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Geltender Wechselkurs für 2007 |
Der geltende Wechselkurs für Steuererklärung 2007 ist: 1 Euro = 10.6669 RMB |
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Fragen hochgeladen : am
22-9-2011
um
18:0:14
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Gibt es auch für 2011 einen "einheitlichen" Wechselkurs? Und wenn Ja, wann wird dieser wo bekannt gegeben? |
Antwort von Moderator |
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Wenn man monatlich die Steuererklärung abgibt, gilt der letzte Wechselkurs vom Monatsende. Bei Bank of China kann man den Kurs bekommen, der ist immer gleich wie der Kurs von Zentralbank. |
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Fragen hochgeladen : am
25-8-2015
um
13:2:1
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Guten Tag Herr Wang,
ich habe letztes Jahr 182 Tage in Shanghai gearbeitet.Ich werde nach dem Doppelsteuerabkommen versteuert.Das Auslandseinkommen betrug 58069,17€,im Steuertopf meines Arbeitgebers wurden 15698,43€ hinterlegt.Laut dem chinesischen Steuerbescheid wurden 89218,30RMB Steuern bezahlt.Laut meinem Arbeitgeber sind dies 12930,19€ Steuern.Dies ergibt einen Wechselkurs von 6,90.Laut meinen Recherchen im Internet lag der Wechselkurs am 31.12.2014 bei 7,53.Meine Frage lautet:Mit welchem Wechselkus muss mein Arbeitgeber die 89218,30RMB in Euro umrechnen.Was ich noch nicht weiss ist ob die Steuern monatlich oder jährlich bezahlt wurden.Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüssen
Michael L. |
Antwort von Moderator |
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Ihre Frage habe ich schon per Mail geantwortet, oder? |
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