ein 6 Wöchiger Urlaub in Deutschland wird dann nicht zu China-Aufenthalt gezählt, Urlaubstage über 30 Tage(einmalig) bzw. 90 Tage(insgesamt) werden von Aufenthalttagen abgezogen.
    Fragen   hochgeladen : am   27-6-2009    um   17:36:14
  Hallo ich arbeite seit Juni 2006 in China und werde zum 31.Juli 2009 wieder zurück ziehen. Ich bin vom 18.01.09 bis 16.04.09 vollständig in China gewesen. Anschließend habe ich meinen Urlaub außerhalb Chinas, jedoch nicht in Deutschland vom 17.04. bis 12.05. verbracht. Nach dem Urlaub war ich am 13.05. zur Arbeit in China. Vom 14.05. bis 21.06 war ich dann wegen einer Dienstreise, die zu 50% von meinem chin. Projekt verursacht war, in Deutschland. Welcher Zeitraum zählt hier zum Aufenthalt in China?
Antwort von Moderator
  Weil die Urlaubstage in enger Verbindung mit Ihrer China-Tätigkeiten stehen, müssen auch zum China-Aufenthalt gezählt werden. Die eine Woche Dienstreise soll zwar auf Deutschland geteilt werden, erfahrungsmäßig kann aber auch ignoriert werden und auf China geteilt werden.
    Fragen   hochgeladen : am   27-6-2009    um   17:39:49
  Hallo, ich finde Ihre Beiträge sehr hilfreich. Da ich jedoch in der 2. Jahreshälfte wieder nach Deutschland gehe und dann den Lohnsteurerjahresausgleich machen werden, möchte ich wissen ob Sie auch einen Partner in Deutschland haben.
Antwort von Moderator
  Einen richtigen Partner in Deutschland haben wir zwar nicht, wir sind allerdings gerne bereit, mit Ihrem deutschen Steuerberater zusammenzuarbeiten!
    
Home    Vorige Seite    Nhste Seite    Letzte Seite    Seite  Insgesamt 1   Seiten    

 

     Stellen Sie Ihre Fragen hier!
 Nicht deutlich? Ein neues Bild!
ÎÞ±êÌâÎĵµ

Jilin Global Fesco, Jiliang Kangjun 14, 130062 Changchun/China. Mail: info@globalchinaservice.com   ;Mobil: 0086 189 4669 6966  

JI ICP BEI 11002854 HAO -1 JI ICP bei 11002854 HAO -1