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Neue Steuertabelle ab September 2011 für Lohn/Gehalt
   
Einkommen(RMB) Steuersätze Minuszahl
Unter 1500            3%              0
1500-4500            10%            105
4500-9000            20%            555
9000-35000          25%            1005
35000-55000        30%            2755
55000-80000        35%            5505
über 80000           45%            13505
    Fragen   hochgeladen : am   19-4-2013    um   14:11:20
  Ich bin Schweizer und arbeite seit 6 Jahren in China und zahle für mein hier erziehltes Einkommen auch hier Steuern. Ich bin jedoch bei einer Schweizer Firma in der Schweiz angestellt und erhalte dort ein deutlich höheres gGehalt ausgezahlt. Aölle Versiccherungen laufen in der Schweiz. ich habe auch noch einen Wohnsitz in der Schweiz wo ich mein Schweizer Einkommen und Vermögen versteuern muss. Nun verlagen die Chinesischen Behörden, dass ich ab dem 5. Jahr das Schweizer Einkommen auch noch in China versteure obwohl zwischen der Schweiz und China ein Dopopelbesteuerungsabkommen besteht. Was kann ich tun um das zu verhindern? Gruss Frido
Antwort von Moderator
  1. Wenn Sie mit Ihrem schweizerischen Vertrag in China arbeiten und im Kalenderjahr über 183Tage in China aufhalten, haben Sie für das Einkommen aus Ihrer chinesischen Tätigkeiten in China Steuer zu zahlen. Das heißt, die chinesische Steuerbehörde kann auch die Einkommensteuern von letzten Jahren und Verzugszinsen verlangen.
2. Wenn Sie 5 Jahre lang ständig in China gearbeitet haben und in jedem Jahr weniger als 30Tage(einmalig) bzw. weniger als 90Tage(insgesamt) außerhalb von China waren, haben Sie ab dem 6. Jahr Ihr Welteinkommen in China zu versteuern. Das heißt, Ihr komplettes Einkommen, nicht nur Gehalt.
3. Wenn Sie einmal über 30 Tage am Stück außerhalb von China waren, sollen neu gezählt werden.
4. Wenn Sie in einem Jahr insgesamt über 90Tage nicht in China waren, sollen neu gezählt werden.
5. Wenn Sie in China die Steuern zahlen, sind Sie in der Schweiz entsprechend steuerfrei.
6. Bei weiteren Fragen rufen Sie mich am besten unter 0086 135 9602 5007 an.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   16-8-2013    um   20:5:13
  Ich werde ab September eine Stelle an einer Uni in Shanghai annehmen. Mein Hauptwohnsitz ist also in China, so dass ich in Deutschland Steuerausländer sein werde. Frage: Wie werden dann meine Kapitalerträge (Zinsen, Verkäufe von Aktien+Fonds), die ich bei deutschen Banken erziele versteuert? Nach Auskunft meiner Bank werden in Deutschland keine Kapitalertragssteuern mehr abgeführt.
Antwort von Moderator
  Wenn Sie in China einen ständigen Wohnsitz und Ihre hauptsächlichen wirtschftlichen Interessen in China liegen, können dann diese Einkünfte in China versteuert werden.

In China wird diese in der Praxis allerdings erst versteuert, wenn Sie über 5 Jahre in China aufhalten.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   9-1-2014    um   3:20:43
  Ich bin pensionierter deutscher Beamter und habe eine Chinesin geheiratet. Wir wollen in Xian unseren Wohnsitz nehmen. Unterliegt meine bereits in Deutschland versteuerte Pension auch der chinesischen Steuerpflicht? Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Moderator
  Nein, dafür sind Sie in China steuerfrei.
    Fragen   hochgeladen : am   2-4-2014    um   21:17:7
  Sehr geehrter Moderator. Ich bin Freiberufler (Dipl.-Ing.FH) und habe ein Projektangebot (Beratertätigkeit im Automotive-Bereich) für eine Deutsche Firma ab 2015 für 10 Monate in China, Region Shenyang zu arbeiten. Meine Honorar (ca.16.000€ pro Monat) wird meinem Auftraggeber in Deutschland in Rechnung gestellt und von diesem auf mein Deutsche Konto überwiesen. Nebenkosten (Flüge, Hotel, Taxi, Visa, etc…) werden von meinem Auftraggeber organisiert und direkt übernommen. Nun meine Fragen: 1) Wo und wie wird die Umsatzsteuer in diesem Fall berücksichtigt und an welche Finanzbehörde abgeführt? 2) Wie hoch sind Freibetrag und Steuersatz in China für dieses freiberufliche Einkommen? 3) Wann, wo und wie wird die Einkommensteuer in diesem Fall an die Chinesische Finanzbehörde abgeführt? 4) Werden für diesen Fall evtl. noch weitere Steuern außer der Einkommensteuer für mein Honorar in China erhoben? 5) Wie vermeide ich eine Doppelbesteuerung in Deutschland und in China? 6) Wie hoch liegen ungefähr die Kosten für die Betreuung von diesem Fall durch einen Steuerberater vor Ort in China? Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Moderator
  1)Die Rechnung soll ohne deutsche MwSt. ausgewiesen werden, sowohl der Umsatz, als auch der Gewinn sind in China pauschal zu versteuern.
2)Mittlerweile bekommen wir für Sie noch mit 16.1% vom Umsatz komplett fertig, ob die Gesetzgeber in 2016 anders aussieht, kann ich nicht versprechen.
3)Steuern sollen normalerweise monatlich abgeführt werden, wenn Sie aber über uns abwickeln, reicht es einmal im Jahr, bis zum 15. Januar des Folgejahres.
4)Außer den 16.1% gibt es keine weitere Steuern mehr, weder in China noch in Deutschland.
5)Sie können vor Beginn Ihrer Tätigkeiten in Deutschland einen Freistellungsantrag bei Ihrem FA stellen, dann müssen Sie keine Steuervorschuss in DE bezahlen.
6)Unter den 16.1% sind die Steuerberatungskosten bei uns schon enthalten.
    Fragen   hochgeladen : am   12-9-2014    um   2:23:38
  Sehr geehrter Moderator. Ich deutscher Staatsbürger mit 1. Wohnsitz in Deutschland habe eine Ltd. (Hong Kong/ British Virgin Island, BVI) eröffnet und habe eine Projektanfrage (Beratertätigkeit im Automotive-Bereich) für eine chinesische Firma (Betriebstätte) ab 2015 für 24 Monate in China, Region Shenyang erhalten. Mein Honorar soll bei ca.15.000€ pro Monat liegen. Der Auftraggeber möchte eine offizielle Fapiao erstellt haben. Kann ich diese ausstellen wenn meine Firma die Ltd. nicht offiziell in China gemeldet ist wie hoch wäre hier die Steuer VAT die einzusetzen wäre. Was wären für Schritte nötigt damit alles seinen richtigen Gang nimmt in Bezug auf Einkommensteuer mit und durch Ihre Unterstützung und Dienstleistung. Mit welchen Kosten und prozentualen Besteuerung hätte ich zu rechnen? Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Moderator
  1. Ohne Registrierung in China können Sie kein Fapiao selber schreiben.
2. Sie können über eine Agentur wie ich die Fapiao schreiben. Was Ihnen steuerlich kostet, schreiben Sie mir bitte ein Mail unter info@globalchinaservice.com

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   20-7-2016    um   17:13:51
  Hallo, ich arbeite seit 15. März 2012 in China. Mitte März 2017 habe ich dann mein 5. Jahr in China abgeschlossen. Ich war bisher keine 30t am Stück oder 90t im Jahr außerhalb Chinas also muss mein Welteinkommen voraussichtlich in CN versteuert werden. Ich habe dazu Fragen und hoffe auf Hilfe: 1) Ist es richtig, dass für das Welteinkommen das Steuerjahr zählt? Also ich mein Welteinkommen nicht ab 15. März 2017 sondern erst ab 01.01.2018 in China versteuert werden muss? 2) Habe ich dann auch noch die Möglichkeit Im Oktober 2017 den Steuerstatus neu zu starten? 3) Was ist günstiger für die Steuerbelastung, Welteinkommen in DE oder CN versteuern? (Ich bin verheiratet und wir haben eine Eigentumswohnung in DE, mein Ehepartner lebt in der Wohnung) Vielen Dank
Antwort von Moderator
  1)Falls es so ist, müssen das Welteinkommen von März bis Dezember 2017 in China versteuert werden.
2)Wenn Sie im Oktober 2017 für 1 Monat ausreisen, müssen Sie Ihr Welteinkommen nur März bis Oktober 2017 in China versteuert werden.
3)Was günstiger ist, kann ich nicht einfach sagen, ich muss wissen, was für Einkommen Sie haben und wieviel.

Achten Sie bitte drauf, dass ich mit der Bezeichnung ´´Welteinkommen`` nicht Ihre Gehälter meine. Ihre Gehälter müssen in China versteuert werden.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   27-8-2019    um   22:15:20
  ich bekomme monatlich 7000€ Gehalt.. nun will ich einen Kredit machen und die Bank möchte einen Gehaltsnachweis.. wie muß der aussehen ?
Antwort von Moderator
  Haben Sie einen chinesischen Vertrag gehabt?
    
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